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Kein einziger Homöopathie-Verband darf bei Bundestags-Anhörung mitreden: Was dieses politische Warnsignal bedeutet / Exkurs: Wie ein Heilpraktikerverband 2020 seine Einladung erkämpfte

Kurzfassung für Schnellleser Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat 88 Verbände und Organisationen zur Anhörung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 22. Juni eingeladen. Auffällig: Kein einziger Homöopathie- oder Anthroposophie-Verband steht auf der Liste, obwohl das Gesetz die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen vorsieht. Das ist ein politisches Warnsignal für Ärzte und Patienten. Wer an einer Bundestags-Anhörung teilnimmt, kann seine Position direkt gegenüber den Abgeordneten vertreten und Einfluss auf das weitere Gesetzgebungsverfahren nehmen. Allerdings zeigt ein Beispiel aus der Gesundheitspolitik im Bereich Heilpraktiker, dass eine Nicht-Einladung nicht automatisch das Ende aller Einflussmöglichkeiten bedeutet. Beim MTA-Reformgesetz 2020, das Heilpraktiker

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Erste Krankenkasse äußert sich zum geplanten GKV-Aus der Homöopathie: BKK ProVita

Die BKK ProVita hat sich als erste gesetzliche Krankenkasse zum geplanten GKV-Aus der Homöopathie geäußert – exklusiv gegenüber dem Homoeopathiewatchblog. Die Krankenkasse gehört seit vielen Jahren zu den bekanntesten Anbietern homöopathischer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und erstattet sowohl homöopathische Arzneimittel als auch Behandlungen bei homöopathischen Ärzten. Hintergrund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung. Es sieht vor, Homöopathie und anthroposophische Medizin künftig aus den freiwilligen Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Am 26. Juni soll der Bundestag dazu entscheiden. Im Homoeopathiewatchblog kommen regelmäßig unterschiedliche Stimmen zum geplanten GKV-Aus der Homöopathie zu Wort – von Patienten und Ärzten bis hin zu Politikern

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Bundestag debattiert erstmals über das geplante Homöopathie-Aus – Doch das Wort Homöopathie fällt kein einziges Mal

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 12. Juni, von 9 bis 10.10 Uhr erstmals über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten. Ich habe mir die Debatte für die Leser des Watchblog angesehen, zusammengefasst und in diesem Artikel die Bedeutung für die Homöopathie eingeordnet. Das Gesetz enthält unter anderem die von der Bundesregierung geplante Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Gesetzentwurf kann auf der Bundestagswebsite nachgelesen werden (Link, Stand 26.5.). Wer jedoch eine politische Debatte über Homöopathie erwartet hatte, wurde überrascht. Während der rund 70-minütigen Aussprache mit insgesamt 17 Rednern plus Kurzinterventionen und Zwischenfragen fiel das Wort

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Kann das Homöopathie-Aus noch juristisch gestoppt werden? Welche Hebel und Chancen ein Anwalt sieht

Seit Bekanntwerden der Pläne der Bundesregierung, Homöopathie und anthroposophische Medizin aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, wird intensiv über politische Strategien, Demonstrationen und Protestaktionen diskutiert. Gleichzeitig stellen sich viele Patienten und Ärzte eine andere Frage: Kann das Vorhaben juristisch gestoppt werden? Um die rechtliche Lage der Homöopathie besser einordnen zu können, habe ich meinen Rechtsanwalt um eine erste Einschätzung mit Blick auf Homöopathie gebeten. Die juristischen Überlegungen habe ich für diesen Artikel in allgemein verständliche Sprache übersetzt und journalistisch eingeordnet. Auch ein Anwalt der anthroposophischen Ärzte hat sich dem Thema „Was kann man juristisch tun?“ gewidmet – mit

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Welche Folgen hätte ein Osteopathie-Berufsgesetz für Heilpraktiker? CDU-Gesundheitspolitikerin Borchardt äußert sich erstmals dazu

Der Homoeopathiewatchblog berichtet normalerweise über Homöopathie. Eine aktuelle Antwort der CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt zur Osteopathie von Anfang Juni verdient dennoch Aufmerksamkeit. Borchardt gehört zu den einflussreichsten gesundheitspolitischen Stimmen der Union, wenn es um die Zukunft von Homöopathie, Heilpraktikern und Komplementärmedizin geht. Während sie beim geplanten GKV-Aus der Homöopathie früh den politischen Rahmen setzte, treibt sie seit Monaten auch die Diskussion um ein Osteopathie-Berufsgesetz voran. Nun hat sie sich erstmals dazu geäußert, welche Folgen eine solche Regelung für Heilpraktiker haben könnte. Die Antwort dürfte viele Heilpraktiker und osteopathisch arbeitende Therapeuten aufhorchen lassen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Simone Borchardt, hat auf

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Warum eine Ärztin gegen das Homöopathie-Aus auf die Straße geht: Interview mit Dr. Nicole Braunen

In mehreren deutschen Städten haben Ärzte in den vergangenen Tagen ihre Praxen verlassen und sind gemeinsam auf die Straße gegangen. Mit den Aktionen unter dem Motto „Weißkittel gehen durch die Innenstädte“ protestieren Ärzte gegen das von der Bundesregierung geplante GKV-Aus der Homöopathie und anthroposophischer Arzneimittel. Der Homoeopathiewatchblog hatte über die Aktionen in Köln, Kassel, Lübeck und weiteren Städten berichtet (Link). Eine der Teilnehmerinnen war die Aachener Allgemeinmedizinerin und Ärztin für Homöopathie Dr. Nicole Braunen. Sie beteiligte sich an der Aktion in Köln und stellte sich gemeinsam mit Kollegen öffentlich gegen die Streichungspläne der Bundesregierung. Doch warum geht eine niedergelassene Ärztin