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Bundestag beschließt GKV-Aus der Homöopathie: Die Ausgrenzung wird zum Gesetz

Der Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Aus der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin als Teil des GKV-Stabilisierungsgesetzes beschlossen. Die Regierungsmehrheit aus CDU/CSU und SPD stimmte für das Gesetz, die Oppositionsparteien dagegen. Mit der Entscheidung endet die Möglichkeit der gesetzlichen Krankenkassen, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende ärztliche Leistungen über ihre Satzungen als freiwillige Zusatzleistungen zu erstatten. Das Abstimmungsergebnis lautete um 11.25 Uhr 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Voraussichtlich am 1. Januar 2027 tritt das Gesetz in Kraft. Mit seinem Beschluss setzt der Bundestag einen der tiefsten Einschnitte in die gesundheitspolitische Stellung der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin seit

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Fototermin im Bundestag mit Simone Borchardt: Gesundheitspolitikerin empfängt Vertreter von Homöopathie und Anthroposophie

Kurz vor der abschließenden Bundestagsentscheidung zum GKV-Stabilisierungsgesetz am 10. Juli hat die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, Vertreter der Homöopathie und Anthroposophie im Deutschen Bundestag empfangen. Übergeben wurden 134.401 Unterschriften gegen die geplante Streichung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als freiwillige Kassenleistung – begleitet von einem gemeinsamen Fototermin von Simone Borchardt, Stefan Schmidt-Troschke und Cilli Pogodda von weils hilft. Die eigentliche Nachricht ist dabei weniger die Übergabe der Unterschriften als der Termin selbst. Politische Kampagnen werden nicht nur an der Zahl ihrer Unterstützer gemessen. Entscheidend ist auch, ob sie Zugang zu den politischen Entscheidungsträgern erhalten. Genau das ist nun

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Änderungsanträge zum GKV-Gesetz liegen vor: Bleibt die Streichung der Homöopathie bestehen? 278 Seiten ausgewertet

Die Entscheidung über die Homöopathie als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen rückt näher. Kurz vor der entscheidenden Sitzung des Gesundheitsausschusses und der voraussichtlichen Schlussabstimmung im Bundestag am 10. Juli liegt nun ein umfangreiches Änderungsdokument der Regierungsfraktionen zum GKV-Stabilisierungsgesetz vor. Der HomoeopathieWatchblog hat die ihm vorliegenden 278 Seiten umfassenden Koalitionsunterlagen vollständig ausgewertet und mit dem ursprünglichen Kabinettsentwurf verglichen. Dabei zeigt sich: Die Koalition hat den Wortlaut des Homöopathie-Paragrafen tatsächlich an zwei Stellen geändert. Das Papier ist gesundheitspolitisch von besonderer Bedeutung. Es zeigt, an welchen Stellen die Koalition den ursprünglichen Gesetzentwurf noch verändert hat und welche Regelungen unverändert bleiben sollen. Für die Homöopathie-Gemeinschaft

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Homöopathie weg, Wettbewerb weg: Warum braucht Deutschland dann noch 93 Krankenkassen, die 12 Milliarden Euro für Verwaltung kosten? Österreich zeigt eine Alternative für die Hälfte

Ein Kommentar von Christian J. Becker, Gesundheitsjournalist, Homoeopathiewatchblog Kurzfassung für Schnellleser: Wenn der Bundestag die Homöopathie streicht, verliert die gesetzliche Krankenversicherung auch eines ihrer letzten Wettbewerbsinstrumente. Damit stellt sich eine unbequeme Frage: Warum braucht Deutschland noch 93 einheitliche Krankenkassen mit Verwaltungskosten von 12,6 Milliarden Euro pro Jahr? Österreich konnte nach der Zusammenlegung seiner Krankenkassen diese Kosten halbieren. Ist das Homöopathie-Aus der Anfang vom Ende von 93 Kassen? Die ausführliche Analyse, warum das Homöopathie-Aus die Existenz von 93 Kassen in Frage stellt Wenn der Bundestag in der kommenden Woche die Homöopathie als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich streicht, hat das unmittelbare

Hevert-Chef widerspricht der Bundesregierung: Die Homöopathie-Streichung sei „eine politische Entscheidung, kein wissenschaftliches Urteil“

Wenige Tage vor der geplanten Abstimmung des Bundestages über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli meldet sich einer der bekanntesten deutschen Homöopathie-Hersteller persönlich zu Wort. Mathias Hevert, Geschäftsführer des Familienunternehmens Hevert-Arzneimittel, kritisiert die geplante Streichung der Homöopathie ungewöhnlich deutlich. Mathias Hevert wirft der Bundesregierung vor, beim Umgang mit wissenschaftlicher Evidenz mit zweierlei Maß zu messen. Für ihn ist die geplante Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen deshalb keine wissenschaftliche, sondern eine politische Entscheidung. Bemerkenswert ist dabei nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form seiner Intervention. Hevert veröffentlicht seine Stellungnahme als persönlichen Beitrag auf LinkedIn und nicht als

Hat die Homöopathie im Bundestag noch eine Chance? Ein Lagebericht kurz vor der Schlussabstimmung

Am 10. Juli soll der Bundestag nach derzeitiger parlamentarischer Planung abschließend über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entscheiden. Am gleichen Tag berät der Bundesrat. Für die Homöopathie-Gemeinschaft stellt sich damit eine einfache, aber entscheidende Frage: Gibt es noch eine realistische Chance, dass die geplante Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen als Teil des Gesetzes verändert wird? Ein Blick auf das parlamentarische Verfahren zeigt ein leider ernüchterndes Bild. Die Homöopathie verschwindet aus der parlamentarischen Debatte Die erste Lesung des Gesetzes am 12. Juni war bereits ein erstes Signal. Obwohl die Streichung der Homöopathie zu den öffentlich bekanntesten Teilen des Gesetzentwurfs gehört,