rettet homöopathie petition

Ende der Wahltarife für Homöopathie ist amtlich: TSVG in Kraft getreten / Was könnte die Hom-Community bei PR und politischer Arbeit daraus lernen? Eine kritische Analyse

Am 11. Mai ist das TSVG-Gesetz nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Das bedeutet das amtliche Ende der Wahltarife für Homöopathie (und Anthroposophie, Phytotherapie) bei Krankenkassen. Zum ersten Mal seit Einführung von Homöopathie-Verträgen bei Krankenkassen 2005 wird ein Vertrag wieder abgeschafft. Als erster hat der Homoeopathiewatchblog nach Analyse des Gesetzestextes des TSVG öffentlich am 26. September 2018 (Beitragslink – eine [ … weiter lesen als Globuli-Club-Mitglied … ]

————————————————————————————-
Sie möchten diesen Artikel lesen? Sie möchten immer gut informiert sein, was sich auf politischer Ebene für die Homöopathie tut? Sie wollen wissen, was die Homöopathie-Community zur Verteidigung der Therapie gegen die Anti-Homöopathie-Lobby unternimmt? Sie möchten über die Erfolge der Homöopathie, z. B. bei Covid-19, alle Details erfahren? Als Mitglied des Globuli-Club des Online-Branchendienstes Homoeopathiewatchblog erhalten Sie das Passwort zu allen Artikeln und wissen Sie immer als Erste und Erster, was wichtig wird. Über 800 Artikel können Sie hier im Blog lesen, den ich 2018 gestartet habe. Sie können Mitglied im Club werden, indem Sie mir eine E-Mail schreiben und begründen, warum die Verteidigung der Homöopathie für Sie wichtig ist und wer Sie sind. Dann schreibe ich Ihnen eine Mail mit den Bedingungen, wie Sie Globuli-Club-Mitglied werden können.
Christian J. Becker, Globuli-User und Journalist des Homoeopathiewatchblog,
E-Mail redaktion (at) homoeopathiewatchblog.de


5 Kommentare

  1. Der ganze Vorgang stinkt bis zum Himmel! Offensichtlich musste dieses Gesetz durchgezogen werden und schaut man sich die gesamten Aktivitäten des Verantwortlichen näher an, wird sehr schnell klar, warum. Was neben der im vorherigen Kommentar erwähnten Verschleppung höchst fragwürdig ist: Über die change.org Petition wurde mehrmals per update darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Zeichnung auf Seite des Bundestages zu tätigen ist. Die Petition auf change.org ist nach diesem Aufruf wesentlich mehr gewachsen als die Petition auf Bundestagsebene, mal ganz abgesehen von 75 000 Zeichnern die ja auch mehrmals via mail darauf hingewiesen wurden, auf Bundestagsebene zu zeichnen. Von einer Demokratie sind wir derzeit weit entfernt! Der nächste Einschnitt in die Grundrechte ist bereits in Planung und wird durch eine öffentliche Debatte befeuert, die einfach nur absurd ist! Die öffentlichen Medien ziehen mit! Jede konstruktive Gegenfrage wird mit moralisch anmutenden Totschlagargumenten und als esoterischer Humbug abgetan! Masermania!!
    Bleibt nur zu hoffen, dass sich auf der politischen Ebene etwas ändert. Für unseren (meiner Familie) Teil machen wir uns für eine demokratische und ökologische Partei stark, die gänzlich auf Lobbyismus verzichtet!
    Die gesundheitsgefährdenden Aktivitäten unserer derzeitigen Regierung beschränken sich ja nicht nur in einer Anti-Homöopathie Haltung, dies war auf dem gesundheitlichen Sektor der erste Schritt! Es werden sukzessive mit Sicherheit weitere Einschnitte in der gesamten Komplementärmedizin folgen, darauf kann man (Pharma) Gift nehmen.
    Klima- und Artenschutz? Chemische Keulen in der Natur? Lebensmittelampeln? 5G? etc.. Fragen Sie bitte nicht ihren Politiker nach Begleit- und Nebenwirkungen!
    Ein bekannter Heilpraktiker hat in einem seiner newsletter kürzlich darauf verwiesen, dass es nötig ist, sich in Sachen unserer aller Gesundheit zu vernetzen. Es ist kurz vor Zwölf und an der Zeit gemeinsam vehement für ein lebenswertes und gesundes Leben für uns und unsere Kinder einzutreten!

  2. Es ist ja noch viel schlimmer. Die Medien sind am Wochenende alle (!) über die Schirmherrschaft Manuela Schwesigs beim Ärztekongress hergezogen. Keine Gegenposition, kein positives Wort. Wo bleibt die Pro-PR??

    1. Es wäre doch nett, wenn sich homöopathische Ärzte solidarisch mit Frau Schwesig zeigen und sie z.B. in einer Pressemitteilung oder in Social Media-Posts oder Interview etc. verteidigen. Oder es könnte ein öffentlichen Brief
      von homöopathischen Ärzten an Frau Schwesig geben, in dem sich Ärzte bei ihr bedanken.
      Darüber könnten dann Medien auch berichten, z.B. der Watchblog.

      1. Schön auch dieses Umkehrprinzip! Eigentlich hat Homöopathie keine Wirkung, aber sie schadet! Gemeint scheint wohl eine unbewiesene These, dass Alternativmediziner/Heilpraktiker sich anmaßen Krankheiten zu behandeln, die Schulmedizinern inkl. pharmazeutischer Behandlung vorbehalten bleiben sollte. Aber das sich viele Menschen -oft auch schul- und pharmakologisch austherapierte Menschen- in Eigenverantwortung und nach sorgfältiger Überlegung genau für Alternativmedizin entscheiden und das es ihnen damit (endlich) gut geht, wäre zumindest zu respektieren! Empfehle die Lektüre eines dänischen Arztes, der aus einer als höchst unabhängig geltenden collaboration ausgewiesen wurde, weil er die Verwicklung von Medizin und (nutzloser bis schädigender) pharmakologischer Interessen mit deutlichen Worten anspricht! Ich trinke ein Glas auf Fr. Schwesig! Wir brauchen Menschen und Politiker die Profil zeigen und unsere demokratischen Errungenschaften bewahren!

  3. Aus dem Diskussionszweig der Parlamentspetition 90088:

    „2007 wurde das Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) mit vielen Bestimmungen erlassen. Unter anderem bekamen die Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, in verschiedenen Bereichen Wahltarife einzuführen, so auch z.B. im Bereich der Kostenerstattung für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, aber auch in vielen anderen Bereichen, um Wettbewerbsnachteile im Sinne der freien Marktwirtschaft zu vermindern. Im selben Gesetz wurde auch der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) strukturiert, in dem auch Patientenvertreter sitzen, der u.a. über gesetzliche Neuerungen zu befinden hat, z.B. das neue Psychotherapeutengesetz oder die Bestimmungen zu den Selektivverträgen (SGB V).
    Bereits 1975/76 wurde in äußerst sorgfältig geführten Debatten das Arzneimittelrecht reformiert, u.a. wegen der Folgen der Contergan-Affäre (Missbildungen von Kindern nach fragwürdigem Gebrauch und fragwürdigen Wirksamkeitsnachweisen von Schlafmitteln/Beruhigungsmitteln in der Schwangerschaft).
    Es ging also vor allem um Arzneimittelsicherheit. Dabei wurde ausführlich über die Schwierigkeit des Wirksamkeitsnachweises von Arzneimitteln debattiert, da man erkennen musste, dass für jegliche Arten von Arzneien die Wirksamkeit nur sehr schwer nachzuweisen ist, ebenso die Nebenwirkungen. Man wollte keine Sonderstellungen, sondern die unterschiedlichen Arzneitypen angemessen berücksichtigen, und bezog besonders die Erfahrung bei der Anwendung der jeweiligen Arzneien in die Überlegungen ein, so z.B. die besonderen Erfahrungen bei der Anwendung komplementärmedizinischer und homöopathischer, neudeutsch integrativ-medizinischer Arzneimittel. Es war ausdrücklicher demokratischer Wille des Gesetzgebers, die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen eigens zu erwähnen und deren Besonderheit hervorzuheben, die man durchaus positiv beurteilte. Auf keinen Fall wollte man diese Mittel benachteiligen. Dies war explizit gemeinschaftlicher demokratischer Wille, der in die Entscheidungen des Deutschen Bundestags einmündete. Es gingen umfangreiche Diskussionen mit Wissenschaftler*innen voraus, deren Inhalte zum Wirksamkeitsnachweis sich letztlich bis heute nicht grundsätzlich geändert haben, weder für die konventionellen noch für die integrativ-medizinischen (komplementären, incl. homöopathischen) Arzneimittel. Auch unter Berücksichtigung der §§ 3 (Gleichbehandlung), 5 (freie wissenschaftliche Meinungsäußerung) und 12 (freie Berufsausübung, Therapiefreiheit) GG führten entsprechende demokratische Entscheidungen zum gegenwärtig gültigen Arzneimittelgesetz. Ein Ausschluss der komplementärmedizinischen Arzneimittel wurde deutlich als ungerechtfertigt erkannt.
    Die Abschaffung der Wahltarife stellt insofern einen gravierenden Eingriff in frühere gesetzgeberische Maßnahmen dar.Es waren die dafür notwendigen entsprechenden Diskussionen nicht öffentlich nachvollziehbar geführt worden, welche die bei der Verabschiedung der genannten Gesetze zugrunde liegenden Sachverhalte beleuchtet hätten. Dies sollten sich die sogenannten Gegner der komplementärmedizinischen Verfahren klarmachen. Die Argumente dieser u.a. Gegner sind insofern einer undemokratischen Haltung geschuldet, die frühere Entscheidungen des Deutschen Bundestages missachtet. Insofern stellt unsere Petition ein Appell dar, sich an grundlegende demokratisch gefundene Beschlüsse des Deutschen Bundestages zu halten. Jegliche Verschleppung und jeglicher Boykott der Petition für den Erhalt der Wahltarife für komplementärmedizinische Arzneimittel ist in diesem Zusammenhang äußerst bedenklich.
    Ulrike Fröhlich | Ärztin Hans Baitinger | Arzt
    für den Vorstand der Hahnemann-Gesellschaft“

Ich freue mich auf Ihren Kommentar, bitte beachten Sie die Kommentarregeln (sachlich, Meinung ohne Beleidigung etc.) und die DSGVO (siehe Menü).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.