Zum Schnell-Lesen: die Überschriften der sechs neuesten Blogartikel

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Mitmachaktion: Jetzt können Sie Abgeordnete öffentlich zur Streichung der Homöopathie befragen: auf Abgeordnetenwatch / Hier ein Mustertext mit Anleitung und Verteiler

Kurzfassung für Schnellleser Die Finanzkommission Gesundheit empfiehlt am 30. März, die Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen – obwohl diese Maßnahme laut Bericht selbst 0 Euro einspart. Damit geht es nicht um Einsparungen, sondern um eine politische Grundsatzentscheidung über die Zukunft der Versorgung. Entscheidend ist jetzt der Gesundheitsausschuss des Bundestages, dessen Mitglieder die konkrete Umsetzung vorbereiten. Dieser Artikel zeigt, wie Sie über Abgeordnetenwatch mit einer einzigen Frage direkt Einfluss nehmen können, und stellt Ihnen dafür eine fertig formulierte Musterfrage sowie einen Abgeordentenverteiler zur Verfügung. Ziel ist es, die Abgeordneten öffentlich zur Position zu bewegen und sichtbar zu machen, wer

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Bundestags-Petition zur Rettung der Homöopathie eingereicht: Petitions-Nr. 197577 / Petent ist die Homöopathie-Gemeinschaft

Der Homoeopathiewatchblog hat heute stellvertretend für die Homöopathie-Gemeinschaft eine Petition beim Deutschen Bundestag zur Rettung der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht. Hauptpetent ist aus formalen Gründen Christian J. Becker, der die Petition im Rahmen der Mitmachkampagne #rettedeinehomöopathie stellvertretend für die Homöopathie-Gemeinschaft eingebracht hat. Der Bundestag muss nun die Petition freischalten. Einen Link, um die Petition zu unterzeichnen, gibt es, sobald der Bundestag die Petition freigeschaltet hat. Die Petition richtet sich gegen die Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit vom 30. März, homöopathische Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Im Wortlaut fordert die Bundestags-Petition mit der Nummer 197577: „Mit der Petition

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Gesetz zur Homöopathie-Streichung kommt schon vor der Sommerpause – Regierung legt Zeitplan vor / 12 Fragen und Antworten: Warum die Homöopathie politisch nicht handlungsfähig ist

Kurzfassung für Schnellleser Die Finanzkommission Gesundheit empfahl am 30.3., homöopathische Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen – trotz eines ausgewiesenen Einsparvolumens von 0 Euro. CDU-Politikerin Simone Borchardt und SPD-Politiker Christos Pantazis machten ebenfalls am 30.3. deutlich, dass auf dieser Grundlage noch vor der Sommerpause ein Gesetz beschlossen werden soll. Damit fällt die Entscheidung faktisch in den kommenden Wochen, wenn der Gesetzentwurf erarbeitet wird. Eine sichtbare Reaktion der Homöopathie-Gemeinschaft kommt nur vom Homoeopathiewatchblog und seinen Lesern, die eine Mitmachaktion gestartet haben: Erste Unterstützer haben den offenen Brief an Gesundheitsministerin Nina Warken bereits unterzeichnet. Der Homoeopathiewatchblog hat mit seinen Lesern jetzt

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Regierungskommission will Homöopathie streichen – unterzeichnen Sie jetzt den offenen Brief an Gesundheitsministerin Warken, um das zu verhindern

Kurzfassung für Schnellleser: Eine Regierungskommission empfiehlt am 30. März, Homöopathie aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen (Link zu Details). Es geht dabei nicht um Einsparungen, sondern um eine Grundsatzentscheidung über Versorgung. Jetzt kommt es darauf an, sichtbar zu werden. Deshalb startet ein offener Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, den Sie hier unterzeichnen können. Meine Einschätzung: „Homöopathie streichen spart 0 Euro – trotzdem will die Regierung sie abschaffen und macht sie damit zum politischen Bauernopfer auf Kosten von 30 Millionen Nutzern.“ Der Homoeopathiewatchblog hat mit seinen Lesern jetzt eine vollständige Interventionskette in Sinne einer professionellen politischen Kommunikation aufgebaut: Nicht einzelne Aktionen,

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Eilmeldung: Regierungskommission empfiehlt Streichung der Homöopathie aus der GKV

Kurzfassung für Schnellleser: Die Finanzkommission Gesundheit hat heute im Auftrag der Bundesregierung 66 Empfehlungen zu Leistungen der Krankenkassen vorgelegt, die aus ihrer Sicht gestrichen werden können. Zusammengenommen sollen sie Einsparungen von rund 42 Milliarden Euro ermöglichen. Auf dieser Streichliste findet sich an Punkt 20 auch die Homöopathie. Für sie weist die Kommission selbst ein Sparvolumen von 0 Euro aus. Trotzdem empfiehlt sie in dem heute in der Bundespressekonferenz vorgestellten Bericht die vollständige Streichung der Erstattung homöopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen. Die Begründung ist eindeutig: Leistungen, die aus Sicht der Kommission keinen nachgewiesenen Nutzen haben, sollen grundsätzlich nicht mehr von der

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Wer hat den Begriff „Binnenkonsens“ zur Homöopathie erfunden und geprägt? Ärztetag 1997, GKV-Fachautoren und Juristen 2002 – eine journalistische Recherche

Zusammenfassung: Der Begriff Binnenkonsens entstand nicht in den 1970er-Jahren mit dem Arzneimittelgesetz. Er taucht erstmals 1997 – wie eine Recherche von Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog zeigen –  als Bezeichnung („Binnenanerkennung“) im Umfeld des Deutschen Ärztetags auf und wird ab 2002 in juristischen Fachkommentaren als feststehender Begriff „Binnenkonsens“ verwendet. Die Skeptiker nutzen ihn seit 2019. Und die ergänzende Recherche eines Heilpraktikers zeigt, welche schwerwiegenden Folgen der Wegfall des Binnenkonsens für Heilpraktiker hätte.   Warum dieser Artikel? In letzter Zeit häufen sich die Versuche bei Homöopathie-Gegnern und angeblichen Homöopathie-Freunden, den Begriff Binnenkonsens auf Basis von Meinungen als „Erzählung ohne juristische Relevanz“ umdeuten zu