Es ist ein Geschäft: Ein Verein der Anti-Homöopathie- und Anti-Heilpraktiker-Lobby mahnt Webseiten von Heilpraktikern ab. Ziel: Eintreiben von Abmahngebühren, die der Verein in die Anti-Homöopathie- und Anti-Heilpraktiker-Kampagne steckt. Doch seit September wird den Anwälten des Vereins und anderen Abmahn-Anwälten dieses Geschäftsmodell erschwert. Grundlage ist eine neue Regelung, die Heilpraktiker vor Abmahn-Anwälten beschützt. Hier die Details: Der Deutsche Bundestag hat am 10. September 2020 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Abnahm-Rechtsanwälten und deren Auftraggebern das Leben schwerer machen soll. Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ soll missbräuchliche Abmahnungen erschweren oder ganz verhindern. Ziel des Gesetzes sei es, Abmahnungen zu unterbinden, die „primär

