Das Bundesgesundheitsministerium hat am 28. April einen überarbeiteten Referentenentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt. Darin bleibt die Streichung von Homöopathie und Anthroposophie aus den Satzungsleistungen aus dem Entwurf von 16.4. bestehen. Gleichzeitig wird der Eingriff ausgeweitet: Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte zuvor gefordert, auch erstattungsfähige Komplementärmedizin zu streichen. Diese Verschärfung findet sich nun im neuen Entwurf vom 28.4. wieder.
Das bedeutet konkret: Neben den freiwilligen Zusatzleistungen der Kassen geraten auch bislang erstattungsfähige Homöopathika und Anthroposophika unter Druck. Schätzungsweise rund 50 Arzneimittel könnten betroffen sein, vor allem Anthroposophika. Dazu zählen insbesondere anthroposophische Mistelpräparate, aber auch einzelne homöopathische Arzneimittel wie Traumeel-Injektionen.
Der neue Entwurf vom 28.4. ist noch nicht auf der Website des BMG präsent, liegt aber vielen Journalisten im Original vor, u.a. dem Watchblog.
Am 29. April entscheidet das Kabinett über den vorliegenden Gesetzesentwurf.
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