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Bundestag verschiebt Abstimmung über Homöopathie-Streichung um zwei Wochen

Die Entscheidung über die geplante Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen verzögert sich. Wie der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Dr. Christos Pantazis, am 18. Juni per Pressemitteilung bekannt gibt, wird das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht wie ursprünglich vorgesehen Ende Juni im Bundestag verabschiedet, sondern erst in der ersten Juli-Hälfte beraten und beschlossen. Damit verschiebt sich auch die Abstimmung über den umstrittenen Passus, der Krankenkassen künftig verbieten soll, Homöopathie und Anthroposophische Medizin als freiwillige Satzungsleistungen anzubieten. Noch am 22. Juni findet die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses statt. Die ursprünglich für den 26. Juni angekündigte zweite und dritte Lesung im Bundestag soll

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Promis und Politiker kämpfen gegen das Homöopathie-Aus: Sarah Wiener, Otto Schily und weitere 20 Prominente schreiben an den Bundestag

Wenige Tage vor der entscheidenden Phase des Gesetzgebungsverfahrens zur Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhält die Homöopathie-Gemeinschaft Unterstützung von prominenter Seite. Wie zuerst der Berliner Politikdienst Table.Briefings berichtete (Link zum Brief), haben bekannte Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur einen gemeinsamen offenen Brief an Politik und Bundestag unterzeichnet. Darin wenden sie sich gegen die geplante Streichung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die Fernsehköchin Sarah Wiener, die Tatort-Schauspieler Hans-Jochen Wagner und Felix Klare, Ex-Bundesinnenminister Otto Schily, die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, CSU-Politiker Thomas

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Auch der Bundesrechnungshof zweifelt an Sparwirkung der Homöopathie-Streichung: „Keine nennenswerten Einsparungen“

Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen von 50 Millionen Euro jährlich durch die geplante Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bundesrechnungshof bewertet die finanziellen Auswirkungen deutlich zurückhaltender. In seiner Stellungnahme für die Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni heißt es: „Aktuelle Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes deuten allerdings darauf hin, dass die Ausgaben der Krankenkassen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen in den letzten Jahren nur ca. 40 Mio. Euro jährlich betrugen.“ Noch klarer fällt das Fazit der Prüfer des Bundesrechnungshof zum Thema Homöopathie aus: „Minderausgaben führen zu keinen nennenswerten Einsparungen“ Aus Sicht des Bundesrechnungshofes wird daher

Kehrtwende in der Haltung der Krankenkassen: Auch der Krankenkassen-Spitzenverband fordert Ende der Homöopathie in der GKV

Ärzte, Heilpraktiker und Patienten wissen: Gute Befunde gehören ebenso zur Realität wie schlechte. Für die politische Lage der Homöopathie gilt aus meiner Sicht nichts anderes. Wer informiert handeln will, muss zuerst wissen, was tatsächlich geschieht. Die Aufgabe des Homoeopathiewatchblog besteht deshalb darin, über politische Entwicklungen zu informieren und sie einzuordnen. Die Aufgabe von Homöopathie-Verbänden besteht darin, politische Interessen gegenüber Politik, Krankenkassen und Institutionen durchzusetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, die politische Lage möglichst realistisch einzuschätzen. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf eine Stellungnahme der wichtigsten Kassenorganisation, die für die Zukunft der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung von erheblicher Bedeutung

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Kein einziger Homöopathie-Verband darf bei Bundestags-Anhörung mitreden: Was dieses politische Warnsignal bedeutet / Exkurs: Wie ein Heilpraktikerverband 2020 seine Einladung erkämpfte

Kurzfassung für Schnellleser Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat 88 Verbände und Organisationen zur Anhörung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 22. Juni eingeladen. Auffällig: Kein einziger Homöopathie- oder Anthroposophie-Verband steht auf der Liste, obwohl das Gesetz die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen vorsieht. Das ist ein politisches Warnsignal für Ärzte und Patienten. Wer an einer Bundestags-Anhörung teilnimmt, kann seine Position direkt gegenüber den Abgeordneten vertreten und Einfluss auf das weitere Gesetzgebungsverfahren nehmen. Allerdings zeigt ein Beispiel aus der Gesundheitspolitik im Bereich Heilpraktiker, dass eine Nicht-Einladung nicht automatisch das Ende aller Einflussmöglichkeiten bedeutet. Beim MTA-Reformgesetz 2020, das Heilpraktiker

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Erste Krankenkasse äußert sich zum geplanten GKV-Aus der Homöopathie: BKK ProVita

Die BKK ProVita hat sich als erste gesetzliche Krankenkasse zum geplanten GKV-Aus der Homöopathie geäußert – exklusiv gegenüber dem Homoeopathiewatchblog. Die Krankenkasse gehört seit vielen Jahren zu den bekanntesten Anbietern homöopathischer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und erstattet sowohl homöopathische Arzneimittel als auch Behandlungen bei homöopathischen Ärzten. Hintergrund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung. Es sieht vor, Homöopathie und anthroposophische Medizin künftig aus den freiwilligen Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Am 26. Juni soll der Bundestag dazu entscheiden. Im Homoeopathiewatchblog kommen regelmäßig unterschiedliche Stimmen zum geplanten GKV-Aus der Homöopathie zu Wort – von Patienten und Ärzten bis hin zu Politikern