Herstellerverband BPI stellt sich gegen Homöopathie-Aus und fordert gleiche Evidenzmaßstäbe für alle Satzungsleistungen

Während zahlreiche Verbände in ihren Stellungnahmen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die geplante Streichung der Homöopathie ausdrücklich unterstützen und den einseitigen Evidenzkurs der Bundesregierung mittragen, stellt sich nun erstmals ein größerer Verband öffentlich dagegen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) lehnt in seiner Stellungnahme  für die Gesundheitsausschusssitzung am 22. Juni die Herausnahme homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen ausdrücklich ab. Zugleich wirft der BPI der Bundesregierung vor, bei Homöopathie andere und strengere Evidenzmaßstäbe anzulegen als bei vielen anderen freiwilligen Kassenleistungen. Wenn Evidenz über den Verbleib im Leistungskatalog entscheide, müsse eine einheitliche Evidenzprüfung für alle Satzungsleistungen gelten und nicht nur für

Verbraucherzentrale will auch private Homöopathie-Zusatzversicherungen stoppen und wirbt im Bundestag für diesen schärferen Kurs

Die geplante Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen erhält Unterstützung aus einer Richtung, die bislang kaum im Fokus der Debatte stand: dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In seiner Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni fordert die Verbraucherzentrale nicht nur das Ende der Erstattung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin. Sie spricht sich auch dafür aus, dass Krankenkassen künftig keine privaten Zusatzversicherungen für diese Leistungen mehr vermitteln dürfen. Der vzbv gehört zu den Organisationen, die ihre Position am 22. Juni in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses direkt vor den Bundestagsabgeordneten vertreten können. Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände erhalten diese Möglichkeit

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Bundestag verschiebt Abstimmung über Homöopathie-Streichung um zwei Wochen

Die Entscheidung über die geplante Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen verzögert sich. Wie der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Dr. Christos Pantazis, am 18. Juni per Pressemitteilung bekannt gibt, wird das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht wie ursprünglich vorgesehen Ende Juni im Bundestag verabschiedet, sondern erst in der ersten Juli-Hälfte beraten und beschlossen. Damit verschiebt sich auch die Abstimmung über den umstrittenen Passus, der Krankenkassen künftig verbieten soll, Homöopathie und Anthroposophische Medizin als freiwillige Satzungsleistungen anzubieten. Noch am 22. Juni findet die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses statt. Die ursprünglich für den 26. Juni angekündigte zweite und dritte Lesung im Bundestag soll

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Promis und Politiker kämpfen gegen das Homöopathie-Aus: Sarah Wiener, Otto Schily und weitere 20 Prominente schreiben an den Bundestag

Wenige Tage vor der entscheidenden Phase des Gesetzgebungsverfahrens zur Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhält die Homöopathie-Gemeinschaft Unterstützung von prominenter Seite. Wie zuerst der Berliner Politikdienst Table.Briefings berichtete (Link zum Brief), haben bekannte Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur einen gemeinsamen offenen Brief an Politik und Bundestag unterzeichnet. Darin wenden sie sich gegen die geplante Streichung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die Fernsehköchin Sarah Wiener, die Tatort-Schauspieler Hans-Jochen Wagner und Felix Klare, Ex-Bundesinnenminister Otto Schily, die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, CSU-Politiker Thomas

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Erste Krankenkasse verteidigt Homöopathie als freiwillige Zusatzleistung: mhplus stellt sich gegen den Trend

Während der GKV-Spitzenverband (Link Analyse im Watchblog) und der AOK-Bundesverband die geplante Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen, kommt nun erstmals ein anderes Signal von einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Homoeopathiewatchblog hat in den vergangenen Tagen mehrere Krankenkassen um eine Bewertung des geplanten GKV-Aus der Homöopathie gebeten. Die mhplus Krankenkasse verteidigt in ihrer Antwort an den Watchblog die Homöopathie als freiwillige Zusatzleistung und betont die Bedeutung von Wahlmöglichkeiten für ihre Versicherten. Damit ist die mhplus nach Kenntnis des Homoeopathiewatchblogs die erste gesetzliche Krankenkasse, die sich öffentlich zum geplanten Homöopathie-Aus kritisch äußert und dabei die bisherige Versorgungspraxis mit

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Auch der Bundesrechnungshof zweifelt an Sparwirkung der Homöopathie-Streichung: „Keine nennenswerten Einsparungen“

Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen von 50 Millionen Euro jährlich durch die geplante Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bundesrechnungshof bewertet die finanziellen Auswirkungen deutlich zurückhaltender. In seiner Stellungnahme für die Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni heißt es: „Aktuelle Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes deuten allerdings darauf hin, dass die Ausgaben der Krankenkassen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen in den letzten Jahren nur ca. 40 Mio. Euro jährlich betrugen.“ Noch klarer fällt das Fazit der Prüfer des Bundesrechnungshof zum Thema Homöopathie aus: „Minderausgaben führen zu keinen nennenswerten Einsparungen“ Aus Sicht des Bundesrechnungshofes wird daher