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Erste Krankenkasse verteidigt Homöopathie als freiwillige Zusatzleistung: mhplus stellt sich gegen den Trend

homöopathie

Während der GKV-Spitzenverband (Link Analyse im Watchblog) und der AOK-Bundesverband die geplante Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen, kommt nun erstmals ein anderes Signal von einer gesetzlichen Krankenkasse.

Der Homoeopathiewatchblog hat in den vergangenen Tagen mehrere Krankenkassen um eine Bewertung des geplanten GKV-Aus der Homöopathie gebeten. Die mhplus Krankenkasse verteidigt in ihrer Antwort an den Watchblog die Homöopathie als freiwillige Zusatzleistung und betont die Bedeutung von Wahlmöglichkeiten für ihre Versicherten.

Damit ist die mhplus nach Kenntnis des Homoeopathiewatchblogs die erste gesetzliche Krankenkasse, die sich öffentlich zum geplanten Homöopathie-Aus kritisch äußert und dabei die bisherige Versorgungspraxis mit Homöopathie ausdrücklich rechtfertigt.

Auf Anfrage des Homoeopathiewatchblogs erklärt die Krankenkasse mhplus exklusiv am 18. Juni gegenüber dem Watchblog: „Homöopathische Leistungen werden von einem Teil unserer Versicherten nachgefragt, weswegen wir ihnen hierfür eine Kostenübernahme anbieten.“

Die mhplus begründet die Erstattung damit nicht über Evidenz oder wissenschaftliche Bewertungen, sondern über die Nachfrage ihrer Versicherten. Noch deutlicher wird die Krankenkasse an anderer Stelle: „Als mhplus ist es uns wichtig, unseren Versicherten freiwillige Zusatzleistungen anbieten zu können.“

Diese Aussage ist politisch bemerkenswert. Denn genau die Möglichkeit der Krankenkassen, Homöopathie und Anthroposophie als freiwillige Zusatzleistungen anzubieten, soll durch das geplante Gesetz entfallen.

mhplus als Gegenmodell zur Argumentation des GKV-Spitzenverbandes

Die Antwort der mhplus unterscheidet sich deutlich von der Linie des GKV-Spitzenverbandes (Link Analyse Spitzenverband). Der Spitzenverband unterstützt die Streichung ausdrücklich und argumentiert, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sollten grundsätzlich nur bei vorliegender wissenschaftlicher Evidenz erstattet werden. In seiner Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss erklärte der GKV-Spitzenverband: „Grundsätzlich sollten Leistungen und Behandlungsmethoden nur bei vorliegender Evidenz von der GKV zu erstatten sein.“ Zur geplanten Streichung heißt es dort: „Die Regelung wird begrüßt.“ Und weiter: „Kein Änderungsbedarf.“

Die mhplus wählt dagegen einen anderen Ansatz. In ihrer Antwort taucht das Wort Evidenz überhaupt nicht auf. Stattdessen verweist die Krankenkasse auf die Nachfrage ihrer Versicherten und die Bedeutung freiwilliger Zusatzleistungen.

Im Mittelpunkt stehen damit nicht wissenschaftliche Bewertungen, sondern die Frage, welche zusätzlichen Leistungen Krankenkassen ihren Versicherten anbieten dürfen.

Vorsichtige, aber bemerkenswerte Position

Eine offene Kritik am Gesetzentwurf vermeidet die mhplus. Auf die Frage, ob sie eine Änderung des Gesetzes begrüßen würde, antwortet die Krankenkasse nicht direkt. Gleichzeitig stellt sie jedoch klar, dass sie Homöopathie derzeit bewusst anbietet und freiwillige Zusatzleistungen grundsätzlich für wichtig hält. Die Botschaft der Stellungnahme lautet damit: Homöopathie ist für die mhplus eine nachgefragte Zusatzleistung, die ihren Versicherten angeboten werden soll, solange der Gesetzgeber dies zulässt.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte ist das bemerkenswert. Während sich die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend hinter die Streichung stellen, verteidigt erstmals eine einzelne Krankenkasse öffentlich die bisherige Praxis.

Politische Bedeutung

Die Antwort der mhplus zeigt, dass innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung offenbar nicht alle Akteure dieselben Schwerpunkte setzen.

Während GKV-Spitzenverband und AOK-Bundesverband die Debatte vor allem über wissenschaftliche Evidenz führen, verweist die mhplus auf Versichertenwünsche und den Gestaltungsspielraum der Krankenkassen.

Ob weitere Krankenkassen ähnliche Positionen vertreten, wird sich möglicherweise in den kommenden Tagen zeigen. Die Stellungnahme der mhplus markiert jedoch einen ersten sichtbaren Gegenakzent zur bisherigen Linie der großen Kassenorganisationen. Erstmals begründet eine gesetzliche Krankenkasse öffentlich, warum sie Homöopathie anbietet, und verteidigt das Prinzip freiwilliger Zusatzleistungen gegenüber einer politischen Entwicklung, die genau diesen Handlungsspielraum künftig einschränken würde.

Über die Krankenkasse mhplus

Die mhplus gehört mit rund 498.000 Versicherten und knapp 394.000 Mitgliedern zu den größeren Betriebskrankenkassen in Deutschland. Die Kasse ist in zahlreichen Bundesländern geöffnet und bietet seit Jahren verschiedene Leistungen aus dem Bereich der Naturheilkunde an. Dazu gehören Homöopathie, alternative Arzneimittel, Akupunktur und Osteopathie. Nach eigenen Angaben hat die mhplus für Homöopathie einen bundesweiten Versorgungsvertrag abgeschlossen. Versicherte können unter anderem eine homöopathische Erstanamnese, Folgeanamnesen sowie weitere homöopathische Beratungs- und Analyseleistungen über die Gesundheitskarte in Anspruch nehmen. Darüber hinaus erstattet die Krankenkasse Kosten für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel.

 

 

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Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
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