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Überraschung: Lauterbach zieht Anti-Homöopathie-Gesetz zurück / BMG äußert sich

Lohnt sich für die Homöopathie-Community der Widerstand gegen die homöopathie-kritische Politik und Anti-Homöopathie-Lobby? Seit der Gründung des Homoeopathiewatchblog im Jahr 2018 schreibe ich darüber, dass sich dieser Widerstand irgendwann lohnen wird. Und heute ist der Tag, der belegt, dass sich der Widerstand mit z.B. fast 200.000 Unterstützter-Stimmen für die Bundestags-Petition lohnt.

Der Beleg: Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zieht sein Anti-Homöopathie-Gesetz zurück. Das Vorhaben des Ministers, Leistungen der Homöopathie und Anthroposophie als freiwillige Satzungsleistung zu streichen, findet sich im aktuellen Gesetzentwurf vom 21. März nicht mehr. Auf Anfrage des Homoeopathiewatchblog teilte die Pressestelle des Ministeriums am 26. März mit, dass der Minister das Thema zum Gegenstand weiterer Beratungen machen möchte.

Am 21. März 2024 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die dritte Version des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) als Referentenentwurf veröffentlicht. Die im vorherigen – zweiten – Entwurf vom Januar geplante Streichung homöopathischer und anthroposophischer Behandlungen als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen ist im dritten Entwurf des Ministeriums nicht mehr enthalten, wie zahlreiche gesundheitspolitische Fachmedien am 26.3. übereinstimmend berichten (beispielsweise das Ärzteblatt) und wie der Gesetzentwurf zeigt (86 Seiten), der dem Homoeopathiewatchblog.de vorliegt.

Der zweite Referentenentwurf vom Januar 2024 zum GVSG hatte noch folgende Passage enthalten, mit dem Leistungen der Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung gestrichen werden sollten.

// Art. 1 Punkt 2 , Änderung von SGB V:
„Dem § 11 Absatz 6 wird folgender Satz angefügt:
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen im Sinne dieses Absatzes ausgeschlossen.“
Begründung:
„Die Möglichkeit der Krankenkassen, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen als zusätzliche Satzungsleistungen anzubieten, wird gestrichen. Für die Wirksamkeit entsprechender Arzneimittel und Leistungen liegt keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor. Die Nutzung von Homöopathika und Anthroposophika sowie homöopathischer Leistungen sollte daher ausschließlich auf der eigenverantwortlichen Entscheidung der Versicherten zur Finanzierung dieser Leistungen beruhen und nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkasse(n) getragen werden. Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen. Den Krankenkassen bleibt es jedoch unbenommen, nach § 194 Absatz 1a in der Satzung die Möglichkeit zur Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge über diese Leistungen vorzusehen.“ //

 

Diese Passage zur Streichung der Homöopathie fehlt im dritten Referentenentwurf vom 21. März.

Ein Referentenentwurf ist eine Art politisches Konzeptpapier – er kann immer noch geändert werden, wie dieser dritte Entwurf zeigt. Erst wenn der Referentenentwurf im Kabinett verabschiedet wird, sind Änderungen weniger wahrscheinlich. Nach dem Kabinett folgt die Anhörung im Gesundheitsausschuss, dann mehrere Lesungen im Bundestag und Beratungen im Bundesrat – bis zur Verabschiedung im Bundestag und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Erst dann ist die Homöopathie gerettet und bleibt freiwillige Leistung der Krankenkassen.

Jedoch kann der Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit einem Trick in letzter Minute seine geplante Streichung der Homöopathie doch noch vollstrecken. Oft nimmt die Regierung vor einer Abstimmung im Bundestag in letzter Minute noch Änderungen an großen Gesetzespaketen vor. Und eine solche letzte Änderung könnte die Wiederaufnahme der Homöopathie-Streichung sein.

Für Aufmerksamkeit unter den Bundestagsabgeordneten für die Homöopathie und Anthroposophie wird der folgende Termin sorgen: Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass der Bundestag die Anhörung zur Streichung von Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung im Petitionsausschuss auf den 22. April, 12 Uhr, terminiert hat. Die Anhörung kam zustande, weil die Homöopathie- und Anthroposophie-Gemeinschaft das für eine Anhörung notwendige Quorum von 50.000 Unterzeichnern der Bundestags-Petition zur Homöopathie innerhalb weniger Tage erreicht und nach vier Wochen mit fast 200.000 Stimmen deutlich überschritten hatte. In der auf eineinhalb Stunden angesetzten Bundestagsanhörung können Vertreter der Homöopathie und Anthroposophie Argumente für die Therapien vortragen, ein Vertreter des Gesundheitsministeriums hält die Gegenrede. Die 30 Abgeordneten des Ausschusses können Fragen stellen.

 

3 Kommentare

  1. 🤩genauso müssen wir weitermachen, denn WIR sind viele 👏 erfreute herzliche Grüße von Sieglinde 💕

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