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„Keine Denkverbote“: CSU und Freie Wähler verteidigen Homöopathie-Forschung gegen Kritik von Skeptikern, Medien und SPD

Kann Homöopathie dazu beitragen, bei wiederkehrenden Harnwegsinfekten weniger Antibiotika einzusetzen? Diese Frage wollte der Bayerische Landtag wissenschaftlich untersuchen lassen. Daraus entstand eine klinische Studie der Technischen Universität München. Doch sie bekam ein Problem: Es fanden sich viel zu wenige Patientinnen. Statt der vorgesehenen 240 konnten am Ende nur 39 ausgewertet werden. Die Studie wurde deshalb offiziell laut Studienbericht vorzeitig beendet. Trotzdem wird die Untersuchung inzwischen von Homöopathie-Gegnern, Medien und der bayerischen SPD als Argument gegen die Homöopathie verwendet. Dagegen kommt jetzt bemerkenswerter politischer Widerspruch. „Wissenschaft muss auch kontroverse Ansätze untersuchen dürfen – ergebnisoffen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Freien Wähler,

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Gute Nachrichten für Ärzte und Patienten: Homöopathie bleibt in der neuen GOÄ – mit drei Ziffern statt bisher zwei (Analyse des GOÄ-Entwurfs)

Während die Homöopathie gerade ihren Platz in der gesetzlichen Krankenversicherung verliert, zeichnet sich bei der privatärztlichen Behandlung eine deutlich positivere Entwicklung ab. Bundesärztekammer und Verband der Privaten Krankenversicherung haben im Juli einen neuen Entwurf für die künftige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgelegt. Und für die ärztliche Homöopathie enthält er eine wichtige Nachricht: Sie bleibt auch in der neuen GOÄ ausdrücklich berücksichtigt. Mehr noch: Künftig sind drei statt bisher zwei Ziffern für homöopathische Leistungen vorgesehen. Das war keineswegs selbstverständlich. Der Deutsche Ärztetag hatte 2024 gefordert, Homöopathie in der neuen GOÄ nicht mehr als „Entität mit Sonderstatus“ zu führen. Seitdem war offen,

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Nach dem GKV-Aus der Homöopathie: Was wird aus ihren Strukturen? Folgen für Apotheken, Verbände, Kongresse und Fachzeitschriften – Teil 3

Teil drei der vierteiligen Serie „GKV-Aus der Homöopathie – Was nun?“ über die Folgen des GKV-Aus, seine Ursachen und die Lehren für die Zukunft der Homöopathie. Das GKV-Aus ist die schwerste politische Niederlage der Homöopathie-Gemeinschaft seit Jahrzehnten. Seine Folgen lassen sich jedoch nicht allein daran messen, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen künftig nicht mehr bezahlen. Denn eine medizinische Richtung besteht nicht nur aus Behandlungen und Arzneimitteln. Sie braucht auch Menschen und Strukturen, die Wissen weitergeben, Interessen vertreten, Begegnungen ermöglichen und die Homöopathie im Alltag sichtbar halten. Im ersten Teil dieser Serie ging es um diejenigen, die das GKV-Aus unmittelbar betrifft:

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Nach dem GKV-Aus der Homöopathie: Wer sichert ihre Zukunft? Folgen für Nachwuchs, Weiterbildung, Wissenschaft und Hersteller – Teil 2

Teil zwei einer vierteiligen Serie „GKV-Aus der Homöopathie – Was nun?“ über die Folgen des GKV-Aus, seine Ursachen und die Lehren für die Zukunft der Homöopathie. Das GKV-Aus ist die schwerste politische Niederlage der Homöopathie-Gemeinschaft seit Jahrzehnten. Doch was dieser Beschluss tatsächlich bedeutet, lässt sich nicht allein daran messen, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen künftig nicht mehr bezahlen. Seine Folgen reichen tiefer – und viele davon werden erst in den kommenden Jahren sichtbar. Deshalb analysiert die vierteilige Serie „GKV-Aus der Homöopathie – Was nun?“ im Homoeopathiewatchblog nicht nur den politischen Beschluss selbst, sondern seine Konsequenzen für die Menschen, Institutionen und

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Nach dem GKV-Aus der Homöopathie: Was die Entscheidung jetzt für jeden bedeutet / Folgen für Patienten, Ärzte und Heilpraktiker – Teil 1

Start einer vierteiligen Serie über die Folgen des GKV-Aus, seine Ursachen und die Lehren für die Zukunft der Homöopathie. Das GKV-Aus ist die schwerste politische Niederlage der Homöopathie-Gemeinschaft seit Jahrzehnten. Betroffen von der Niederlage sind nicht nur einzelne Verbände oder Verträge mit Krankenkassen. Die Entscheidung trifft Patienten, Ärzte, Hersteller und Organisationen, die über Jahre darauf vertraut und dafür gearbeitet haben, dass Homöopathie einen anerkannten Platz in der gesetzlichen Gesundheitsversorgung behält. Mit dem Bundestagsbeschluss endet die politische Auseinandersetzung um das GKV-Aus der Homöopathie deshalb nicht. Sie verändert ihren Charakter. Aber es geht weiter um ein Thema: #RetteDeineHomöopathie. Bislang ging es um

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Bundestag beschließt GKV-Aus der Homöopathie: Die Ausgrenzung wird zum Gesetz

Der Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Aus der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin als Teil des GKV-Stabilisierungsgesetzes beschlossen. Die Regierungsmehrheit aus CDU/CSU und SPD stimmte für das Gesetz, die Oppositionsparteien dagegen. Mit der Entscheidung endet die Möglichkeit der gesetzlichen Krankenkassen, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende ärztliche Leistungen über ihre Satzungen als freiwillige Zusatzleistungen zu erstatten. Das Abstimmungsergebnis lautete um 11.25 Uhr 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Voraussichtlich am 1. Januar 2027 tritt das Gesetz in Kraft. Mit seinem Beschluss setzt der Bundestag einen der tiefsten Einschnitte in die gesundheitspolitische Stellung der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin seit