homöopathie arzt

Es gibt noch eine Chance für die Homöopathie-Zusatzbezeichnung in Baden-Württemberg – und Sie können helfen (hier zwei konkrete Tipps)

Im Juli hatte die Ärztekammer in Baden-Württemberg beschlossen, dem Druck der Anti-Homöoopathie-Lobby nachzugeben und die Zusatzbezeichnung Homöopathie für Ärzte abzuschaffen. Doch noch gibt es eine Chance – und Sie können als Homöopathie-Freund die Rettung mit Ihrer Expertise und Meinung unterstützen. 

Denn die Abschaffung muss vom Sozialministerium geprüft und genehmigt werden. Und der zuständige Sozial-Minister Manfred Lucha hat sich deutlich pro Homöoopathie und gegen die Kammer geäußert: „Den Beschluss der Landesärztekammer finde ich das absolut falsche Signal“, sagte der Minister. Baden-Württemberg sei das Land der Naturheilkunde und gerade die Homöopathie sei für viele ein wichtiger Teil ihrer Gesundheitsversorgung. Jeder und jede solle die Möglichkeit haben, sich bei der Arztwahl für einen homöopathisch arbeitenden Arzt zu entscheiden, argumentierte Lucha. “ Dazu braucht es Ärzte, die eine Zusatzqualifikation in Homöopathie besitzen.“ Das Sozialministerium werde den Beschluss der Ärztekammer “ fachlich und rechtlich genau überprüfen“ , kündigte er in der Regionalzeitung Südwestpresse an.

Für diese Überprüfung gibt es ein amtlich festgeschriebenes Verfahren, ein europarechtlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren für Bürger im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Sollte die Verhältnismäßigkeitsprüfung positiv für die Homöopathie ausfallen, gibt es noch eine Chance. Denn das Ergebnis des Bürger-Beteiligungsverfahrens wird noch einmal der Vertreterversammlung der Ärztekammer im Herbst vorgelegt, die ein abschließendes Urteil fällt. Dieses muss vom Sozialministerium genehmigt werden – kann aber auch abgelehnt werden, wenn ein Urteil gegen die Homöopathie nicht verhältnismäßig ist.  

Bis zum 5. September können Sie als Homöopathie-Freund, als Bürger, als Arzt, als Heilpraktiker, als Firma, als Institution das Wort ergreifen und sich für die Homöopathie und gegen die Abschaffung der Zusatzbezeichnung einsetzen. Im Internet auf der Webseite der Ärztekammer gibt es eine extra eingerichtete Unterseite für die Verhältnismäßigkeitsprüfung, bei der Sie Ihre Einwendungen, Anregungen und Kommentare einreichen können. Informieren können Sie sich auf der Webseite des Beteiligungsportals https://www.aerztekammer-bw.de/beteiligungsportal, Ihre Einwendung können Sie an die zuständige E-Mail-Adresse der Ärztekammer Juristische-Stelle@laek-bw.de richten. 

Und zusätzlich können Sie sich an den Minister selbst wenden mit Ihrer Einwendung. Denn je mehr positive Rückmeldung zur Homöopathie er erhält, desto besser kann er argumentieren. Sie erreichen den Bürgerbeauftragten des Sozialministers Manfred Lucha unter der E-Mail-Adresse buergerreferent(at)sm.bwl(dot)de.

3 Kommentare

  1. Ganz klar möchte ich mich für die Erhaltung des Homöophatie-Zusatzes aussprechen. Diese natürliche, kostengünstige und nebenwirkungsarme Heilmethode hat meiner Familie schon so viel geholfen. Der Mensch wird als Ganzes behandelt, seine eigene Abwehr wird unterstützt, es geht nicht um „Abtöten“ und „Wegmachen“, sondern um HEILEN. Der Kampf der Pharmalobbyisten zeigt, daß sie um diesen Fakt wissen, sonst könnten sie die Homöopathie entspannt neben ihren Angeboten stehen lassen.

  2. Wie kann mann behaupten, dass Informationen – das ist für mich das homöopatische Mittel- keine Wirkung hätten?
    Leben wir doch in einer Zeit, in der die WIRKUNG jeder Information mehr als deutlich bewusst wird.

Ich freue mich auf Ihren Kommentar, bitte beachten Sie die Kommentarregeln (Link zu Regeln: https://wp.me/PagN8d-2Ct) und die DSGVO (siehe Menü).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.