Kurzfassung für Schnellleser Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat 88 Verbände und Organisationen zur Anhörung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 22. Juni eingeladen. Auffällig: Kein einziger Homöopathie- oder Anthroposophie-Verband steht auf der Liste, obwohl das Gesetz die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen vorsieht. Das ist ein politisches Warnsignal für Ärzte und Patienten. Wer an einer Bundestags-Anhörung teilnimmt, kann seine Position direkt gegenüber den Abgeordneten vertreten und Einfluss auf das weitere Gesetzgebungsverfahren nehmen. Allerdings zeigt ein Beispiel aus der Gesundheitspolitik im Bereich Heilpraktiker, dass eine Nicht-Einladung nicht automatisch das Ende aller Einflussmöglichkeiten bedeutet. Beim MTA-Reformgesetz 2020, das Heilpraktiker

