Während die Homöopathie gerade ihren Platz in der gesetzlichen Krankenversicherung verliert, zeichnet sich bei der privatärztlichen Behandlung eine deutlich positivere Entwicklung ab. Bundesärztekammer und Verband der Privaten Krankenversicherung haben im Juli einen neuen Entwurf für die künftige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgelegt. Und für die ärztliche Homöopathie enthält er eine wichtige Nachricht: Sie bleibt auch in der neuen GOÄ ausdrücklich berücksichtigt. Mehr noch: Künftig sind drei statt bisher zwei Ziffern für homöopathische Leistungen vorgesehen. Das war keineswegs selbstverständlich. Der Deutsche Ärztetag hatte 2024 gefordert, Homöopathie in der neuen GOÄ nicht mehr als „Entität mit Sonderstatus“ zu führen. Seitdem war offen,

