Viele homöopathisch ausgebildete Heilpraktiker nutzen als weitere Therapiemöglichkeit die Osteopathie. Daher dürfte sie diese neue Entwicklung in der Politik auch interessieren.
Die geplante Berufsordnung für Osteopathie wirkt für viele Heilpraktiker noch immer abstrakt. Ein Punkt im Koalitionsvertrag, ein paar Gerüchte, sonst wenig Greifbares. Eine aktuelle Antwort aus dem Bundestag zeigt nun deutlich: Das Thema ist nicht mehr nur Papier, sondern politisch in Bewegung. Es werden bereits Gespräche im politischen Raum mit Verbänden geführt, wie die CDU-Abgeordnete und Gesundheitspolitikerin im Gesundheitsausschuss Simone Borchardt auf Abgeordnetenwatch am 6.2. öffentlich bestätigt hat (Link).
Dieser Artikel im Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog ist ein Service für Verbände der Heilpraktiker im Sinne eine Frühwarnsystems, damit Verbände der Heilpraktiker aktiv werden können. Wieder einmal berichten die beiden Blogs als erste über eine politische Entwicklung. Wie bereits beim Grünen-Parteitag, Böhmermann, Empirischem Gutachten, Kanzleramtslinie gegen Homöopathie etc.
Wie ist die Regelung derzeit?
Rechtlich und praktisch ist Osteopathie in Deutschland eng an die Heilkundeerlaubnis gebunden. Das wird in Bundestagsmaterialien zur Rechtslage und von Berufsverbänden selbst immer wieder so beschrieben: Osteopathische Tätigkeit ist Heilkunde und wird typischerweise über Heilpraktikererlaubnis, ärztliche Approbation oder Konstellationen wie Delegation abgedeckt.
Amtliche Zahlen dazu, wie viele Heilpraktiker Osteopathie anbieten, liegen nicht vor. Auch das Empirische Gutachten des Gesundheitsministeriums nennt keine Zahlen. In verschiedenen unabhängigen Erhebungen und Marktauswertungen wird jedoch von rund 10.000 osteopathischen Leistungserbringern in Deutschland ausgegangen. Da Osteopathie rechtlich als Ausübung der Heilkunde gilt und eine eigenständige Tätigkeit in der Regel nur mit Heilpraktiker- oder Arztstatus möglich ist, betrifft jede politische Neuordnung dieses Feldes zwangsläufig auch das Heilpraktikerrecht.
Gäbe es neben dem Arzt und Heilpraktiker noch einen dritten Beruf, z.B. den Osteopathen (der kein Heilpraktiker mehr sein muss), hätte das berufliche Folgen für etwa 10.000 Heilpraktiker, die Osteopathie einsetzen. Heilpraktiker mit der Therapieform Osteopathie und der neue Beruf Osteopath hätten zusammen den gleichen Kundenstamm, der aktuell nur von Heilpraktikern und Ärzten betreut wird. Drei Berufe würden also um den gleichen Kundenstamm werben, der aktuell von zwei Berufen betreut wird.
Der politische Auftrag aus dem Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag ist die Neuordnung der Osteopathie ausdrücklich benannt. Das ist kein unverbindlicher Wunschzettel, sondern ein Arbeitsauftrag an die Politik. Lange blieb offen, ob daraus tatsächliche politische Arbeit entsteht oder ob das Thema in Referaten versandet. Genau hier setzt die neue Antwort an.
Wer spricht hier und warum das Gewicht hat
Die Stellungnahme stammt von Simone Borchardt, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss. Aussagen aus diesem Kreis sind kein Meinungsbeitrag, sondern Teil laufender gesundheitspolitischer Prozesse. Wenn hier von Beratungen gesprochen wird, geht es um reale politische Arbeit, nicht um Vorüberlegungen.
Die entscheidenden Zitate
Borchardt macht bereits im ersten Absatz unmissverständlich klar, dass das Thema politisch bearbeitet wird. Wörtlich schreibt sie:
„Die von Ihnen angesprochenen Punkte sind bekannt und werden in den politischen Beratungen ausdrücklich berücksichtigt.“
Das ist keine Floskel. Politische Beratungen beginnen nicht am Ende, sondern dort, wo Optionen gegeneinander abgewogen werden.
Sie präzisiert diesen Punkt weiter:
„Die Diskussion über Akademisierung und Vollzeitausbildung in der Osteopathie ist keine Festlegung zugunsten eines einzelnen Modells. Sie ist Teil einer breiteren Debatte darüber, wie ein Tätigkeitsfeld, das sich faktisch etabliert hat, rechtssicher, transparent und fair in das Gesundheitssystem eingeordnet werden kann.“
Damit wird klar: Es geht nicht um Theorie, sondern um die konkrete Einordnung eines bestehenden Versorgungsbereichs.
Besonders deutlich wird der politische Prozess an dieser Stelle:
„Es gibt keine abgeschlossene Linie und keine Vorfestlegung auf ein akademisches Vollzeitmodell.“
Diese Formulierung ist typisch für eine Phase aktiver Willensbildung. Entscheidungen sind vorbereitet, aber noch offen.
Und entscheidend neu ist dieser Punkt, den Borchardt ausdrücklich benennt:
„In den Gesprächen mit Verbänden, darunter auch dem Verband der Osteopathen Deutschland, sowie mit weiteren Akteuren werden ausdrücklich auch kritische Positionen einbezogen.“
Das bedeutet: Es finden bereits konkrete Gespräche statt. Die Politik hört Verbände an, sammelt Positionen und bezieht sie in die laufenden Beratungen ein. Das ist der klare Übergang von Aktenlage zu politischem Prozess.
Warum das Heilpraktiker direkt betrifft
Borchardt bestätigt zwar, dass Osteopathie derzeit als Ausübung der Heilkunde gilt und damit an Heilpraktiker oder Ärzte gebunden ist. Gleichzeitig bezeichnet sie die fehlende eigenständige berufsrechtliche Definition als „Kernproblem der aktuellen Rechtsunsicherheit“.
Damit ist klar: Genau diese Konstruktion, die heute den Schutzraum der Heilpraktiker bildet, steht politisch zur Diskussion. Auch wer selbst keine Osteopathie anbietet, ist betroffen, sobald neue Berufsdefinitionen und Zugangsregeln entstehen.
Kein Automatismus, aber ein laufender Prozess
Ebenso klar grenzt Borchardt sich von einem Automatismus zur Akademisierung ab. Akademisierung sei „kein Selbstzweck“ und „kein wissenschaftlich belegtes Allheilmittel“. Qualifikationsanforderungen müssten verhältnismäßig sein, Zwangslösungen dürften nicht aus standespolitischen Interessen entstehen. Auch Kosten und Bürokratie bezeichnet sie als „zentral“.
Das alles sind Abwägungskriterien, keine Abwehrargumente.
Der Rahmen: öffentliche Nachfrage auf Abgeordnetenwatch
Die Antwort erfolgte auf eine öffentliche Anfrage über Abgeordnetenwatch. Das ist wichtig, weil Antworten dort dokumentiert, zitierfähig und politisch bindend sind. Es handelt sich nicht um ein internes Hintergrundgespräch, sondern um eine öffentlich einsehbare Positionsbestimmung.
Einordnung des Newsblog
Diese Antwort ist kein fertiges Gesetz und kein Entwarnungssignal. Sie ist etwas anderes: der Nachweis, dass das Thema Osteopathie die Schwelle von der Verwaltung zur Politik überschritten hat. Es wird bereits gesprochen, angehört und verhandelt. In dieser Phase werden die Grundlagen gelegt, nicht am Ende.
Für Heilpraktiker heißt das: Jetzt ist der Moment, das Thema ernst zu nehmen. Nicht, weil alles entschieden ist, sondern weil noch nichts entschieden ist.
Wieder einmal berichten die beiden Blogs als erste über eine politische Entwicklung.
Warum das kein Zufall ist, sondern ein Muster
Watchblog und Newsblog haben mehrfach gezeigt:
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Grünen-Parteitag, Böhmermann, Empirischem Gutachten, Kanzleramtslinie gegen Homöopathie etc.
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jetzt Osteopathie-Berufsgesetz
Immer gleiches Muster:
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Watchblog erkennt Relevanz
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Watchblog macht sie öffentlich
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Verbände reagieren nicht
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Öffentlichkeit verschiebt Erwartungen
Watchblog macht Berichterstattung plus bereitet Aktionen vor. Und Verbände?

