Der GKV-Spitzenverband hat in einer Antwort auf eine Presseanfrage die neue gesundheitspolitische Position des Kanzleramts zur Steuerung freiwilliger Zusatzleistungen der Krankenkassen übernommen und damit einen grundlegenden Kurswechsel bestätigt.
In der Stellungnahme an den Homoeopathiewatchblog vom 19.1.2026 heißt es klar, dass Leistungen wie Homöopathie „zu den Satzungsleistungen“ gehören und somit freiwillige Angebote einzelner Krankenkassen sind, über deren Umfang und Existenz nicht der Staat, sondern die Selbstverwaltung entscheidet.
„Homöopathie gehört zu den Satzungsleistungen“, schreibt der GKV-Spitzenverband. Diese würden den Krankenkassen „vom Gesetzgeber als Möglichkeit eingeräumt, ihren Versicherten Angebote zu machen, die über den Katalog der gesetzlichen Leistungen hinaus gehen“. Es handele sich um „freiwillige Leistungen der einzelnen Kasse, die unterschiedlich und individuell gestaltet sind“. Die Entscheidung, welche Satzungsleistungen konkret angeboten werden, treffe „die einzelne Kasse“. Änderungen am gesetzlichen Rahmen oblägen dem Gesetzgeber.
Mit dieser Formulierung übernimmt der Spitzenverband die Argumentationslinie des Kanzleramts. Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hatte Ende Dezember auf der Plattform Abgeordnetenwatch erklärt, es sei „nicht Aufgabe des Staates, den gesetzlichen Krankenkassen Vorgaben zu ihren Zusatzleistungen zu machen“. Die Kassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben; politische Vorgaben lehnte Frei ausdrücklich ab.
Deutliche Reaktion aus Berlin
Die Antwort des GKV-Spitzenverbands kam ungewöhnlich schnell: Die Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog war am Sonntag um 5.18 Uhr gestellt worden, die Stellungnahme des Spitzenverbandes traf am Montagvormittag um 10:44 Uhr ein. Sie wurde persönlich von der Pressereferentin versandt, der Sprecher des Vorstandsvorsitzenden war in Kopie gesetzt und zugleich auf ein aktuelles Interview des Vorstandschefs verwiesen. Für einen Spitzenverband ist das eine bemerkenswert kurze Reaktionszeit, was darauf hindeutet, dass dieser Kurs intern abgestimmt und politisch mitgetragen wird.
Was neu ist: Ordnungspolitischer Richtungswechsel
Die Übereinstimmung zwischen Kanzleramt und GKV-Spitzenverband markiert eine deutliche Neuorientierung in der Gesundheitspolitik. Bisher galt in der gesundheitspolitischen Selbstwahrnehmung: Der Staat setzt den Rahmen der Versorgung, die Selbstverwaltung gestaltet innerhalb dieses Rahmens. Frei und nun auch der Spitzenverband erklären diesen inhaltlichen Rahmen faktisch für beendet.
Damit sind freiwillige Zusatzleistungen – zu denen neben Homöopathie auch viele weitere naturheilkundliche oder präventive Angebote gehören – nicht mehr Teil eines staatlich mitgestalteten Versorgungsauftrags, sondern ausschließlich Sache der Kassen. Politisch heißt das: Die Verantwortung für Umfang, Bestand und Zukunft dieser Leistungen liegt nicht länger beim Gesetzgeber, sondern bei der Selbstverwaltung.
Spardruck und politische Bedeutung
Diese Neupositionierung fällt nicht in ruhige Zeiten. Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem finanziellen Druck. Beitragssätze steigen, Defizite wachsen, und die Debatte über Einsparungen hat an Fahrt aufgenommen. In einem solchen Umfeld geraten freiwillige Leistungen früh auf den Prüfstand, weil sie rechtlich nicht verpflichtend sind.
Gesundheitspolitiker beobachten seit Monaten, dass genau diese freiwilligen Leistungen zunehmend diskutiert werden, weil sie budgetäre Spielräume öffnen – oder schließen. Wenn der Staat sich aus der inhaltlichen Steuerung zurückzieht, entscheiden die Krankenkassen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, was Bestand haben kann und was nicht.
Homöopathie als Testfall
Ein besonders sichtbares Beispiel für diese Entwicklung ist die Homöopathie. Sie gehört formal zu den Satzungsleistungen, ist politisch umstritten und rechtlich nicht Teil der gesetzlichen Regelversorgung. Als freiwilliges Angebot eignet sie sich deshalb als frühes Testfeld für den Umgang mit Zusatzleistungen im Wettbewerb der Krankenkassen.
An der Diskussion um Homöopathie lässt sich beobachten, wie freiwillige Leistungen künftig bewertet werden könnten: nicht als Ausdruck von Versorgungsvielfalt, sondern als Kostenfaktor im Wettbewerb. Sie zeigt, wie das System außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs künftig funktionieren wird.
Fazit: Ein System im Umbau – und der Homoeopathiewatchblog macht es sichtbar und öffentlich
Mit der klaren Positionierung des Kanzleramts und der schnellen Bestätigung durch den GKV-Spitzenverband ist ein ordnungspolitischer Umbau sichtbar geworden, der weit über einzelne Therapien hinausreicht. Der Staat verzichtet auf eine inhaltliche Steuerung eines wichtigen Teils der Versorgung, die Selbstverwaltung übernimmt diese Verantwortung in einer Phase starken finanziellen Drucks.
Das bedeutet: Künftig entscheidet nicht mehr die politische Zielsetzung, sondern die finanzielle Situation der Krankenkassen darüber, ob Zusatzleistungen bestehen bleiben. Der Umbau vollzieht sich leise, aber mit potenziell tiefgreifenden Auswirkungen für Millionen Versicherte und Anbieter außerhalb der Regelversorgung.

