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Grünen-Sprecher und Homöopathie-Gegner fordert Beteiligung von Fachgesellschaften, Patientenvertretungen und Selbstverwaltung bei Homöopathie-Entscheidung der Politik

Seit dem Beschluss des Grünen-Bundesparteitags im November 2025 ist die Position der Partei gegen Homöopathie klar. Und ihr gesundheitspolitischer Sprecher Janosch Dahmen gehört seit Jahren zu den profiliertesten Befürwortern eines GKV-Aus der Homöopathie. Umso bemerkenswerter ist eine aktuelle Antwort von ihm auf eine Frage der Watchblog-Leserin Annegret H.

Denn Dahmen hält zwar weiterhin am Ziel fest, homöopathische Leistungen aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Gleichzeitig widerspricht er jedoch dem Eindruck, die Finanzkommission Gesundheit könne über die Zukunft der Homöopathie entscheiden oder entsprechende Grundsatzfragen allein festlegen. Stattdessen fordert der Grünen-Politiker ausdrücklich die Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften, von Patientenvertretungen und der gesundheitspolitischen Selbstverwaltung.

Damit setzt sich die Reihe fort, in der Gesundheitspolitiker verschiedener Parteien direkt auf Fragen von Watchblog-Lesern antworten. In der Reihe „Watchblog-Leser fragen, Spitzenpolitiker antworten“ können Sie neben der Antwort des Grünen-Politikers Janosch Dahmen via Abgeordnetenwatch auch die Antwort des SPD-Sprechers für Gesundheit, Dr. Christos Pantazis (Link), sowie die Antwort der CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt (Link) lesen, die beide auf Fragen von Watchblog-Lesern geantwortet haben. Die gesundheitspolitischen Sprecher der Parteien sind die ranghöchsten Gesundheitspolitiker ihrer Fraktionen.

Nachdem damit zuletzt Vertreter der Regierungskoalition auf Fragen von Watchblog-Lesern Stellung bezogen haben, liegt nun auch eine ausführliche Antwort der Opposition auf eine Frage einer Watchblog-Leserin vor.

Dahmen: Finanzkommission ist nicht zuständig

Ausgangspunkt war die Frage einer Watchblog-Leserin, warum die Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit zur Streichung homöopathischer Leistungen überhaupt als Grundlage für eine solche Grundsatzentscheidung dienen könne.

Dahmens Antwort fällt an dieser Stelle überraschend deutlich aus. Wörtlich schreibt er: „Die Finanzkommission hat einen beratenden Charakter und kann Reformempfehlungen aussprechen. Verbindliche Entscheidungen über die Aufnahme oder Streichung von Leistungen aus dem Katalog der GKV trifft sie nicht.“ Das ist deshalb bemerkenswert, weil die Empfehlungen der Finanzkommission in den vergangenen Wochen häufig wie eine gesundheitspolitische Vorentscheidung behandelt wurden.

Und weiter: „Die Frage der Erstattung homöopathischer Leistungen ist keine parteipolitische Stellvertreterdebatte, sondern eine sozial- und gesundheitspolitische Grundsatzfrage über die Verwendung solidarisch finanzierter Beitragsmittel. Mir ist wichtig, diese Debatte nicht ideologisch zu führen, sondern sachlich auf der Grundlage von Evidenz, Solidarprinzip und Patientenorientierung.“

Dahmen stellt klar, dass die Kommission lediglich Empfehlungen aussprechen könne.

Fachgesellschaften, Patientenvertretungen und Selbstverwaltung sollen einbezogen werden

Noch interessanter wird die Antwort im nächsten Absatz. Dahmen schreibt: „Wissenschaftliche Fachgesellschaften, Patientenvertretungen und die Selbstverwaltung müssen in diese Verfahren einbezogen werden.“

Und weiter: „Ihr Hinweis, dass eine Grundsatzentscheidung dieser Art nicht unter Ausschluss der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und ohne breite parlamentarische Beratung getroffen werden darf, ist daher in der Sache richtig.“

Diese Aussage dürfte viele Leser überraschen. Denn sie steht im Kontrast zu dem Eindruck, die Frage der Homöopathie werde bereits ausschließlich zwischen Finanzkommission, Ministerium und Bundesregierung entschieden. Dahmen beschreibt stattdessen einen politischen Prozess, an dem Fachgesellschaften, Patientenvertretungen, Selbstverwaltung und Parlament beteiligt werden müssen.

200.000 Unterstützer werden ausdrücklich anerkannt

Bemerkenswert ist auch der Umgang mit der Bundestagspetition zur Homöopathie aus dem Jahr 2024. Rund 200.000 Bürger hatten die Bundestagspetition der Homöopathie-Gemeinschaft innerhalb weniger Wochen unterstützt. Der Bundestag schloss sie Anfang 2025 mit der Begründung ab, dem Anliegen sei entsprochen worden.

Dahmen schreibt dazu: „Eine Petition dieser Reichweite ist Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Anliegens und verdient eine ernsthafte politische Auseinandersetzung.“ Und weiter: „Es ist legitim, dass Sie und viele andere Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass das Votum aus der Petition in diese neue Debatte sichtbar einfließen muss.“

Damit erkennt ausgerechnet ein Politiker, der das GKV-Aus befürwortet, die politische Bedeutung der Bundestagspetition ausdrücklich an. Dies macht aber auch deutlich, dass für Politiker allein Bundestagspetitionen relevant sind, die auf der Website des Bundestages stattfinden.

Keine Kehrtwende der Grünen

Wer nun auf eine Kursänderung der Grünen hofft, wird allerdings enttäuscht. Dahmen verweist mehrfach auf den Beschluss des Grünen-Bundesparteitags von Hannover im November 2025, wonach homöopathische Leistungen nicht länger über freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen finanziert werden sollen.

Auch an der bekannten Evidenzargumentation hält er fest. Neu ist daher nicht seine Position zum GKV-Aus. Neu ist vielmehr die Art, wie er den politischen Entscheidungsprozess beschreibt.

Warum die Antwort für die Homöopathie-Gemeinschaft interessant ist

Ausgerechnet Janosch Dahmen liefert Homöopathie-Verbänden mit seiner Antwort ein neues politisches Argument. Denn wenn Fachgesellschaften, Patientenvertretungen und Selbstverwaltung nach seiner Auffassung beteiligt werden müssen, können diese Akteure genau diese Beteiligung nun einfordern.

Für Organisationen der Homöopathie eröffnet dies einen konkreten Ansatzpunkt. Sie können sich verstärkt gegenüber Bundestagsabgeordneten, dem Gesundheitsausschuss und den gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen auf Dahmens Aussage berufen und fragen, wann und in welcher Form ihre Positionen in das laufende Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden. Ebenso könnten die Verbände mit Verweis auf Dahmens Aussage Gespräche mit Berichterstattern der Fraktionen verlangen, schriftliche Stellungnahmen an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses übermitteln oder öffentlich die Frage stellen, welche Fachgesellschaften, Patientenvertretungen und Akteure der Selbstverwaltung bislang tatsächlich angehört wurden.

Bemerkenswert ist dabei vor allem: Dieses Argument stammt nicht von einem Befürworter der Homöopathie, sondern von einem ihrer profiliertesten politischen Kritiker. Gerade deshalb dürfte die Aussage in den kommenden Wochen noch interessant werden.


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