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Einunddreißig: Presserat wird mit Anzeigen gegen Süddeutsche Zeitung und Werner Bartens wegen Anti-Homöopathie-Artikel überschwemmt

Der Redakteur Werner Bartens ist kein unbekannter Journalist der Anti-Homöopathie-Aktion. Wie ich aus München höre, „geht er uns mit seiner Globuli-Neurose mächtig auf den Sack“. Die Süddeutsche Zeitung muss nun als renommierte Zeitung unter den Antiglobuli-Aktivitäten Bartens leiden: beim Presserat sind innerhalb weniger Tage 31 Anzeigen gegen Werner Bartens mit seinem Artikel „Homöopathie: Fragwürdige Heiler akademisch geadelt“ eingegangen. Alle Anzeigen haben Experten [ … weiter lesen als Globuli-Club-Mitglied … ]

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Christian J. Becker, Globuli-User und Journalist des Homoeopathiewatchblog,
E-Mail redaktion (at) homoeopathiewatchblog.de


5 Kommentare

  1. Cui bono – Hans Mayer

    lebendig (!)unterstütze den Kollegen C.B. gerne (!) denn, seit ich das Ausmaß dieser Geschichte recherchiere, habe ich nur noch wenige Stunden Schlaf.

    Ich schäme mich für meinen Berufsstand und habe begonnen ein Buch darüber zu schreiben.

    Weltweit die Erfahrungsheilkunde/Naturärzte/Naturpraktiker und die Pflanzenheilkunde von der pharmakologischen Medizin zu spalten (Motto: Divide et Impera), um selbst daraus den größten Profit zu schlagen, statt alle diese Gruppen gemeinsam an Universitäten forschen zu lassen um nach den unschädlichsten Möglichkeiten zur Linderung oder Heilung von Krankheiten zu suchen, das ist heftig.

    Mittlerweile stehen Wissenschaftsfreiheit, Meinungsfreiheit, Therapiefreiheit auf dünnem Eis weil hier eine Mediengruppe seit vielen Jahren ganze Arbeit geleistet hat.

    Und der eigentliche Skandal dahinter ist, dass wir Journalisten uns seit über 30 Jahren an der Nase haben rumführen lassen! Freundlicher Gruß Cui bono

    1. Im Gegensatz zur Skeptiker-Organisation und ihrem anonymen Heer an Trollen und Bots

      kommentieren hier viele echte Menschen mit echten Namen.

  2. Cui bono – W – Wahrheit – B – Beuger?

    Alles Zufall?

    Vorletzte Woche wollte die FAZ schnell ein Interview mit einem Wissenschaftler und den Blogger C.B. Der Titel den sich D. P. ausdachte – oder wer auch immer ? – Gobulisierung und ihre Gegner. In diesem Artikel wiederholte D.P. gebetsmühlenartig die PR gesteuerten Frames einer Menschengemeinschaft die es sich zum erklärten Ziel gesetzt hat – s. Marburger Erklärung und diverse Website – Naturheilkunde, TCM, Osteopathie, Ayurveda, Homöopathie usw. weltweit zu vernichten weil sich diese einer Globalisierung von Insektiziden, Pestiziden, Herbiziden , Medikamentenabusus usw .entgegensetzen und als ernstzunehmende Gegner positioniert haben. D.P. wurde auf diese möglichen Hintergründe von dem Blogger C.B. mehrmals hingewiesen, auch der Wissenschaftler legte eindeutige Beweise vor, dass Homöopathie hilft und wirkt. Diesen Hinweisen ist Frau P. nicht gefolgt im Gegenteil, sie übernimmt ungeprüft falsche Aussagen des INH (welches eigentlich ein INGH ist (!) Schon die Falschaussage Internationales Netzwerk Homöopathie müsste jeden kritischen Journalisten hellhörig werden lassen!) und geht nicht investigativ den Recherchen ihres Kollegen und Blogger C.B. nach.

    Ein paar Tage später kommt Spiegel TV und macht angeblich eine investigative Reportage um den ernstzunehmenden Hinweisen nachzugehen ob es bei dem globalen CAM,TCM, Homöopathie-Bashing noch mit rechten Dingen zu geht. Das Ergebnis steht noch aus.

    Wie durch Zufall – oder doch PR strategisch geschickt durchgeplant? – kommt am Montag dann die SZ mit dem Wissenschaftsressortleiter W.B. mit einem ähnlich schlecht recherchierten Artikel um die Ecke wie vor ein paar Wochen der Spiegel. Zusätzlich wird die alte Leier vom emeritierten Prof. aus Exeter, dem Wissenschaftler von höchstem Rang (Prof Hahn) mittlerweile bewiesen haben, dass seine Arbeiten tendenziös und nicht haltbar sind, wieder in einem Sondermagazin größter Raum gegeben. So als wäre das alles bewiesen und alle biologisch, ökologisch und selbstverantwortlich denkenden Menschen „Lämmer“ denen eine angebliche Globuli -und Naturheilkunde Industrie (wo soll diese bitte das Geld dafür hernehmen? Deren Gewinnmargen sind im Verhältnis zu denen die sich angegriffen fühlen lächerlich gering, was der Spiegelartikel über die Milliardäre ja klar zum Ausdruck gebracht hat!) den gesunden Menschenverstand geraubt hat….eine ungeheuerliche Unterstellung zwischen den Zeilen des SZ Artikels.

    Cui bono fragt – warum kommen diese Zeitungen und die Autoren W.B., N.G., E.E. alle aus der Medienschmiede von G.v.H. ? Wer hat weltweit das größte Kommunikationsnetzwerk als Partner zu Verfügung? Wer hat so viel Medienmacht, dass er klugen Journalisten wie es W.B, oder D. P. zweifellos sind, in die Feder diktieren kann?

    Was wird mit der weltweiten Medienbeeinflussung wirklich bezweckt? Warum wurden Studien in Australien und Europa die sich zweifelsfrei pro Erforschung CAM, TCM, Ayurveda, Homöopathie aussprachen nachträglich verändert und in das Gegenteil ihrer ursprünglichen Aussage verkehrt?

    Warum wird kein Bezug hergestellt zu dem minimal kleinen, resscourcenschonenden ökologischen Fußabdruck der Naturheilkunde und Homöopathie im Vergleich zu den Masseninsekten- und Lebensvernichtungsmitteln einer „raffinierten“ Industrie, die seit 70 Jahren diesen Planeten weltweit sichtbar ausbeutet, zerstört und mittlerweile erkennbar mitverantwortlich für das massive Tierartensterben, Bodensterben, Leid von Millionen Menschen und die Flüchtlingsströme zeichnet?

    Cui bono, liebe Kolleginnen und Kollegen? Größter Wirtschaftskrimi aller Zeiten – oder alles Zufall?

    Kommt die Wahrheit mit eurer Hilfe jetzt ans Licht?

  3. Es ist eigentlich ein ungeheuerlicher Vorgang : Ein Leiter eines Wissenschaftsressorts einer renommierten Zeitung ,der sich selber offensichtlich für aufgeklärt und wissenschaftlich orientiert hält , wirft einmal eben alle Kriterien eines guten Journalismus und demokratischer Wissenschaft über Bord und teilt ungehemmt gegen alles was nach Komplementärmedizin klingt aus.
    Was sind die Tatsachen ?
    Eine demokratische Regierung beschließt an einer demokratischen Universität einen Lehrstuhl für Komplementärmedizin, der offensichtlich Stärken und Schwächen dieser Methoden beforschen soll ,an einer Universität einzurichten.
    Das ist angemessen und sinnvoll, da selbst nach Aussagen der Deutschen Krebsgesellschaft die Hälfte aller Menschen mit Krebs nach ergänzenden ( komplementär ist nicht alternativ ! ) Verfahren für ihre Behandlung suchen.

    Diese Menschen benötigen Hilfe und Orientierung.
    Wie es rational und wissenschaftlich gehen kann zeigt das Deutsche Krebsforschungszentum auf seiner Website:
    https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/unkonv-methoden-index.php

    Mit seinem Vorgehen der undifferenzierten Vermischung dieser Meldung mit seiner persönlichen Meinung : „der Lehrstudelt „adelt “ die Komplemantärmedizin !“ und der Depersonalisierung seiner Gegner mit der Titulierung : „Fahrlässige Heiler “ wirft Herr Bartens sowohl gute wie schlechte Behandler aller Couleur in einen Topf und schürt Hass und Ressentiments. Für mein Verständnis ist dies das Gegenteil von echtem Journalismus und echter Wissenschaft. So jemand ist für die Leitung eines so wichtigen Ressorts eigentlich nicht mehr tragbar.
    Herr Bartens sollte sich einmal den §5 des Grundgesetzes durchlesen, der die Freiheit von Wissenschaft und Forschung schützt. ( Zur Information des Lesers im Anschluss angefügt ! )

    Art. 5 Absatz 3 GG
    Schutzbereich

    Art. 5 Absatz 3 GG gewährleistet die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie die Freiheit der Kunst.
    Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre

    Der Dreiklang aus Wissenschaft, Forschung und Lehre bedeutet nicht das Nebeneinander dreier selbstständiger Grundrechte. Vielmehr handelt es sich um Ausprägungen eines einheitliches Grundrechts, das die Wissenschaftsfreiheit gewährleistet. Forschung und Lehre stellen lediglich konkretisierende Unterbegriffe der Wissenschaft dar.[85][86]

    Art. 5 Absatz 3 GG beschränkt wie Art. 5 Absatz 1 GG den Kreis der Grundrechtsträger nicht. Daher schützt das Grundrecht jeden, der mit wissenschaftlicher Methodik zu Erkenntnissen gelangen will. Dies betrifft typischerweise Angehörige von Hochschulen und Forschungsinstituten, freie Wissenschaftler und Studenten. Auch Forschungseinrichtungen selbst stellen nach Maßgabe von Art. 19 Absatz 3 GG Grundrechtsträger dar, sowohl private als auch vom Staat getragene. Die Grundrechtsberechtigung staatlicher Stellen stellt eine Ausnahme vom Grundsatz des Art. 1 Absatz 3 GG dar, nach dem die öffentliche Hand nicht Grundrechtsträger, sondern Grundrechtsverpflichteter ist. Sie beruht darauf, dass die Hochschulen in der Staatsorganisation weitgehende Selbstständigkeit besitzen und vorrangig dazu dienen, Privatpersonen die Ausübung ihrer Forschungsfreiheit zu ermöglichen.

    Als Wissenschaft gelten Tätigkeiten, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen sind.[87] Es genügt das ernsthafte Bemühen um das Erzielen wissenschaftlicher Erkenntnisse.[88] Vom Schutzbereich ausgeschlossen sind lediglich solche Praktiken, die lediglich den Anschein einer wissenschaftlichen Vorgehensweise besitzen und wissenschaftliche Standards deutlich verfehlen.

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