Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen von 50 Millionen Euro jährlich durch die geplante Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bundesrechnungshof bewertet die finanziellen Auswirkungen deutlich zurückhaltender. In seiner Stellungnahme für die Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni heißt es: „Aktuelle Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes deuten allerdings darauf hin, dass die Ausgaben der Krankenkassen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen in den letzten Jahren nur ca. 40 Mio. Euro jährlich betrugen.“ Noch klarer fällt das Fazit der Prüfer des Bundesrechnungshof zum Thema Homöopathie aus: „Minderausgaben führen zu keinen nennenswerten Einsparungen“ Aus Sicht des Bundesrechnungshofes wird daher

