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CDU-Regierung lässt sich neues Osteopathie-Berufsgesetz offenbar vom Verband VOD schreiben, wie Recherchen zeigen

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Eine Exklusive Recherche des Heilpraktiker-Newsblog zeigt: Das neue Osteopathie-Gesetz entsteht offensichtlich nicht im Ministerium, sondern im Lobbyumfeld beim Verband VOD

Während die Politik wie CDU-Politikerin Simone Borchardt öffentlich noch von Prüfungen und Gesprächen spricht, deutet eine Recherche des Heilpraktiker-Newsblog darauf hin, dass das künftige Osteopathie-Berufsgesetz längst inhaltlich vorbereitet wird – nicht im Bundestag, sondern im Umfeld eines Interessenverbands, des VOD, der seit Jahren für einen eigenen Osteopathie-Beruf und gegen Heilpraktiker lobbyiert. Dieses Thema betrifft auch homöopathisch tätige Heilpraktiker, die entweder selbst Osteopathie als weitere Therapie einsetzen oder an osteopathisch tätige Heilpraktiker verweisen.

Auf seiner eigenen Website (Link) beschreibt der wissenschaftliche Mitarbeiter des Verbands der Osteopathen Deutschland (VOD), Johannes Stierl, seine Tätigkeit seit 2025 so:
„Erarbeitung u.a. eines EU-rechtskonformen Berufsgesetzes für Osteopathie in Deutschland.“ Stierl hat seine Masterarbeit bei der privaten Hochschule Fresenius geschrieben.

Die Hochschule Fresenius ist eine private, staatlich anerkannte Hochschule in Trägerschaft der Carl Remigius Fresenius Education Group, die maßgeblich durch die Unternehmerfamilien Fresenius und Oetker geprägt ist, wie die Group auf ihrer Website veröffentlicht.

Noch deutlicher wird es in einer weiteren Selbstdarstellung des VOD-Mitarbeiters Johannes Stierl. Dort heißt es, er arbeite an einem „Berufsgesetz Osteopathie mit Approbation nach WHO-Benchmarks, VOD-Vorgaben und EU-Norm“.

Wer auf Seiten des VOD gegen Heilpraktiker lobbyiert

Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) wird von einer Funktionsträgerin geleitet, die politisch gut vernetzt ist. Kontakte in politische Kreise – auch zur SPD mit besonderer persönlicher Nähe – sind dokumentiert und werden in der gesundheitspolitischen Journalisten-Szene seit Jahren wahrgenommen.

Mitglied im Kuratorium des VOD ist außerdem der Internist Prof. Dr. Andreas Michalsen. Michalsen ist zugleich medizinischer Leiter der Carstens-Stiftung. Diese Stiftung fördert laut Satzung Forschung zur Komplementärmedizin, einschließlich Homöopathie.
Michalsen hat sich jedoch wiederholt öffentlich kritisch zur Homöopathie geäußert. In einem Interview mit National Geographic sagte er am 27.12.2018: „Natürlich ist die Theorie der Homöopathie völlig unglaubwürdig … Homöopathie ist wahrscheinlich ein Superplacebo.“
Diese Position Michalsens steht im Spannungsverhältnis zur Erwartung vieler finanzieller Unterstützer der Carstens-Stiftung wie Heilpraktiker, Patienten, Ärzte, die sie gerade wegen ihres Engagements für komplementärmedizinische Verfahren wie Homöopathie mit Monatsbeiträgen fördern.
Als Kuratoriumsmitglied des VOD wirkt Michalsen zugleich in einem Verband mit, der ein eigenständiges Osteopathie-Berufsgesetz anstrebt – ein Projekt, das potenziell Auswirkungen auf den Tätigkeitsbereich von Heilpraktikern haben kann.

Ebenfalls Mitglied des VOD-Kuratoriums ist Prof. Dr. André-Michael Beer. Beer gehört zugleich dem Beirat der Initiative „Gesunde Vielfalt“ an. Diese Initiative wird von Unternehmen der Schwabe-Gruppe getragen, zu der auch der Homöopathiehersteller DHU gehört. Das VOD-Kuratorium fungiert in seiner Funktion für den VOD als Aktivität gegen Heilpraktiker.

Damit bestehen personelle Überschneidungen zwischen einem Verband, der ein neues Osteopathie-Berufsrecht unterstützt, und Akteuren aus der komplementärmedizinischen ärztlichen Industrie.

In der Folge entwickelt ein Lobbyverband wie der VOD mit breiter Lobby-Unterstützung von Ärzten faktisch bereits die Inhalte eines künftigen Berufsrechts Osteopathie (das existentiell gegen den Heilpraktiker-Beruf wirken wird) für die Bundesregierung von CDU und SPD – inklusive Ausbildungsmodell und staatlicher Anerkennungsstruktur.

CDU bestätigt parallel akademische Zielrichtung

Zeitgleich beschreibt die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt öffentlich, wohin die politische Diskussion beim neuen Osteopathie-Beruf geht. In einer Antwort auf Abgeordnetenwatch erklärte sie: „In der politischen Debatte wird häufig von einer Vollakademisierung mit rund 4.500 Unterrichtsstunden gesprochen.“

Diese Zahl orientiere sich an internationalen Studienmodellen und an hochschulischen Ausbildungssystemen. Das sei, so Borchardt, ein mögliches „Zielbild für künftige Ausbildungsgänge“.

Die CDU-Politikern Simone Borchardt bestätigt auf Abgeordnetenwatch die Nähe zu osteopathischen Verbänden wie VOD. Sie schreibt: „In den Gesprächen mit Verbänden, darunter auch dem Verband der Osteopathen Deutschland, …“. Sie schreibt weiter: Sie ist das Ergebnis eines langjährigen und intensiven politischen Engagements der osteopathischen Berufsverbände und der behandelnden Osteopathinnen und Osteopathen selbst. Erst dieser kontinuierliche fachliche und politische Druck hat dazu geführt, dass die Osteopathie in den Koalitionsverhandlungen aufgegriffen und verbindlich verankert wurde.“

Mit anderen Worten: Während die Politik akademische Standards als Zukunftsmodell beschreibt, arbeitet ein Verband wie der VOD im Hintergrund bereits an genau diesem Modell und schreibt das Gesetz schon als Blaupause für die Politik vor.

Ist das rechtlich zulässig – oder politische Grauzone?

Politisch und juristisch entsteht eine heikle Konstellation, wenn die inhaltliche Architektur eines Berufsrechts von genau jenen Organisationen wie VOD oder durch eine private Hochschule vorformuliert wird, die später wirtschaftlich davon profitieren können.

Denn ein staatlich anerkannter Osteopathie-Beruf würde eine geschützte Berufsbezeichnung, definierte Ausbildung und langfristig privilegierten Zugang zum Versorgungssystem der GKV schaffen. Wer diese Standards definiert, gestaltet automatisch den künftigen Markt.

Politische Konsequenz: Neuer Beruf setzt künftig die Maßstäbe

Die eigentliche Bedeutung liegt nicht im Gesetz selbst, sondern in der Logik dahinter. Ein akademisch definierter Osteopathie-Beruf würde erstmals einen staatlichen Referenzstandard für ein Tätigkeitsfeld schaffen, das bislang Teil der allgemeinen Heilkundeerlaubnis ist.

Damit entstünde ein neuer Maßstab, an dem bestehende Berufsgruppen gemessen werden. Nicht weil Heilpraktiker sofort verboten würden, sondern weil sich künftig die Frage stellen würde, wer dieselbe Qualifikation vorweisen kann wie ein staatlich regulierter Osteopath.

Genau das ist der strukturelle Hebel solcher Reformen.

Was das für Heilpraktiker bedeutet

Für viele Heilpraktiker wäre das kein symbolischer Schritt, sondern eine Verschiebung ihres beruflichen Umfelds. Ein neuer Beruf mit akademischer Ausbildung könnte perspektivisch als „Standard“ wahrgenommen werden, während andere Behandler ihre Qualifikation rechtfertigen müssten.

Die Folge wäre weniger ein direktes Verbot, sondern ein schleichender Bedeutungsverlust im Versorgungssystem.

Warum die Heilpraktiker-Verbände jetzt handeln müssen

Die Entwicklung zeigt vor allem eines: In der Politik zählt, wer konkrete Modelle liefert. Während Osteopathie-Verbände bereits Ausbildungsrahmen und Berufsprofile formulieren, reagieren viele Heilpraktiker-Verbände bislang nur defensiv oder gar nicht.

Doch Gesetze entstehen selten aus abstrakten Debatten. Sie entstehen aus vorliegenden Konzepten. Wer diese Konzepte schreibt, prägt die Zukunft des Berufsrechts.

Das Osteopathie-Gesetz existiert noch nicht. Aber sein Bauplan scheint längst auf dem Tisch zu liegen.

 


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Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

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