Zusammenfassung: Der Begriff Binnenkonsens entstand nicht in den 1970er-Jahren mit dem Arzneimittelgesetz. Er taucht erstmals 1997 – wie eine Recherche von Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog zeigen – als Bezeichnung („Binnenanerkennung“) im Umfeld des Deutschen Ärztetags auf und wird ab 2002 in juristischen Fachkommentaren als feststehender Begriff „Binnenkonsens“ verwendet. Die Skeptiker nutzen ihn seit 2019. Und die ergänzende Recherche eines Heilpraktikers zeigt, welche schwerwiegenden Folgen der Wegfall des Binnenkonsens für Heilpraktiker hätte. Warum dieser Artikel? In letzter Zeit häufen sich die Versuche bei Homöopathie-Gegnern und angeblichen Homöopathie-Freunden, den Begriff Binnenkonsens auf Basis von Meinungen als „Erzählung ohne juristische Relevanz“ umdeuten zu

