Bundestagspetition zur Rettung der Homöopathie bei Krankenkassen ist gestartet

Seit 8. Februar kann die Petition beim Bundestag online unterschrieben werden, die sich für den Erhalt der Homöopathie und Anthroposophie als freiwillige Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung einsetzt. Sie wurde auf der Webseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages veröffentlicht: 

Petition (Identifikationsnummer 162857) , Titel: „Beibehaltung der Erstattungsregelung für u. a. homöopathische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV

Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.nc.html  

Eine Mitzeichnung ist nun für vier Wochen möglich. Die Frist endet am 7. März 2024. Bis zu dem Termin müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen, damit eine Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss des Bundestages erfolgen kann. Diese automatische Anhörung im Ausschuss beim Erreichen der 50.000 Unterschriften ist auch der Unterschied einer Bundestagspetition im Vergleich zu anderen Petitionen, die diese Anhörung nicht automatisch ermöglichen. Zur Anhörung gehört auch, dass der Petitionsausschuss beim Bundesministerium für Gesundheit eine Stellungnahme einfordert, in der der Minister die Gründe für die Gesetzesvorlage gegen Homöopathie und Anthroposophie ausführlich begründen und mit Fakten belegen muss.

Gezählt werden alle Unterschriften, die bis zum 7. März beim Petitionsausschuss eingehen – ob online oder handschriftlich. Auf Papierlisten gesammelte Unterschriften (z.B. in Praxen von Ärzt*innen oder Heilpraktiker*innen, Pflegeheimen, Freundeskreis etc.) sollten deshalb rechtzeitig per Post (möglichst bis 2. März absenden) oder Fax an den Petitionsausschuss übermittelt werden.

Es kommt auf jede Stimme an
Jeder, der möchte, dass die Homöopathie und Anthroposophie bei Krankenkassen erhalten bleibt, kann die Petition mit seiner Stimme und Unterschrift unterstützen. „Mit der Petition wird die Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, um allen Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu diesen nebenwirkungsarmen Therapien zu ermöglichen. Die angekündigten Regelungen zur Änderung des § 11 Abs.6 SGB V im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sollten verworfen werden.“ Dies fordern die Ärzt*innen für Homöopathie und Anthroposophie sowie Patient*innen, die gemeinsam die Petition eingereicht haben. Sie sind in der Aktionsgemeinschaft „weil´s hilft“ zusammengeschlossen.

Organisatorische Hinweise:

– Jeder kann die Petition unterschreiben, auch unter 18-Jährige
– Einen Vordruck für die Unterschriftenliste für z.B. Praxen finden Sie beim Arztverband DZVHAE Bayern (Link)
– Eine Patienteninformation (2 Seiten, PDF) zum Ausdrucken und Auslegen für die Praxis erhalten Sie bei einem der Verbände der Arzt*innen für Anthroposophie (Link beim GAÄD)
– Wer Hilfe beim Unterzeichnen der Petition braucht (die Webseite des Bundestages ist etwas behördlich), der findet eine genaue Anleitung bei einer Petitions-Gemeinschaft (es ging um Kitas), die ihre Petition erfolgreich durchgeführt hat (Link)
– Jeder kann unterzeichnen, der eine Adresse in Deutschland angeben kann
– Der Bundestag verlangt, dass man sich einmal mit der Adresse anmeldet, wenn man eine Petition unterzeichnen möchte. Die Adresse wird nicht veröffentlicht. Der Bundestag will damit nach eigenen Angaben sicherstellen, dass nur echte Menschen unterzeichnen. Sie können entscheiden, ob Ihr Name oder als anonyme Variante die Mitzeichnungsnummer auf der Bundestagsseite veröffentlicht wird. Das sieht dann so auf der Bundestags-Webseite aus:

Homöopathie-Petition
Unterschriften Homöopathie-Petition Bundestag, Quelle: Webseite Bundestag Petitionen

 

2 Kommentare

  1. Ich bin Dankbar, dass es die Homöopathie gibt, die hat mir sehr geholfen zB bei Fieber, Lebensmittelvergiftung und mehr. Dagegen vertrage ich sehr schlecht reguläre Medikamente. (Allergien bei Schmerzmittel und Antibiotika als Beispiel

  2. Meines Erachtens muss der mündige Bürger respektive Patient, selbst entscheiden können, welcher Behandlungsmethode er sich unterziehen lassen will. Es braucht keine Regierung, die einem mündigen Bürger vorschreibt, was gut für ihn ist. Des Weiteren stelle ich mir die Frage, wie man eine bestimmte Berufsgruppe in eine politische (hier rechts) Gruppe zuordnen kann???? Auf welcher Grundlage?

Ich freue mich auf Ihren Kommentar, bitte beachten Sie die Kommentarregeln (sachlich, Meinung ohne Beleidigung etc.) und die DSGVO (siehe Menü).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.