Das Masernschutzgesetzt sieht im Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eine Impfpflicht für Patienten vor. Wie eine Analyse des Gesetzentwurfs durch den Heilpraktiker-Newsblog ergab, gilt die Impfpflicht nicht nur für Patienten, sondern auch für Therapeuten wie den Heilpraktiker. Wenn das Gesetz im März 2020 müssen sich demnach 45.000 Heilpraktiker zwangsimpfen lassen. Details und Gesetzestext im Heilpraktiker-Newsblog.de: Klicken. Für die Masern-Impfpflicht gibt es allerdings [ … weiter lesen als Globuli-Club-Mitglied … ]
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Wie sieht denn die Lösung aus, wenn es keinen Einzel Impfstoff gibt? Ich will das alles nicht….
Der Gesetzentwurf sieht eine Zwangsimpfung per Dreifach-Impfung Masern, Mumps, Röteln vor, wenn es keinen Einzelimpfstoff gibt oder keine Immunisierung nach überstandener Masern-Infektion nachgewiesen werden kann.
Dann sollte man sich irgendwie wehren… wer will das schon…
Verdammtes system… ?
Ich glaube nicht, dass man zur Impfpflicht belangt werden kann, wennman in der Kindheit, Masern, Mumps und Röteln durchgemacht hat!