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Heilpraktiker behandeln 29 Millionen Patienten pro Jahr – eine Größenordnung wie in der fachärztlichen Versorgung (Auswertung Empir. Gutachten plus Vergleichszahlen Ärzte)

heilpraktiker

Auswertung des empirischen Gutachtens des Bundesgesundheitsministeriums auf Zahlenbasis durch den Homoeopathiewatchblog – ergänzt um einen Vergleich mit anderen Gesundheitsberufen

Kurzfassung

Das empirische Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums quantifiziert erstmals Umfang, Nutzung und Sicherheitsaspekte des Heilpraktikerwesens auf Basis bundesweiter Erhebungen. Eine Auswertung der veröffentlichten Zahlen durch den Homoeopathiewatchblog macht die Größenordnung erstmals greifbar: Rund 47.000 Heilpraktiker behandeln rechnerisch etwa 29 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr.
Im Durchschnitt versorgt jede Heilpraktikerpraxis 619 unterschiedliche Patienten jährlich. Eine Vergleichsanalyse des Homoeopathiewatchblog zeigt zudem: Heilpraktiker bewegen sich sowohl in der Zahl der Therapeuten als auch bei den Patientenzahlen pro Praxis in einer Größenordnung, die mit zentralen ärztlichen Versorgungsbereichen vergleichbar ist: Mit rund 47.000 Heilpraktikern gibt es in Deutschland etwa ebenso viele Heilpraktiker wie niedergelassene Hausärzte (50.000)  oder Fachärzte (55.000) insgesamt.

Neben dieser quantitativen Analyse habe ich das Gutachten in zwei weiteren Artikeln auch mit Blick auf die Gutachter-Aussagen (Link) sowie mit dem Blick „Wie kann man diese Goldmedaille des Gesundheitsministeriums kommunikativ für Heilpraktiker nutzen?“ (Link) eingeordnet.

Größe des Berufsstands: rund 47.000 Heilpraktiker

Wie groß ist der Heilpraktikerberuf in Deutschland tatsächlich?
Das empirische Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums arbeitet bundesweit mit einer Größenordnung von rund 47.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Diese Zahl ist die zentrale Bezugsgröße der Studie. Alle Stichproben, Auswertungen und Hochrechnungen beziehen sich auf diese Größenordnung.

Die Zahl stammt nicht aus einer politischen Schätzung, sondern aus den Erlaubniszahlen der Gesundheitsämter, die für die Zulassung und Aufsicht von Heilpraktikern zuständig sind. Sie beschreibt, wie viele Personen in Deutschland aktuell über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen. Das Gutachten greift diese behördlich etablierte Größenordnung auf und legt sie seiner Untersuchung zugrunde.

Entscheidend ist: Die Erhebung bestätigt diese Größenordnung. Die Rückmeldungen der befragten Gesundheitsämter, die Zahl der gemeldeten Praxen und die erhobenen Nutzungsdaten passen konsistent zu dieser Zahl.

Damit wird klar, wovon hier die Rede ist. 47.000 Heilpraktiker sind kein Randphänomen, sondern ein großer freiberuflicher Gesundheitsberuf. Schon diese Zahl zeigt, dass es sich um einen bundesweit relevanten Versorgungsbereich handelt, der von Millionen Menschen genutzt wird.

Patientenkontakte: 619 behandelte Personen pro Heilpraktiker-Praxis

Das Gutachten weist konkrete Zahlen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis aus. Für diesen Kernbereich des Berufsstands ergibt sich im Zeitraum 2017 bis 2022 eine durchschnittliche Zahl von 619 behandelten Patientinnen und Patienten pro Praxis und Jahr.

Die Jahreswerte zeigen ein durchgehend hohes Niveau: 704 behandelte Personen im Jahr 2017, 638 im Jahr 2018 und 644 im Jahr 2019. Erst ab 2020 ist ein moderater Rückgang zu beobachten. Entscheidend ist dabei die Definition des Gutachtens: Erfasst wurde ausdrücklich die Zahl unterschiedlicher Patientinnen und Patienten, nicht die Anzahl der Behandlungskontakte. Mehrfachtermine und Dauerbehandlungen sind in dieser Zahl nicht enthalten.

Damit belegt das Gutachten, dass bereits vor pandemiebedingten Sondereffekten mehr als 600 Patientinnen und Patienten pro Jahr eine einzelne Heilpraktikerpraxis aufsuchen – ein Nutzungsumfang, der die strukturelle Bedeutung dieses Versorgungsbereichs unterstreicht.

Hochrechnung der Versorgungsleistung: Heilpraktiker behandeln 29 Millionen Patienten pro Jahr

Setzt man die im Gutachten zugrunde gelegte Größenordnung von rund 47.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern ins Verhältnis zur durchschnittlichen Nutzung von 619 behandelten Patienten pro Praxis und Jahr, ergibt sich eine klare rechnerische Dimension.

Rechnerisch entstehen so rund 29,1 Millionen behandelte Personen pro Jahr
(47.000 × 619 = 29.093.000).

Dabei ist entscheidend: Diese Zahl beschreibt nicht die Anzahl der Behandlungstermine, sondern lediglich die Zahl der unterschiedlichen behandelten Personen. Da das Gutachten selbst von einem relevanten Anteil an Dauer- und Mehrfachbehandlungen ausgeht, liegt die tatsächliche Zahl der Behandlungskontakte deutlich höher.

Schon diese konservative Hochrechnung macht deutlich, in welcher Größenordnung sich das Heilpraktikerwesen bewegt. Ein Versorgungsbereich mit rund 29 Millionen Patienten pro Jahr, der überwiegend außerhalb der gesetzlichen Regelversorgung stattfindet, ist gesundheitspolitisch kein Randthema, sondern Teil der realen Versorgungslandschaft in Deutschland.

Dauerhafte Kontakte

Das Gutachten differenziert ausdrücklich zwischen Einzel- und Dauerkontakten. Die entsprechende Fragestellung lautet:
„Sind die Kontakte von Patientinnen und Patienten zu Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern in der Regel einmalig oder dauerhaft?“

Die Auswertung zeigt, dass ein erheblicher Teil der Kontakte nicht einmalig, sondern als fortlaufende Behandlungsbeziehung erfolgt. Damit werden Heilpraktiker nicht nur situativ, sondern strukturell in Anspruch genommen.

Extrem geringe Zahl berufsbezogener Verfahren

Die Zahlen zur Patientensicherheit fallen eindeutig aus. Für den Zeitraum 2009 bis 2021 identifiziert das Gutachten lediglich sechs berufsbezogene strafrechtliche Verurteilungen von Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern. Auch im zivilrechtlichen Bereich bleiben Verfahren die Ausnahme: Zwischen 1949 und 2023 wurden neun berufsbezogene Zivilverfahren dokumentiert, in sieben Fällen mit Entscheidungen zulasten der Heilpraktiker.

Gemessen an Jahrzehnten Berufsausübung und Millionen Behandlungen lässt sich aus diesen Zahlen eine hohe Sicherheit und Verantwortung des Heilpraktikerberufs ableiten

Fazit der Datenlage

Das empirische Gutachten liefert keine Meinungen, sondern Zahlen.
Rund 47.000 Heilpraktiker, rund 29 Millionen behandelte Personen pro Jahr, durchschnittlich 619 Patientinnen und Patienten je Praxis – diese Daten zeigen die tatsächliche Bedeutung des Berufsstands. Wer den Heilpraktikerberuf politisch infrage stellt, muss diese Zahlen erklären. Alles andere wäre eine Debatte ohne empirische Grundlage.

Im Vergleich: Heilpraktiker und Ärzte

Zahlen recherchiert und eingeordnet vom Homoeopathiewatchblog

Vergleich: Patientenzahlen pro Behandler und Jahr

Heilpraktiker (allgemeine Erlaubnis)
– rund 47.000 Berufsausübende
– durchschnittlich 619 unterschiedliche Patientinnen und Patienten pro Praxis und Jahr
– rechnerisch rund 29 Millionen behandelte Personen pro Jahr
– Behandlungen überwiegend außerhalb der GKV-Regelversorgung

Niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte (ambulant)
– rund 55.000 Fachärzte in eigener Praxis
– stark fachabhängige Patientenzahlen
– typische Größenordnungen pro Jahr:
– Psychiatrie / Psychotherapie: ca. 200–400 Patientinnen und Patienten
– Neurologie: ca. 300–600 Patientinnen und Patienten
– Dermatologie: ca. 400–800 Patientinnen und Patienten
– vollständige Einbindung in die GKV-Regelversorgung

Hausärztinnen und Hausärzte
– rund 50.000 niedergelassene Hausärzte
– sehr hohe Patientenzahlen als erste Anlaufstelle
– typische Größenordnung: 1.200–1.800 unterschiedliche Patienten pro Jahr
– vollständig GKV-finanziert

Einordnung des Homoeopathiewatchblog

Der Vergleich zeigt: Mit 619 Patientinnen und Patienten pro Jahr liegen Heilpraktiker nicht unterhalb, sondern in der Größenordnung zeitintensiver ärztlicher Fachrichtungen. Gleichzeitig bewegen sie sich deutlich unter den extrem hohen Fallzahlen der hausärztlichen Versorgung, die strukturell anders organisiert ist und auf kurze, stark getaktete Kontakte ausgelegt ist.

Ein Blick auf die reinen Kopfzahlen schärft diese Einordnung. In Deutschland gibt es insgesamt rund 430.000 Ärztinnen und Ärzte. Innerhalb dieser Gruppe entfallen rund 45.000 bis 50.000 auf Hausärztinnen und Hausärzte sowie etwa 55.000 bis 60.000 auf niedergelassene Fachärzte.

Mit rund 47.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern liegt der Berufsstand damit zahlenmäßig auf Augenhöhe mit den großen ambulanten ärztlichen Versorgungsgruppen. Heilpraktiker sind weder eine kleine Zusatzgruppe noch ein Randphänomen, sondern bewegen sich in derselben Größenordnung wie Hausärzte oder Fachärzte jeweils für sich genommen.

Rechnet man diese Zahl mit der im Gutachten ausgewiesenen Nutzung zusammen, ergibt sich ein jährliches Versorgungsvolumen von rund 29 Millionen behandelten Personen. Dieses Volumen entsteht überwiegend außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und ohne Zugriff auf ärztliche Budgets oder Kassensysteme.

Aus Sicht des Homoeopathiewatchblog macht genau dieser Vergleich die politische Relevanz deutlich:
Ein Versorgungsbereich mit zehntausenden Behandlern und zig Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr ist kein Randthema. Wer den Heilpraktikerberuf strukturell zurückdrängen will, muss erklären, welcher Teil des ärztlichen Systems dieses Volumen realistisch übernehmen soll – personell, organisatorisch und finanziell.

Quellenangaben und Datengrundlagen

Heilpraktiker (allgemeine Erlaubnis)
– Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), 2024/2025
(Angaben zu Berufsstand, Patientenzahlen pro Praxis, Definition „behandelte Personen“ 2017–2022)
– Eigene Berechnungen des Homoeopathiewatchblog auf Basis der im Gutachten ausgewiesenen Durchschnittswerte
(47.000 Heilpraktiker × 619 behandelte Personen = ca. 29,1 Mio.)

Niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte (ambulant)
– Bundesärztekammer: Ärztestatistik (aktuelle Jahrgänge)
– Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Struktur- und Versorgungsdaten zur ambulanten fachärztlichen Versorgung
– Fachbezogene Versorgungsberichte und Praxisstatistiken der jeweiligen Facharztgruppen
(z. B. Psychiatrie, Neurologie, Dermatologie; typische Spannweiten bei zeitintensiver ambulanter Versorgung)

Hausärztinnen und Hausärzte
– Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Versorgungsatlas, Honorar- und Strukturdaten
– Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi): Analysen zu Fallzahlen und Versorgungsrealität in der hausärztlichen Praxis

Hinweis zur Vergleichbarkeit
Die angegebenen Zahlen stellen typische Größenordnungen dar. Je nach Fachrichtung, Praxisstruktur und regionalem Versorgungsauftrag können Abweichungen auftreten. Ziel des Vergleichs ist keine exakte Gleichsetzung, sondern eine Einordnung der Größenordnungen im ambulanten Versorgungssystem.

 



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Christian J. Becker
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