Mit der Veröffentlichung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundesgesetzblatt (Link) am 29. Juli ist das GKV-Aus der Homöopathie amtlich und das Gesetz rechtsgültig: Die neuen Regelungen für Homöopathie und Anthroposophie treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Gesetzlich Versicherten bleiben damit noch gut fünf Monate, um bestehende Erstattungsmöglichkeiten zu nutzen und offene Fragen mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sowie ihrer Krankenkasse zu klären. Wie Homöopathie-Freunde und Patienten in der GKV die verbleibenden fünf Monate noch nutzen können, beschreibt dieser Artikel.
Politisch war die Entscheidung bereits am 10. Juli mit dem Beschluss des Bundestages gefallen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt beendet nun das Gesetzgebungsverfahren und schafft zugleich Klarheit über den Zeitpunkt des Inkrafttretens: Bis zum 31. Dezember 2026 gilt noch das bisherige Recht, erst ab dem 1. Januar 2027 greifen die neuen gesetzlichen Ausschlüsse.
Was sich zum 1. Januar 2027 konkret ändert
Für viele Familien gehören homöopathische Arztbesuche seit Jahren zum Alltag. Eltern lassen ihre Kinder homöopathisch begleiten, chronisch Kranke nehmen regelmäßig Kontrolltermine wahr und viele Patientinnen und Patienten vertrauen seit Langem auf ihre homöopathisch tätige Ärztin oder ihren Arzt. Mit dem Jahreswechsel endet für sie die Möglichkeit, homöopathische Leistungen und Arzneimittel über die gesetzliche Krankenversicherung in der bisherigen Form in Anspruch zu nehmen.
Ab dem Jahreswechsel dürfen gesetzliche Krankenkassen homöopathische und anthroposophische Leistungen sowie entsprechende Arzneimittel nicht mehr als freiwillige Satzungsleistungen anbieten. Zugleich entfällt der gesetzliche Anspruch auf homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nach § 31 SGB V.
Für Patienten bedeutet das: Leistungen und Arzneimittel, die bislang von vielen gesetzlichen Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen wurden, werden künftig grundsätzlich nicht mehr von der GKV finanziert. Die Behandlung selbst bleibt selbstverständlich möglich, muss aber – soweit keine andere Erstattungsmöglichkeit besteht – künftig selbst bezahlt werden.
Was Patienten jetzt konkret tun können
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist nun klar: Bis zum 31. Dezember 2026 gelten für Homöopathie noch die bisherigen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung, erst zum 1. Januar 2027 treten die neuen Ausschlüsse in Kraft. Wer die verbleibenden Monate bewusst nutzt, kann offene Fragen klären und notwendige Termine noch im Jahr 2026 wahrnehmen.
Mein Tipp: Wer ohnehin eine homöopathische Behandlung beginnen möchte und diese planen kann, sollte nicht bis 2027 warten
Besonders für Menschen, die ihre homöopathisch tätige Ärztin oder ihren Arzt regelmäßig aufsuchen, lohnt sich jetzt ein Blick in den Kalender. Wer wegen einer chronischen Erkrankung in den kommenden Monaten ohnehin einen Kontrolltermin benötigt, kann überlegen, diesen noch vor dem Jahreswechsel wahrzunehmen. Gleiches gilt für Familien mit Kindern, bei denen bereits Folgetermine geplant sind. Auch Menschen, die seit vielen Jahren homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sollten jetzt mit ihrer Praxis besprechen, wie die weitere Betreuung ab 2027 aussehen kann.
Niemand muss deshalb in den nächsten Wochen in Hektik verfallen. Wer aber ohnehin einen Termin vereinbaren wollte, hat jetzt einen guten Grund, diesen nicht unnötig ins Jahr 2027 zu verschieben.
Wer bisher eine Erstattung erhalten hat, sollte seine Krankenkasse ansprechen
Viele Versicherte wissen gar nicht genau, auf welcher Grundlage ihre homöopathische Behandlung bisher bezahlt wurde. Nicht jede gesetzliche Krankenkasse hat Homöopathie angeboten, viele jedoch im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen.
Wer bislang Behandlungen oder Arzneimittel erstattet bekommen hat, sollte deshalb bei seiner Krankenkasse nachfragen, welche Leistungen bis zum Jahresende noch übernommen werden und ob bereits vereinbarte Termine unter die bisherigen Regelungen fallen.
Auch bei homöopathischen Arzneimitteln sollte jetzt vorausgeplant werden
Nicht nur ärztliche Leistungen sind betroffen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt auch der gesetzliche Anspruch auf homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Patienten, die regelmäßig homöopathische Arzneimittel als Kassenleistung erhalten, sollten deshalb das Gespräch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt suchen. Gemeinsam lässt sich besprechen, wie die Behandlung nach dem Jahreswechsel fortgeführt werden kann und welche Kosten künftig gegebenenfalls selbst zu tragen sind.
Das Gesetz schützt laufende homöopathische Behandlungen nicht durch eine Übergangsregelung
Ein Detail des jetzt veröffentlichten Gesetzes dürfte viele Patienten überraschen. An mehreren Stellen hat der Gesetzgeber ausdrücklich geregelt, dass bereits begonnene Behandlungen nach altem Recht weitergeführt werden können. Solche Übergangsregelungen finden sich beispielsweise für laufende kieferorthopädische Behandlungen oder bereits bewilligte Festzuschüsse beim Zahnersatz.
Für Homöopathie und anthroposophische Medizin fehlen vergleichbare Übergangsregelungen im Gesetz. Das Gesetz terminiert das Inkrafttreten der neuen Vorschriften auf den 1. Januar 2027, enthält darüber hinaus aber keinen ausdrücklichen Bestandsschutz für bereits begonnene homöopathische Behandlungen.
Offene Frage: Was gilt für Rezepte über den Jahreswechsel?
Noch ungeklärt ist eine praktische Frage, die viele Patienten beschäftigen dürfte: Was passiert mit einem Rezept, das noch im Dezember 2026 ausgestellt, aber erst im Januar 2027 eingelöst wird? Der Gesetzestext enthält hierzu keine ausdrückliche Übergangsregelung. Ob Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen oder die Selbstverwaltung hierzu noch Klarstellungen veröffentlichen werden, bleibt abzuwarten.
Fazit
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das GKV-Aus der Homöopathie nun leider endgültig amtlich. Nach jahrelangen politischen Debatten ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Gleichzeitig schafft die Verkündung Klarheit über den Zeitplan: Bis zum 31. Dezember 2026 gelten noch die bisherigen Regelungen, erst ab dem 1. Januar 2027 greifen die gesetzlichen Ausschlüsse.
Für Patienten bedeutet das vor allem eines: Es bleiben noch gut fünf Monate Zeit, bestehende Erstattungsmöglichkeiten zu nutzen, notwendige Arzttermine zu planen und offene Fragen mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sowie ihrer Krankenkasse zu klären. Mit dem Jahreswechsel endet ein Kapitel der gesetzlichen Krankenversicherung, das die Erstattung homöopathischer Leistungen über viele Jahre ermöglicht hat. Für Homöopathie-Freunde ist die Verkündung im Bundesgesetzblatt zugleich der formale Schlusspunkt der bislang größten gesundheitspolitischen Niederlage der Homöopathie in Deutschland.
Foto: Screenshot Titelseite Bundesgesetzblatt Recht.Bund.de

