Am 13. Dezember 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit das sogenannte Empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen veröffentlicht. Aus meiner Sicht als Gesundheitsjournalist finde ich es erstaunlich, dass bis heute – mehr als drei Wochen nach der Veröffentlichung – kein Medium und kein Verband über die Inhalte berichtet und die Heilpraktiker informiert hat. Denn es ist kein Hexenwerk, sich durch die über 300 Seiten zu arbeiten. Es ist einfach eine journalistische Fleißarbeit. Da ich es wichtig finde, dass Heilpraktiker gut informiert sind, finden Sie hier meine Zusammenfassung und Analyse des Empirischen Gutachtens. Verbände mögen das Gutachten anders zusammenfassen und analysieren – und das ist auch wichtig, dass Verbände ihre Interpretation veröffentlichen. Daher betone ich extra, dass dies meine Analyse als Gesundheitsjournalist ist.
Wie ist Ihre Meinung zum Empirischen Gutachten des BMG? Trifft Ihrer Ansicht nach meine Analyse die Essenz des Gutachtens? Wie sollte man das Ergebnis des Gutachtens einsetzen, um die Sichtbarkeit der Heilpraktiker in der Öffentlichkeit zu erhöhen? Gern können Sie Ihre Meinung als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker aus Praxissicht oder als Patient in der Kommentarzeile unter dem Artikel äußern. Danke.
Fazit des Gutachtens in drei Sätzen: Das Gutachten zeigt: Heilpraktiker arbeiten verantwortungsvoll, es gibt keine Hinweise auf eine systematische Gefährdung von Patientinnen und Patienten. Die Ausbildung und Überprüfung sind deutlich strukturierter, als oft behauptet, und die meisten Heilpraktiker bereiten sich intensiv und professionell auf ihren Beruf vor. Insgesamt bestätigt das Gutachten, dass es keinen sachlichen Grund gibt, den Heilpraktikerberuf pauschal infrage zu stellen.
Um mich durch 300 Seiten BMG-Gutachten zu kämpfen, habe ich viel Kaffee gebraucht. Vielleicht haben Sie noch ein wenig Kaffee von Weihnachten übrig. Ich würde mich über eine Kaffee-Spende freuen. Den Link dazu finden Sie unter dem Artikel.
Vielen Dank, Christian J. Becker, Gesundheitsjournalist und Kaffee-Heavy-User.
Sie können hier erst eine Kurzzusammenfassung und danach eine längere Analyse mit mehr Details lesen:
Kurze Analyse: Was das empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen wirklich zeigt
Viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben dem empirischen Gutachten zum Heilpraktikerwesen mit Sorge entgegengesehen. Die Befürchtung war verbreitet, das Gutachten könne als Vorlage dienen, um den Berufsstand grundsätzlich infrage zu stellen oder pauschal als Risiko darzustellen.
Nach sorgfältiger Lektüre lässt sich jedoch festhalten: Diese Sorge ist nach dem vorliegenden Gutachten unbegründet. Das Papier zeichnet ein deutlich differenzierteres, sachlicheres Bild, als es die öffentliche Debatte der vergangenen Jahre oft vermuten ließ.
Worum es in dem Gutachten geht – und worum nicht
Das Gutachten wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt, weil es bislang kaum belastbare Daten über Heilpraktiker gab. Ziel war ausdrücklich keine Bewertung einzelner Therapieverfahren, sondern eine empirische Bestandsaufnahme: Wer arbeitet als Heilpraktiker? Wie bereiten sie sich vor? Wie üben sie ihren Beruf aus? Und gibt es Hinweise auf Risiken für Patientinnen und Patienten?
Untersucht wurden Heilpraktiker mit Vollerlaubnis sowie sektorale Heilpraktiker in den Bereichen Psychotherapie und Physiotherapie. Die Datengrundlage ist breit: Befragungen, Interviews, Behördenabfragen und Recherchen über mehrere Jahre.
Ein Berufsstand, der anders ist als oft behauptet
Ein zentrales Ergebnis: Heilpraktiker sind keine homogene Gruppe, sondern kommen aus sehr unterschiedlichen beruflichen Hintergründen. Viele haben zuvor in Gesundheits-, Sozial- oder pädagogischen Berufen gearbeitet. Der Heilpraktikerberuf ist für die meisten kein Schnellentschluss, sondern ein bewusster zweiter Berufsweg.
Auffällig ist auch die demografische Struktur: Der Beruf wird überwiegend von Frauen ausgeübt, häufig im mittleren Lebensalter. Das passt zu dem Bild eines verantwortungsvoll gewählten Tätigkeitsfeldes – nicht zu dem eines ungeregelten Randbereichs.
Ausbildung und Überprüfung: weniger Chaos, als oft unterstellt
Das Gutachten bestätigt zwar, dass es keine staatlich einheitliche Ausbildung gibt. Gleichzeitig zeigt es aber, dass die große Mehrheit der Anwärter sich systematisch, zeitintensiv und kostenintensiv vorbereitet – häufig über Heilpraktikerschulen, ergänzt durch Selbststudium.
Ein wichtiger Befund: Wer eine strukturierte Ausbildung absolviert, hat bessere Chancen, die Überprüfung zu bestehen. Auch medizinische oder naturwissenschaftliche Vorkenntnisse wirken sich positiv aus.
Die Überprüfungen selbst dienen der Gefahrenabwehr – genau das zeigen die Daten. Sie sind seit den bundesweiten Leitlinien deutlich vereinheitlicht worden. Das Bild einer willkürlichen oder folgenlosen Prüfung lässt sich empirisch nicht halten.
Patientensicherheit: keine Hinweise auf systematische Gefährdung
Besonders relevant ist der Abschnitt zur Patientensicherheit. Hier fällt das Ergebnis nüchtern, aber klar aus:
Es gibt keine empirischen Hinweise auf eine systematische Gefährdung von Patientinnen und Patienten durch Heilpraktiker.
Strafrechtliche Verurteilungen mit Berufsbezug sind selten. Zivilrechtliche Verfahren bewegen sich auf niedrigem Niveau. Gleichzeitig berichten viele Heilpraktiker, dass sie Patientinnen und Patienten bewusst an Ärztinnen, Ärzte oder Psychotherapeuten verweisen, wenn Grenzen erreicht sind.
Das Gutachten weist zwar darauf hin, dass die behördliche Datenerfassung lückenhaft ist. Doch genau diese Offenheit stärkt die Aussagekraft: Die vorhandenen Daten widersprechen alarmistischen Pauschalurteilen.
Therapeutische Praxis und wirtschaftliche Realität
Die angewendeten Methoden sind vielfältig und reichen von naturheilkundlichen Verfahren über manuelle und gesprächsorientierte Ansätze bis hin zu komplementärmedizinischen Verfahren. Das Gutachten bewertet diese Methoden nicht, sondern dokumentiert ihre Anwendung.
Wirtschaftlich arbeiten die meisten Heilpraktiker selbstständig in kleinen Praxen, häufig in Teilzeit. Die Umsätze sind moderat. Patientenkontakte sind oft zeitlich begrenzt, nicht dauerhaft. Auch das passt nicht zu gängigen Zerrbildern.
Ein Gutachten ohne Angriffston
In der Gesamtschau ist bemerkenswert, was nicht im Gutachten steht:
Keine Forderung nach Abschaffung. Keine pauschalen Schuldzuweisungen. Keine Dramatisierung.
Stattdessen liefert das Gutachten erstmals eine belastbare Datengrundlage. Und diese zeigt: Der Heilpraktikerberuf ist vielfältig, verantwortungsbewusst ausgeübt und empirisch nicht als Risiko belegt.
BMG-Gutachten stärkt Heilpraktiker: Analyse der Ergebnisse des empirischen Gutachtens zum Heilpraktikerwesen
Eine ausführliche Analyse von Christian J. Becker, Gesundheitsjournalist
1. Ziel und Bedeutung des Gutachtens
Das empirische Gutachten wurde vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt, weil es bislang zwar viele Debatten, aber kaum belastbare Daten zum Heilpraktikerwesen gab. Ziel war ausdrücklich keine Bewertung einzelner Methoden, sondern eine Bestandsaufnahme auf empirischer Grundlage. Untersucht wurden drei Gruppen:
- Heilpraktiker mit Vollerlaubnis
- sektorale Heilpraktiker für Psychotherapie
- sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie
Erhoben wurden Daten zu Berufsstruktur, Ausbildung, Berufsausübung, Patientensicherheit, angewendeten Methoden sowie zur wirtschaftlichen Einbindung ins Gesundheitssystem. Methodisch stützt sich das Gutachten auf Online-Befragungen, Nachfassaktionen, Interviews, Behördenabfragen und eine umfangreiche Desktop-Recherche. Es handelt sich damit um die bislang umfassendste Datenerhebung zum Heilpraktikerwesen in Deutschland
2. Berufsstruktur: Wer sind Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker?
Ein zentrales Ergebnis ist die klare soziodemografische Struktur des Berufsstands.
- Rund 72–75 % der Heilpraktiker sind weiblich, nur etwa ein Viertel männlich
- Der Beruf wird überwiegend im mittleren Lebensalter ergriffen
- Viele Heilpraktiker bringen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium aus anderen Bereichen mit
Der Heilpraktikerberuf ist in hohem Maß ein Zweit- oder Umstiegsberuf. Nur eine Minderheit entscheidet sich direkt nach der Schule dafür. Diese Struktur gilt in ähnlicher Weise auch für die sektoralen Heilpraktiker, insbesondere im Bereich Psychotherapie, wo viele vorher in pädagogischen, sozialen oder psychologischen Berufen tätig waren
Das Gutachten beschreibt den Berufsstand insgesamt als heterogen, sowohl hinsichtlich Vorbildung als auch hinsichtlich der späteren Tätigkeitsschwerpunkte. Eine einheitliche „typische Heilpraktikerbiografie“ gibt es nicht.
3. Ausbildung und Überprüfung: Uneinheitlich, aber nicht beliebig
Ein häufig kritisierter Punkt ist die fehlende staatliche Ausbildung. Das Gutachten bestätigt zwar, dass es keine gesetzlich geregelte Ausbildung gibt, relativiert aber gleichzeitig verbreitete Annahmen.
- Die große Mehrheit der Anwärter bereitet sich systematisch und über längere Zeiträume vor
- Heilpraktikerschulen spielen eine zentrale Rolle, daneben gibt es strukturiertes Selbststudium
- Die Kosten für Ausbildung und Vorbereitung liegen meist im mehreren Tausend-Euro-Bereich
Entscheidend ist ein empirisch wichtiger Befund:
Der Besuch einer Heilpraktikerschule erhöht die Bestehenswahrscheinlichkeit der Überprüfung, insbesondere bei der Vollerlaubnis. Auch eine medizinische oder naturwissenschaftliche Vorbildung wirkt sich positiv aus.
Die Überprüfungen selbst sind bundesweit nicht vollständig einheitlich, haben sich aber seit den Leitlinien von 2016 deutlich angeglichen. Sie zielen ausdrücklich auf Gefahrenabwehr und nicht auf therapeutische Exzellenz. Das Gutachten stellt fest, dass diese Zielsetzung in der Praxis auch umgesetzt wird
Bei den sektoralen Heilpraktikern zeigt sich ein gemischtes Bild:
- Psychotherapie: überwiegend formale Überprüfung
- Physiotherapie: teilweise Erlaubnis nach Aktenlage
Das Gutachten weist hier ausdrücklich auf regulatorische Inkonsistenzen hin, ohne daraus unmittelbar politische Forderungen abzuleiten.
4. Berufsausübung und Patientensicherheit
Ein zentraler politischer Streitpunkt ist die Frage der Patientensicherheit. Hier liefert das Gutachten wichtige, oft übersehene Befunde.
Straf- und Zivilverfahren
- Sehr geringe Fallzahlen berufsbezogener strafrechtlicher Verurteilungen
- Keine belastbaren Hinweise auf systematische Gefährdung von Patientinnen und Patienten
- Zivilrechtliche Verfahren sind selten und in ihrer Zahl nicht höher als in anderen Gesundheitsberufen
Die Autoren betonen allerdings, dass die Datenlage insgesamt lückenhaft ist, weil es keine zentrale statistische Erfassung gibt. Dennoch widersprechen die verfügbaren Daten klar der These eines strukturell gefährlichen Berufsstands
Berufliches Verhalten
- Heilpraktiker berichten häufige Weiterverweisungen an Ärztinnen und Ärzte, wenn Grenzen erreicht sind
- Kooperationen mit anderen Gesundheitsberufen sind verbreitet
- Werbung und Außendarstellung bewegen sich überwiegend im rechtlich zulässigen Rahmen
Das Gutachten kommt zu dem nüchternen, aber wichtigen Schluss, dass keine empirische Grundlage für pauschale Sicherheitsvorwürfe existiert.
5. Therapiemethoden: Vielfalt statt Einheitsbild
Die angewendeten Methoden sind ausgesprochen vielfältig. Das Gutachten unterscheidet klar zwischen:
- wissenschaftlich orientierter Medizin
- Komplementärmedizin
- Alternativmedizin
In der Praxis werden häufig mehrere Ansätze kombiniert. Besonders verbreitet sind naturheilkundliche Verfahren, manuelle Methoden, Gesprächs- und Ordnungstherapien sowie in geringerem Umfang auch klassische Homöopathie.
Wichtig ist ein methodischer Punkt:
Das Gutachten bewertet nicht die Wirksamkeit einzelner Verfahren, sondern dokumentiert deren Anwendung. Es stellt fest, dass die Auswahl der Methoden meist indikationsbezogen erfolgt und über Fort- und Weiterbildungen vertieft wird
Eine Untergruppe, insbesondere Osteopathen mit Heilpraktikererlaubnis, ist vermutlich unterrepräsentiert, was die Autoren offen benennen. Das spricht eher für methodische Transparenz als für eine Verzerrungsabsicht
6. Wirtschaftliche Einbindung und Versorgungspraxis
Heilpraktiker arbeiten überwiegend:
- selbstständig
- in kleinen Praxen
- häufig in Teilzeit
Die Umsätze sind im Durchschnitt moderat und liegen deutlich unter ärztlichen Vergleichswerten. Die Behandlungskosten werden größtenteils privat getragen, teils über private Krankenversicherungen oder Satzungsleistungen einzelner Krankenkassen.
Patientenkontakte sind häufig punktuell oder zeitlich begrenzt, nicht dauerhaft. Das widerspricht der Vorstellung eines systematischen „Abschottens“ von Patienten vom regulären Gesundheitssystem.
7. Gesamtfazit des Gutachtens
Das empirische Gutachten zeichnet ein deutlich differenzierteres Bild des Heilpraktikerwesens als die öffentliche Debatte.
- Der Berufsstand ist heterogen, aber strukturiert
- Ausbildung und Überprüfung sind uneinheitlich, aber keineswegs ungeregelt
- Hinweise auf systematische Patientengefährdung finden sich nicht
- Die Datenlage ist lückenhaft, aber die vorhandenen Daten sprechen gegen alarmistische Narrative
Zentral ist ein Satz, der zwischen den Zeilen immer wieder deutlich wird:
Politische Entscheidungen zum Heilpraktikerwesen sollten sich künftig auf Daten stützen – nicht auf Annahmen.
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