Was können Homöopathie und Anthroposophie politisch jetzt tun? Hier fünf Maßnahmen und ein konkretes Handlungskonzept für die entscheidenden Wochen, z.B. für Verbändeanhörung am 20. April

Der Gesetzentwurf zur Streichung der homöopathischen und anthroposophischen Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit 16. April vor. Die politischen Zeitfenster sind eng, die Entscheidung am 29. April im Kabinett und am 10. Juli im Bundestag rückt näher. Die Lage ist klar: Der Gesetzentwurf ist da. Die Entscheidung steht bevor. Es geht nicht mehr um grundsätzliche Debatten, sondern um konkrete Einflussnahme in einem engen Zeitfenster In dieser Situation stellt sich nicht mehr die Frage, ob gehandelt werden muss – sondern wie und von wem. Der folgende Vorschlag skizziert ein konkretes Handlungskonzept mit fünf Maßnahmen, das öffentliche Mobilisierung und professionelle politische

Größter Heilpraktikerverband mobilisiert: FDH-Präsidentin ruft zur Beteiligung an Kampagne zur Rettung der Homöopathie auf

Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH), mit rund 7.000 Mitgliedern bundesweit der größte Berufsverband der Heilpraktiker, geht angesichts des seit 16. April vorliegenden Gesetzentwurfs zum GKV-Aus von Homöopathie und Anthroposophie in die Offensive. Der Verband, der sich seit Jahren öffentlich und gegenüber der Politik für die Komplementärmedizin einsetzt, ruft Heilpraktiker jetzt erneut zu konkretem Handeln auf. FDH-Präsidentin Ursula Hilpert-Mühlig richtet sich in einem aktuellen Schreiben direkt an die Kollegenschaft (u.a. Landesverbandsvorsitzende und Mitglieder sowie andere Verbände) und fordert zur Beteiligung an gezielten politischen Aktionen auf, beispielsweise zur Beteiligung an der Mitmachkampagne #rettedeinehomöopathie. Ziel ist es, in der entscheidenden Phase des Gesetzgebungsverfahrens

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Warum die Homöopathie keine Chance hatte – und keine hat: Nicht wegen der Gegner, sondern wegen des Versagens der Homöopathie-Verbände / Hier ein Beispiel von heute

Der Newsletter des DZVhÄ ist der Beleg für das anhaltende Versagen der Homöopathie-Verbände Der aktuelle Newsletter des DZVhÄ-Landesverbandes Bayern (LINK auf Website des Verbandes, Erscheinungsdatum 17.4, verantwortlich: Vorsitzender Ulf Riker, zugleich 2. Vorsitzender des Bundesverbandes) zeigt exemplarisch, warum die Homöopathie politisch derzeit keine Chance hat. Nicht, weil es an Argumenten und Möglichkeiten fehlt – sondern weil die eigenen Homöopathie-Verbände die Lage weiter nicht erfassen, keine Strategie entwickeln und im falschen Modus kommunizieren. Auch Leser des Homoeopathiewatchblog kommentieren diesen Newsletter des DZVHAE. Zu lesen unter diesem Artikel. Ich zitiere die Kommentarschreiber: „Wer solche Verbandsfreunde hat, braucht keine Feinde.“ Und weiter ein

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Welche Folgen hat das GKV-Aus für die Anthroposophie? Auswirkungen auf Patienten, Ärzte und Krankenhäuser / Heilpraktikerverband äußert sich zur Anthroposophenorganisation weils hilft

Der 16. April ist ein Paukenschlag mit dem veröffentlichten Gesetzentwurf gegen Komplementärmedizin – nicht nur für die Homöopathie, sondern auch für die Anthroposophie. Für die Homöopathie war dieser Schritt leider erwartbar. Die Finanzkommission Gesundheit hatte bereits am 30. März empfohlen, sie aus der GKV zu streichen. Genannt wurde damals jedoch ausschließlich die Homöopathie. Umso größer war das böse Erwachen am 16. April für viele Anthroposophen: Auch ihre Verfahren sind Teil des Gesetzes und sollen gestrichen werden. Viele Ärzte für Anthroposophie hatten das so nicht erwartet, wie sie mir geschrieben haben. Sie hatten sich auf ihre Organisationen verlassen, die direkt und

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Gesundheitsministerium veröffentlichte Gesetz zum GKV-Aus der Homöopathie und Anthroposophie als Entwurf / Nun ist das Aus leider amtlich

Was manche nicht für möglich gehalten haben, ist seit heute um 16 Uhr real: Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 16. April den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt – und darin die Homöopathie und Anthroposophie ausdrücklich aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen. Der Entwurf trägt den Titel „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ und setzt zentrale Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit um. Im Zentrum steht die Begrenzung von Ausgaben auf Leistungen mit „nachweislichem Nutzen“. Betroffen sind dabei ausdrücklich sowohl homöopathische als auch anthroposophische Verfahren. Zu finden ist der Gesetzentwurf (157 Seiten) auf der Website des Gesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz Klare

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Welche wirtschaftlichen Folgen hat das GKV-Aus der Homöopathie für den Verband DZVhÄ? Minus 42% der Erträge / Bilanz-Analyse

Am 14. April 2026 hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Streichung der Homöopathie als freiwillige Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verkündet. Das ist ein Paukenschlag für Patienten und homöopathisch tätige Ärzte und die Gesundheitsversorgung. Welche Folgen hat das? Dem wird sich der Homoeopathiewatchblog in einer Serie widmen. Die Folgen sind noch nicht im Detail absehbar. Aber erste Zahlen lassen sich analysieren. Denn es ist auch ein wirtschaftlicher Paukenschlag für den Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und seine Mitgliedsärzte. Als Journalist habe ich die Bilanz des Verbands für 2025 ausgewertet, die im Lobbyregister des Bundestags veröffentlicht ist [Link: https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006366]. So können die