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Verleumdungskampagne gegen Homöopathie-Studie werde auf dem Rechtsweg beantwortet, kündigt Prof. Frass in Interview an

16 Wissenschaftler unter der Leitung von Prof. Michael Frass begleiteten über 10 Jahre 150 Patienten mit einem speziellen Lungenkrebs. Sie erforschten, wie Homöopathie als Begleittherapie wirkt. Die Ergebnisse gelten als bahnbrechend: die Patienten lebten mit Homöopathie länger und hatten eine bessere Lebensqualität. Nach der Veröffentlichung der Studie in einer renommierten onkologischen Fachzeitschrift startete die Anti-Homöopathie-Lobby eine Verleumdungskampagne gegen Prof. Frass und die Studie. Die Lobby brachte einen österreichischen Verein (der Studien prüft) dazu, öffentlich zu behaupten, bei der Studie gäbe es Datenmanipulation. Viele österreichische Medien griffen dies ungeprüft auf. Ziel der Kampagne ist es, dass die Fachzeitschrift die Studie zurückzieht,

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Großer Erfolg für Heilpraktiker: Bundesverfassungsgericht erlaubt wieder den Einsatz von Homöopathie bei Tieren durch Heilpraktiker

Am 16. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerG) ein Urteil veröffentlicht (Link), das die Homöopathie, Tierheilpraktiker, Heilpraktiker, Patienten und Tiere stärkt: Das BVerG erlaubt wieder die Anwendung von Homöopathie bei Tieren durch Tierheilpraktiker. Konkret wieder erlaubt ist die „Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen“, so das Gericht.  Verboten worden war Homöopathie bei Tieren durch das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) seit September 2021. Davon betroffen waren Tausende von Tierhaltern, Tieren und besonders der Beruf der Tierheilpraktiker*innen, für die das Gesetz quasi ein Berufsverbot darstellte. Jedoch gaben die Heilpraktiker*innen nicht klein bei, sondern

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Ihre Meinung ist gefragt: Lauterbach will Homöopathie bei Krankenkassen verbieten

Seit Jahren agitiert Karl Lauterbach in Talkshows, Medieninterviews, Social Media und in der Politik gegen Homöopathie. Auch als Gesundheitsminister setzt er den Anti-Homöopathie-Kurs fort und veröffentlicht via Twitter regelmäßig seine Anti-Homöopathie-Meinung. Bisher hat er sich mit politischen Aktivitäten zurückgehalten. Das ändert sich jetzt. Als Höhepunkt dieser Lauterbachschen Kampagne hat er am 6.10. im Spiegel angekündigt, dass er sein Ministerium prüfen lassen werde, ob die „Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.“ Seine Begründung: »Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz«.  Seit Monaten fordert die Anti-Homöopathie-Lobby aus Hessen genau dieses Verbot. Und Lauterbach

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Gericht erlaubt Heilpraktikern die homöopathische und native Eigenblutbehandlung

Zwei Heilpraktiker aus Bayern haben vor Gericht eine Entscheidung bewirkt, die positiv für die Homöopathie und Therapien der Heilpraktiker wirkt: Das Verwaltungsgericht München hat den Heilpraktikern die homöopathische und native Eigenblutbehandlung wieder erlaubt. Durch Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile in den letzten Jahren waren die verschiedenen Formen der Eigenblutbehandlung für Heilpraktiker und Patienten stark eingeschränkt oder sogar verboten worden. Dadurch fehlten diese wichtigen Therapien z.B. in der Immuntherapie.  Zwei Heilpraktiker aus dem Großraum München wollten dieses Verbot nicht hinnehmen und gingen vor Gericht. Am 23. September hat das Verwaltungsgericht München sein Urteil veröffentlicht: Es erlaubt den beiden Heilpraktikern zwei Formen der Eigenbluttherapien

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Wie hilft Homöopathie bei Alzheimer-Demenz? Heilpraktiker aus Süddeutschland berichtet in Fallbericht

Tausende Ärzte und Heilpraktiker sowie ihre Patienten erleben jeden Tag die Stärke der Homöopathie. Jede Behandlung seit 200 Jahren – seit Begründung der Therapie – kann diese Stärke dem Therapeuten und Behandelten vor Augen führen. Damit diese Stärke nicht nur im kleinen Kreis bekannt ist, sind veröffentlichte Fallberichte ein gutes Mittel, um einerseits ein wenig Öffentlichkeitsarbeit für die Therapie zu machen und andererseits das Wissen über Behandlungen zu verbreiten. Im Homoeopathiewatchblog veröffentliche ich solche Fallberichte auch zu Behandlungen von schweren Erkrankungen, denn sie führen die Stärke der Homöopathie aus meiner Sicht besonders vor Augen. Dazu gehören zahlreiche Fallberichte und Behandlungsberichte

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Es gibt noch eine Chance für die Homöopathie-Zusatzbezeichnung in Baden-Württemberg – und Sie können helfen (hier zwei konkrete Tipps)

Im Juli hatte die Ärztekammer in Baden-Württemberg beschlossen, dem Druck der Anti-Homöoopathie-Lobby nachzugeben und die Zusatzbezeichnung Homöopathie für Ärzte abzuschaffen. Doch noch gibt es eine Chance – und Sie können als Homöopathie-Freund die Rettung mit Ihrer Expertise und Meinung unterstützen.  Denn die Abschaffung muss vom Sozialministerium geprüft und genehmigt werden. Und der zuständige Sozial-Minister Manfred Lucha hat sich deutlich pro Homöoopathie und gegen die Kammer geäußert: „Den Beschluss der Landesärztekammer finde ich das absolut falsche Signal“, sagte der Minister. Baden-Württemberg sei das Land der Naturheilkunde und gerade die Homöopathie sei für viele ein wichtiger Teil ihrer Gesundheitsversorgung. Jeder und jede