Kurzfassung für Schnellleser Der Deutsche Ärztetag 2024 hatte zwei Beschlüsse gegen Homöopathie gefasst. Öffentlich im Fokus steht das Aus der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung, das mit dem Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 politisch umgesetzt wird. Weniger beachtet ist die zweite Entscheidung: Auch die private Abrechnung soll verändert werden. Grundlage ist ein GOÄ-Entwurf von 2025 von Bundesärztekammer und PKV-Verband. Darin fehlen die bisherigen Homöopathie-Ziffern 30 und 31 als eigenständige Leistungen. Entscheidend: Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet für 2026 eine Regelung der GOÄ vor. Die Entscheidung fällt per Verordnung. Die Homöopathie bleibt möglich, verliert aber ihre eigene Abrechnungsposition. Damit betrifft die

