Warum dieses Thema auch Homöopathen betrifft
Der Homoeopathiewatchblog berichtet normalerweise über gesundheitspolitische Entwicklungen rund um Homöopathie, Heilpraktikerberuf und Komplementärmedizin. Die aktuelle Diskussion über ein mögliches Osteopathie-Berufsgesetz betrifft jedoch auch viele homöopathische Praxen direkt. Viele Heilpraktiker arbeiten heute nicht nur homöopathisch, sondern kombinieren ihre Arbeit mit weiteren Therapieverfahren. Besonders häufig gehört Osteopathie zu diesen Zweittherapien. Deshalb betrifft die Debatte über ein mögliches Osteopathie-Berufsgesetz nicht nur osteopathisch arbeitende Heilpraktiker, sondern auch viele homöopathische Praxen. Wenn Osteopathie künftig als eigenständiger Gesundheitsberuf organisiert wird, verändert sich damit auch die Struktur des therapeutischen Marktes, in dem viele Homöopathen heute arbeiten.
Aus diesem Grund informiere ich über diese Entwicklung nicht nur im Heilpraktiker-Newsblog, sondern auch im Homoeopathiewatchblog.
Zwei Geschwindigkeiten von Verbänden in Osteopathie und Heilpraktikerschaft
Die Diskussion über ein mögliches Osteopathie-Berufsgesetz zeigt derzeit zwei völlig unterschiedliche Geschwindigkeiten in der Berufslandschaft. Während Heilpraktikerverbände überwiegend abwarten und auf einen konkreten Referentenentwurf verweisen, mit dem sie aktiv werden wollen, beginnen Osteopathieverbände (die einen Osteopathen ohne HP-Erlaubnis wollen) bereits, ihre Rolle und ihre Positionen für ein mögliches Gesetz zu definieren.
Zwei Entwicklungen der letzten Wochen sind dabei besonders aufschlussreich: eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie BAO (dem Dachverband der Osteopathen) und eine Veränderung im Lobbyregister beim Verband der Osteopathen Deutschland VOD.
Osteopathieverbände BAO und VOD diskutieren bereits Inhalte eines Gesetzes
Am 9. März veröffentlichte die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie als Dachverband der osteopathischen Verbände (die einen eigenständigen Beruf ohne Heilpraktikererlaubnis wollen) eine ausführliche Stellungnahme zum geplanten Berufsgesetz. Auffällig ist dabei weniger die Forderung nach einem Gesetz – diese vertreten osteopathische Verbände seit Jahren – sondern der Detaillierungsgrad der Position.
Die BAO spricht bereits über zentrale Strukturfragen eines zukünftigen Berufsrechts. So heißt es in der Erklärung, Ziel müsse ein „eigenständiger osteopathischer Beruf mit Primärkontakt“ sein. Gleichzeitig fordert der Verband, dass sich ein Gesetz an den bestehenden Ausbildungsstandards orientieren solle. Wörtlich schreibt die BAO, eine berufsgesetzliche Regelung müsse „die hohen Ausbildungsstandards der osteopathischen Ausbildung berücksichtigen“. Der BAO definiert das Osteopathie-Berufsgesetz nach seinen Maßstäben. Laut BAO sollen Heilpraktiker weiterhin osteopathisch arbeiten können, aber nur, wenn sie eine entsprechende Ausbildung bei einer Einrichtung der Osteopathie-Verbände absolvieren. Das bedeutet: Heilpraktiker bleiben nicht automatisch osteopathische Behandler. Sie müssen sich in das neue Ausbildungsmodell integrieren. Das ist ein entscheidender struktureller Punkt.
Die BAO-Stellungnahme behandelt damit bereits typische Elemente eines Berufsrechts: Ausbildungsumfang, Zugangsvoraussetzungen und Übergangsregelungen für bereits tätige Therapeuten. Die Debatte bewegt sich also nicht mehr auf der Ebene der Grundsatzfrage, ob ein Gesetz kommt – sondern bereits auf der Ebene der Ausgestaltung.
Ein Osteopathie-Verband arbeitet am Gesetz – ein anderer verlässt das Lobbyregister
Parallel dazu hat sich auch beim Verband der Osteopathen Deutschland eine bemerkenswerte Veränderung ergeben. Der Verband hat seinen Eintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages Anfang Januar auf „keine Interessenvertretung mehr“ geändert. Das bedeutet, dass der VOD sein Lobbyinteresse, Platzieren des Berufsgesetzes im Koalititonsvertrag sowie bei der CDU-Regierung, erfolgreich abgeschlossen hat. Der Rückzug aus dem Lobbyregister hat den Vorteil, dass der VOD und seine politischen Gesprächspartner weniger Transparenzpflichten bei Treffen haben. Zukünftige Treffen mit Spitzenpolitikern der Regierung fallen dann unter „private Treffen mit Experten“, Namen müssen nicht protokolliert oder veröffentlicht werden.
Das fällt zeitlich zusammen mit öffentlichen Aussagen aus dem Umfeld des Verbandes. Ein Mitarbeiter des VOD schrieb auf seiner Website, man arbeite „an den inhaltlichen Grundlagen eines künftigen Berufsrechts“. Gleichzeitig erklärte die CDU-Gesundheitspolitikerin und gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Simone Borchardt, auf der Plattform Abgeordnetenwatch, sie stehe mit dem Verband im Austausch über das Thema Osteopathie. Sie skizzierte in mehreren Positionspapieren genaue Details des Osteopathie-Berufsgesetzes auf Abgeordnetenwatch mit dem Hinweis, dass am Gesetz konkret in Berlin gearbeitet werde.
Die Kombination dieser Entwicklungen ist bemerkenswert. Während der VOD formal seine Lobbytätigkeit beendet hat, beginnen andere osteopathische Organisationen öffentlich darüber zu sprechen, wie ein Gesetz konkret ausgestaltet sein sollte. Das ist klassische Aufgabenteilung zwischen zwei Verbänden, die ihre Lobbytätigkeiten in Expertentätigkeiten umpositionieren.
Heilpraktikerverbände setzen auf Abwarten
Ganz anders klingt die Lageeinschätzung vieler Heilpraktikerverbände. Dort wird derzeit häufig darauf verwiesen, dass ein Referentenentwurf noch nicht vorliege und deshalb belastbare Bewertungen nicht möglich seien.
Ein Beispiel dafür ist ein Text bei einem Mitgliedsverband der Gesamtkonferenz, einer Organisation von kleinen HP-Verbänden (gegründet vom BDH). Zitate: „Ein konkreter Gesetzentwurf liegt nicht vor.“ …“Zur öffentlichen Reaktion von Verbänden. Das Ausbleiben öffentlichkeitswirksamer Stellungnahmen bedeutet nicht Untätigkeit. Politische Prozesse werden häufig in frühen Phasen intern begleitet, bewertet und vorbereitet. Wir raten daher zu Ruhe, Sachlichkeit und professioneller Gelassenheit.“ … „Unser Verband beobachtet die Entwicklung aufmerksam und wird sich, sobald konkrete Regelungsinhalte vorliegen, konstruktiv und fachlich fundiert in den politischen Prozess einbringen.“ Zu finden ist dieser Verbandstext der Gesamtkonferenz beim Europäischen Verband Naturheilkunde, Duisburg.
Dieser Text der Gesamtkonferenz spiegelt das Grundproblem vieler kleiner Heilpraktikerverbände wie BDH und ihrer Gesamtkonferenz und deren strukturellen Probleme.
Verbände arbeiten häufig nach diesem Muster:
- politische Entwicklungen beobachten,
- intern bewerten und
- erst reagieren, wenn konkrete Regelungen vorliegen.
Dieses Vorgehen ist defensiv. Und es funktioniert bei kleinen Anpassungen. Bei strukturellen Berufsrechtsreformen wie beim Osteopathie-Berufsgesetz kann es jedoch zu spät sein.
Die Folge ist eine auffällige Asymmetrie: Während Heilpraktikerverbände überwiegend auf einen offiziellen Gesetzentwurf warten, diskutieren Osteopathieverbände bereits die konkreten Inhalte eines möglichen Berufsrechts.
Die entscheidende Phase beginnt vor dem Gesetzentwurf
In der Gesundheitspolitik entstehen viele Grundentscheidungen nicht erst im parlamentarischen Verfahren, sondern deutlich früher. Berufsverbände entwickeln Modelle, definieren Ausbildungsstandards und bringen ihre Vorstellungen in politische Gespräche ein, lange bevor ein Referentenentwurf öffentlich wird.
Die aktuellen Signale aus der CDU mit Positionspapieren der gesundheitspolitischen Sprecherin der Union, Simone Borchardt, und aus der Osteopathieszene deuten darauf hin, dass genau diese Phase bereits begonnen haben könnte. Während ein Teil der Heilpraktiker-Berufslandschaft noch über den Zeitpunkt eines Gesetzes diskutiert, beschäftigen sich andere Akteure (die den Osteopathen ohne HP-Erlaubnis wollen) bereits mit dessen Struktur.
Die Stellungnahme der BAO und die Veränderungen beim VOD zeigen jedenfalls eines deutlich: In der Osteopathie wird die Frage eines Berufsrechts längst nicht mehr nur theoretisch diskutiert. Dort beginnt bereits die Phase, in der Verbände ihre Positionen für ein mögliches Gesetz definieren.
Anhang:
Die politische Mechanik von Gesetzgebungsverfahren
Entscheidend ist dabei weniger, wer als Heilpraktikerverband am Ende protestiert, sondern wer früh Inhalte liefert, diese einbringt und durchsetzt.
Ich formuliere das präzise entlang der realen Abläufe.
Die entscheidende Phase liegt vor dem Referentenentwurf
In der deutschen Gesetzgebung passiert ein großer Teil der Arbeit vor dem Referentenentwurf.
In dieser Phase laufen typischerweise:
– Gespräche zwischen Fachpolitikern und Verbänden
– Ausarbeitung von Positionspapieren
– Modellvorschläge für Berufsstrukturen
– Diskussion von Ausbildungsstandards
– informelle Abstimmungen mit Ministerien
Wenn der Referentenentwurf später offiziell verschickt wird, ist ein Großteil der Struktur bereits festgelegt.
Die Heilpraktiker-Verbände können dann zwar Stellungnahmen schreiben – aber die grundlegende Architektur des Gesetzes steht häufig schon.
Genau hier liegt das aktuelle Ungleichgewicht
Wenn man die derzeitige Situation nüchtern betrachtet, sieht man tatsächlich zwei unterschiedliche Dynamiken.
Auf der einen Seite stehen Osteopathieverbände wie der Verband der Osteopathen Deutschland oder die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie.
Diese Organisationen
– formulieren Ausbildungsstandards
– entwickeln Berufsmodelle
– sprechen über Primärkontakt
– definieren Übergangsregelungen
Mit anderen Worten: Sie arbeiten bereits an den Bausteinen eines möglichen Gesetzes.
Auf der anderen Seite verweisen viele Heilpraktikerverbände derzeit darauf, dass ein Referentenentwurf noch nicht vorliegt.
Warum das politisch problematisch sein kann
Wenn ein politischer Prozess tatsächlich läuft, entsteht dadurch ein strukturelles Problem. Die eine Seite liefert Inhalte. Die andere Seite reagiert erst auf ein fertiges Dokument. Politik greift in solchen Situationen häufig auf die Modelle zurück, die bereits existieren. Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Gesetz genau so kommt. Aber es erhöht den Einfluss derjenigen, die früh Konzepte einbringen.
Der Moment der Überraschung
Dieses Szenario ist in vielen Berufsrechtsdebatten zu beobachten.
Wenn ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit kommt, beginnt für viele Heilpraktiker-Verbände plötzlich eine intensive Phase:
– Analyse des Textes
– kurzfristige Stellungnahmen
– interne Krisensitzungen
– politische Gespräche
In dieser Phase entsteht oft der Eindruck, dass ein Gesetz „plötzlich“ auftaucht.
Tatsächlich läuft der politische Prozess meist schon lange vorher.
Die entscheidende Frage
Die Entwicklung hängt deshalb weniger davon ab, ob Heilpraktikerverbände später protestieren, sondern davon, ob sie frühzeitig eigene Konzepte einbringen. Wenn eine Berufsgruppe ein Gesetz aktiv mitgestaltet, hat sie deutlich mehr Einfluss als eine Gruppe, die erst auf den fertigen Entwurf reagiert. Genau an diesem Punkt entscheidet sich, wie stark eine Organisation in einem politischen Prozess tatsächlich ist.

