Wer wissen wollte, welchen Stellenwert die Homöopathie im laufenden Gesetzgebungsverfahren tatsächlich besitzt, bekam am Montag eine aufschlussreiche Antwort. Fast drei Stunden lang diskutierte der Gesundheitsausschuss des Bundestages am 22. Juni über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ich habe mir die Sitzung für die Leser des Watchblog angesehen, um sie anschließend zu informieren. Rund 90 Verbände, Organisationen und Sachverständige waren eingeladen. Es ging um Krankenhäuser, Beitragssätze, Bürgergeldempfänger, Arzneimittelpreise, Psychotherapie, Pflege, Rettungsdienst und zahlreiche weitere Details des Gesetzes. Zur Homöopathie fiel dagegen offenbar kein Wort, obwohl ihre Streichung ausdrücklich Teil des Gesetzentwurfs ist und Millionen Patienten sowie mehrere tausend homöopathisch tätige Ärzte betrifft. Das ist

