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Homöopathie-Gemeinschaft handelt auf zwei Ebenen: Heilpraktikerverband FDH schreibt an die Gesundheitsministerin – zusammen mit anderen Verbänden des DDH – stellvertretend für 16.000 Heilpraktiker

In der aktuellen Debatte um die Zukunft der Homöopathie geht die Homöopathie-Gemeinschaft bewusst zwei Wege. Während viele Heilpraktiker, Patienten, Ärzte und weitere Homöopathie-Freunde sich über den Homoeopathiewatchblog direkt an den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, wenden, schreibt der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) mit weiteren Verbänden des Dachverband DDH an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Beide Schritte gehören auf politischer Ebene zusammen und verstärken sich gegenseitig.

Brief an KBV-Chef
Der Homoeopathiewatchblog hat in den vergangenen Tagen eine offene Briefaktion an KBV-Chef Andreas Gassen gestartet. Zahlreiche Leser beteiligen sich daran, um deutlich zu machen, dass die aktuelle Debatte um Homöopathie zu stark vereinfacht geführt wird. Kritisiert wird vor allem, dass Homöopathie als symbolischer Sparposten dargestellt wird, obwohl sie weder ein relevantes Kostenproblem darstellt noch ein Risiko für Patientinnen und Patienten bedeutet. Der Offene Brief wird am 19.12. um 10 Uhr dem KBV-Vorsitzenden mit allen Unterschriften übermittelt.

Brief an Gesundheitsministerin
Parallel dazu hat der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände einen formellen Brief an die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gerichtet. FDH-Präsidentin und DDH-Sprecherin Ursula Hilpert-Mühlig ordnet darin die Forderungen nach einem Ausschluss der Homöopathie sachlich ein. Sie verweist auf vorhandene Studien und Versorgungserfahrungen, auf die hohe Sicherheit homöopathischer Arzneimittel sowie auf die Tatsache, dass Heilpraktiker homöopathische Behandlungen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen, sondern über private Versicherungen oder als Selbstzahlerleistung.

Ein weiterer Schwerpunkt des FDH/DDH-Briefs an die Gesundheitsministerin ist die soziale Dimension.  Homöopathische Leistungen werden häufig von jungen Familien, älteren Menschen und chronisch Erkrankten genutzt – also von Gruppen, die nicht über große finanzielle Spielräume verfügen. Die freiwillige Erstattung durch einzelne Krankenkassen oder private Versicherer wird von vielen Betroffenen als wichtige Unterstützung und als Ausdruck von Wahlfreiheit empfunden.

Damit sich die Leserinnen und Leser selbst ein Bild machen können, stellt der Dachverband den vollständigen Brief an die Bundesgesundheitsministerin direkt unter diesem Artikel zur Verfügung.

Einordnung
Beide Initiativen zeigen: Die Homöopathie-Gemeinschaft reagiert nicht mit Empörung, sondern organisiert, sachlich und abgestimmt. Während der Homoeopathiewatchblog Öffentlichkeit herstellt und zur Beteiligung einlädt, übernimmt der FDH/DDH die direkte Ansprache der Politik. Ziel ist es, die Debatte weg von Zuspitzungen und Schlagworten zu führen – hin zu einer realistischen Betrachtung von Kosten, Nutzen und Versorgungspraxis.

Zum Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände gehören die Verbände FDH, BDHN, FVDH, UDH, VDH und hpO. Sie vertreten die Interessen von etwa 16.000 in diesen Verbänden organisierten Heilpraktikern.

Wer sich beteiligen möchte:
Die offene Briefaktion an Andreas Gassen läuft weiter und kann hier bis 19.12. unterstützt werden. Mit einem Kommentar unter dem Artikel können Sie den Brief unterschreiben.

Zur Information:

Offener Brief des DDH an Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken:

 

 

 

 

Bundesministerium für Gesundheit
Frau Ministerin Nina Warken
11055 Berlin

Per E-Mail: poststelle@bmg.bund.de

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

eingangs zur Transparenz unseres Anliegens: Die medizinischen Leistungen unseres Berufsstandes werden zwar nicht von  der GKV getragen, dennoch wären wir von einem Verbot für Krankenkassen, Homöopathie zu erstatten, indirekt betroffen. Ein solches Verbot würde sich auf die Herstellung dieser Arzneimittel negativ auswirken und damit auch einen Eingriff in unser therapeutisches Spektrum bedeuten. Des Weiteren ist mit diesem Ansinnen auch eine pauschale Diskreditierung der Homöopathie verbunden, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu schmälern. Deshalb möchten wir hier einen Beitrag zur Aufklärung leisten und uns damit auch an Sie wenden, da Sie inzwischen fast regelhaft aufgefordert werden, die Kassenleistung dahingehend einzuschränken. Und das nicht nur von politischen Parteien, sondern auch von anderen einflussreichen Interessengruppen im Gesundheitswesen.

Denn die derzeitige öffentliche Diskussion über die Rolle der Homöopathie im deutschen Gesundheitswesen hat durch jüngste Äußerungen des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Herrn Dr. Andreas Gassen, erneut an Intensität gewonnen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen aus Sicht der Heilpraktikerschaft einige fachliche Einordnungen übermitteln.

Zunächst zur Frage der wissenschaftlichen Bewertung: Homöopathie ist ein seit vielen Jahrzehnten angewandtes Therapieverfahren. Es liegen hierzu Studien, Versorgungsanalysen sowie umfangreiche Anwendungserfahrungen vor, deren Bewertung Gegenstand fachlicher Diskussion ist. Unabhängig davon erscheint es aus unserer Sicht nicht sachgerecht, Homöopathie pauschal als unwissenschaftlich oder als Risiko für Patientinnen und Patienten abzuqualifizieren. In der heilpraktischen Versorgung ist sie eingebettet in strukturierte Anamnesen, diagnostische Abklärungen und klare therapeutische Abgrenzungen. Sie ersetzt keine notwendige medizinische Behandlung.

Im Hinblick auf die Patientensicherheit ist festzuhalten, dass homöopathische Arzneimittel als gut verträglich gelten und keine relevanten arzneimittelbedingten Risiken verursachen. In einer Versorgungssituation, die zunehmend von Multimedikation und Nebenwirkungsproblematiken geprägt ist, stellt dieser Aspekt einen nicht zu vernachlässigenden Faktor dar.

In der öffentlichen Debatte wird zudem häufig der Eindruck erweckt, homöopathische Leistungen stellten eine relevante finanzielle Belastung für die gesetzliche Krankenversicherung dar. Tatsächlich bewegen sich entsprechende Ausgaben im sehr niedrigen Promillebereich der Gesamtausgaben. Zudem erfolgt die Behandlung durch Heilpraktiker grundsätzlich außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, entweder im Rahmen privater Krankenversicherungen oder als Selbstzahlerleistung.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass homöopathische Leistungen der GKV insbesondere von jungen Familien, älteren Menschen sowie Patientinnen und Patienten mit chronischen Beschwerden in Anspruch genommen werden, die oftmals auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Für diese Gruppen spielt die freiwillige Erstattung durch einzelne Krankenkassen oder private Versicherer eine Rolle im Sinne von Wahlfreiheit und sozialer Ausgewogenheit.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind Teil der Versorgungslandschaft in Deutschland.
Sie erbringen Leistungen außerhalb der GKV-Regelversorgung und tragen zur Betreuung von Patientinnen und Patienten bei, die ergänzende therapeutische Angebote in Anspruch nehmen möchten. Homöopathie stellt hierbei für viele Heilpraktiker ein etabliertes Therapieverfahren dar, das verantwortungsvoll und indikationsbezogen eingesetzt wird.

Aus Sicht des Dachverbands Deutscher Heilpraktikerverbände würde eine pauschale Ausgrenzung der Homöopathie weder zu substanziellen Einsparungen noch zu einer Lösung struktureller Herausforderungen im Gesundheitswesen führen. Vielmehr bestünde die Gefahr, dass Vertrauen und Akzeptanz innerhalb bestimmter Patientengruppen beeinträchtigt werden.

Gerne stehen wir für einen fachlichen Austausch zur Verfügung, um die genannten Aspekte näher zu erläutern und in einen konstruktiven Dialog einzubringen.
Wir möchten unser Schreiben an Sie auch als offenen Brief sichtbar machen und gerne Ihre Antwort ebenso behandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Hilpert-Mühlig
Präsidentin des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH)
2. Vorsitzende und Sprecherin des Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH)

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