Die Entscheidung über die Homöopathie als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen rückt näher. Kurz vor der entscheidenden Sitzung des Gesundheitsausschusses und der voraussichtlichen Schlussabstimmung im Bundestag am 10. Juli liegt nun ein umfangreiches Änderungsdokument der Regierungsfraktionen zum GKV-Stabilisierungsgesetz vor. Der HomoeopathieWatchblog hat die ihm vorliegenden 278 Seiten umfassenden Koalitionsunterlagen vollständig ausgewertet und mit dem ursprünglichen Kabinettsentwurf verglichen. Dabei zeigt sich: Die Koalition hat den Wortlaut des Homöopathie-Paragrafen tatsächlich an zwei Stellen geändert. Das Papier ist gesundheitspolitisch von besonderer Bedeutung. Es zeigt, an welchen Stellen die Koalition den ursprünglichen Gesetzentwurf noch verändert hat und welche Regelungen unverändert bleiben sollen. Für die Homöopathie-Gemeinschaft

