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Frau Borchardt schreibt auch in ihrer Antwort:
„In Deutschland ist für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht entscheidend, ob ein Verfahren populär ist …. , sondern ob es nach dem Maßstab des SGB V ausreichend, zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich ist. …… Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat im Gesundheitsausschuss zudem angekündigt, dass künftig Leistungen nur noch finanziert werden sollen, wenn sie einen nachweisbaren Nutzen für die Versicherten haben. Die konkrete gesetzliche Umsetzung ist allerdings noch im Verfahren.“
Dazu:
SGB V und Homöopathie/Anthroposophie haben sich nicht verändert und waren bisher vereinbar, verändert hat sich nur die politische Sichtweise/Meinung. Hier sollte mit Evidenz argumentiert werden, nicht mit Populismus, das ist unseriös.
Das Konzept Wissenschaftspluralismus (https://de.imedwiki.org/wiki/Wissenschaftspluralismus) geht auf die hier nötige Machtbeschränkung des Gesetzgebers eindrücklich ein.
Frau Warken möchte nachweisbaren Nutzen.
Auch Kommissionen C und D haben diese seit deren Gründung bestätigt. Warum meint Frau Borchardt oder auch Frau Warken, das nicht akzeptieren zu müssen?
Siehe auch: https://www.bfarm.de/DE/Aktuelles/Bekanntmachungen-des-BfArM/Arzneimittel/Bekanntmachungen-Besondere-Therapierichtungen.html?nn=596732
Weiterhin schreibt Frau Borchardt:
„Wichtig ist außerdem: In Deutschland ist Homöopathie bislang nicht Teil eines uneingeschränkten allgemeinen GKV-Leistungskatalogs. Sie wird derzeit vor allem über Satzungsleistungen einzelner Kassen, über besondere Versorgungsverträge und in bestimmten Fällen für Kinder erstattet. Gerade deshalb ist die deutsche Debatte eine Frage der Abgrenzung solidarisch finanzierter Leistungen, nicht der generellen Zulässigkeit. Homöopathie würde dadurch nicht verboten, sondern bliebe als private oder ergänzende Leistung weiterhin möglich.“
Dazu:
Hier geht die Frage weg vom Nutzen und hin zu einer Meinung/Einstellung/Ideologie, Homöopathie sei keine anerkannte Therapie. Dies reicht aber nicht als „Argument“ zur Kürzung von Leistungen. Natürlich finanzieren wir alle auch solidarisch Leistungen anderer, die wir selbst für uns nicht in Anspruch nehmen wollen würden. Solidarität heißt ja auch, die Wahlfreiheit des anderen zu unterstützen und seine Wahl zu respektieren. Viele PatientInnen können sich die private Versorgung nicht leisten, dieses anzunehmen ist weltfremd und eine solche Politik (auch z.B. erhöhte Rezeptgebühr) zutiefst unsozial. Auch wird die Therapiefreiheit der Ärzte/Therapeuten weiter beschnitten.
Frau Borchardt schreibt:
„Gleichwohl hat die Schweiz Homöopathie in der Grundversicherung belassen, weil die Komplementärmedizin dort seit dem Verfassungsartikel 118a einen besonderen Status hat und ärztliche komplementärmedizinische Leistungen dem sogenannten Vertrauensprinzip unterstellt wurden. Das ist in erster Linie eine verfassungsrechtliche und gesundheitspolitische Systementscheidung.“
Dazu:
Das war in Deutschland eigentlich auch so, siehe https://de.imedwiki.org/wiki/Wissenschaftspluralismus
und das sollte eine Frau Borchardt auch wissen.
Frau Borchardt schreibt:
„In Indien ist die Ausgangslage noch einmal grundlegend anders. …. Die indische Gesundheitspolitik verfolgt ausdrücklich einen pluralistischen, integrativen Ansatz und bindet AYUSH-Angebote an Primärversorgungszentren, Community Health Centres und District Hospitals an. Auch das ist keine Bestätigung deutscher GKV-Kriterien, sondern Ausdruck einer anderen historischen, kulturellen und gesundheitspolitischen Grundentscheidung.“
Dazu:
Das ist nicht grundlegend anders, sondern eher sehr gleich, wahrscheinlich hat man es von uns übernommen
https://de.imedwiki.org/wiki/Wissenschaftspluralismus
Deutschland ist die kulturelle und historische Heimat der Homöopathie und Anthroposophie und es gab dazu eine gesundheitspolitische Grundentscheidung, da man dies zu Recht als schützendswert sah.
Frau Borchardt schreibt auch:
„Meine Haltung ist deshalb klar: …. Für die solidarisch finanzierte GKV muss aber ein strengerer Maßstab gelten. Was individuell genutzt werden kann, muss nicht automatisch aus Beitragsmitteln der Versichertengemeinschaft finanziert werden. “
Dazu:
Dies ist nun wirklich kein Argument, da es auf alles zutrifft und man sich dann fragen muss, was mit dem Wort „solidarisch“ gemeint sein soll. Vielleicht sollten wir solidarisch aufhören zum Arzt zu gehen, damit die Beiträge im großen Stil weiter zweckentfremdet werden können (Polemik als Veranschaulichung).
https://ivfgesund.de/aktuelle-informationen/zweckentfremdete-beitragsgelder-in-milliardenhoehe-drohen-uns-jetzt-noch-hoehere-krankenkassenbeitraege/#qv11