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Antrag im bayr. Landtag: 42 CSU-Abgeordnete kämpfen für Homöopathie und Wahltarife gegen Jens Spahn / Erfolg für die Hahnemann-Gesellschaft

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit seinem TSVG-Gesetz auch den Passus eingeführt, dass ab April die Wahltarife für Homöopathie gestrichen werden. Dagegen hat die Hahnemann-Gesellschaft protestiert und eine Petition gestartet. Außerdem traf sich die Hahnemann-Gesellschaft mit der bayrischen Gesundheitsministerin Melanie Huml und dem gesundheitspolitischen Sprecher der CSU, Bernhard Seidenath. Die PR und Lobbying der HG-Ärzte zeigt nun erste Erfolge.

Die CSU stellt sich gegen Jens Spahn: 42 CSU-Abgeordnete und die Fraktion der Freien Wähler haben den Antrag eingereicht, die Homöopathie und die Wahltarife zu erhalten und nicht abzuschaffen. Die CSU schreibt im heute veröffentlichten Landtags-Antrag, Drucksache 18/285 (Link) vom 7.2. im Bayrischen Landtag:

„Der Landtag wolle beschließen: Der Bayerische Landtag appelliert an den Deutschen Bundestag, das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) noch stärker an dem Ziel auszurichten, dass die medizinische Versorgung aller versicherten Patientinnen und Patienten qualitativ hochwertig und gut erreichbar bleibt sowie weiter verbessert wird.

… Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen (z. B. Homöopathie; Naturheilkunde) dürfen nicht wie im TSVGEntwurf vorgesehen, gestrichen werden, zumal diese keine Belastung für die Solidargemeinschaft darstellen.
Falls es das Ziel sein sollte, die Homöopathie auf diesem Weg zu verdrängen, sieht der Landtag dies nicht als sinnvoll an.
Den Versicherten, denen das wichtig ist, sollte es weiter möglich sein, einen solchen Wahltarif abzuschließen.“

Die CSU begründet den gemeinsamen Antrag mit den Freien Wählern: „Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen (z. B. Homöopathie; Naturheilkunde) sollen laut Nr. 27 des TSVGEntwurfs § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) gestrichen werden. Als Begründung führt das Bundesministerium für Gesundheit einen zu hohen bürokratischen Aufwand für zu wenige Versicherte an. Diese Einschätzung wird von der Praxis nicht bestätigt.“

Fazit: die ärztliche Hahnemann-Gesellschaft zeigt der Homöopathie-Gemeinschaft, wie man professionelle PR und Public Affairs macht. Und die CSU setzt sich für die Wünsche der Patienten und Ärzte ein.