Der Homoeopathiewatchblog berichtet normalerweise über Homöopathie. Eine aktuelle Antwort der CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt zur Osteopathie von Anfang Juni verdient dennoch Aufmerksamkeit. Borchardt gehört zu den einflussreichsten gesundheitspolitischen Stimmen der Union, wenn es um die Zukunft von Homöopathie, Heilpraktikern und Komplementärmedizin geht. Während sie beim geplanten GKV-Aus der Homöopathie früh den politischen Rahmen setzte, treibt sie seit Monaten auch die Diskussion um ein Osteopathie-Berufsgesetz voran. Nun hat sie sich erstmals dazu geäußert, welche Folgen eine solche Regelung für Heilpraktiker haben könnte. Die Antwort dürfte viele Heilpraktiker und osteopathisch arbeitende Therapeuten aufhorchen lassen.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Simone Borchardt, hat auf Abgeordnetenwatch Anfang Juni eine neue Stellungnahme zur geplanten berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie abgegeben (Link ). Erstmals äußert sie sich konkret zu der Frage, welche Folgen ein mögliches Osteopathie-Berufsgesetz für Heilpraktiker haben könnte.
Die Antwort fällt deutlich differenzierter aus als viele ihrer früheren Stellungnahmen.
Keine Garantie für den heutigen Zustand
Der wichtigste Satz steht gleich am Anfang ihrer Antwort: „Eine Garantie, dass jede derzeitige Ausübungsform im Heilpraktikerbereich in jeder denkbaren künftigen Gesetzeslage unverändert bleibt, kann ich nicht geben.“ Damit sagt Borchardt erstmals ausdrücklich, dass Heilpraktiker theoretisch von einem künftigen Osteopathie-Berufsgesetz betroffen sein könnten. Diese Möglichkeit lässt sie bewusst offen.
In früheren Antworten hatte Borchardt vor allem betont, dass eine berufsgesetzliche Regelung der Osteopathie im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, dass Übergangsregelungen geprüft werden müssten und dass bestehende Berufsausübung berücksichtigt werden solle. Konkrete Einschränkungen für Heilpraktiker waren daraus bislang nicht erkennbar.
Jetzt kommt ein neuer Aspekt hinzu.
Neue Qualifikationsanforderungen sind ausdrücklich denkbar
Der entscheidende Abschnitt ihrer Antwort lautet: „Denkbar wäre, dass ein künftiges Gesetz bestimmte Qualifikationsanforderungen für die Führung einer Berufsbezeichnung oder für die eigenständige Ausübung der Osteopathie festlegt.“
Dieser Satz geht deutlich weiter als die bloße Frage einer geschützten Berufsbezeichnung. Würde ein Gesetz lediglich festlegen, wer sich künftig „Osteopath“ nennen darf, wären die Auswirkungen auf die praktische Tätigkeit vieler Heilpraktiker überschaubar.
Borchardt nennt jedoch ausdrücklich einen zweiten Punkt: „für die eigenständige Ausübung der Osteopathie“. Genau an dieser Stelle liegt seit Jahren der Kern der Debatte. Teile der Heilpraktikerschaft warnen seit langem vor dem Szenario, dass Osteopathie zwar weiterhin ausgeübt werden darf, jedoch künftig nur noch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen oder nach Nachweis zusätzlicher Qualifikationen.
Ob ein späterer Gesetzentwurf tatsächlich in diese Richtung gehen wird, ist offen. Borchardt schließt diese Möglichkeit jedoch ausdrücklich nicht aus.
Gleichzeitig grenzt sie sich von radikalen Szenarien ab
Auf der anderen Seite enthält die Antwort auch eine klare Botschaft an Heilpraktiker. Borchardt schreibt: „Aus der im Koalitionsvertrag vorgesehenen berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie folgt nicht automatisch, dass der Heilpraktikerberuf abgeschafft oder der Direktkontakt von Heilpraktikern pauschal eingeschränkt werden soll.“
Damit grenzt sie sich von Befürchtungen ab, ein Osteopathie-Berufsgesetz bedeute automatisch das Ende osteopathischer Tätigkeit durch Heilpraktiker. Sie schließt zwei häufig diskutierte Szenarien ausdrücklich aus:
1. Die Abschaffung des Heilpraktikerberufs.
2. Eine pauschale Einschränkung des Direktkontakts zwischen Heilpraktikern und Patienten.
Das dürfte die bislang deutlichste heilpraktikerfreundliche Passage ihrer gesamten Osteopathie-Kommunikation sein.
Die Argumentation der Lobbyisten für Berufsgesetz findet sich fast vollständig wieder
Auffällig ist außerdem, welche Begründungen Borchardt für eine mögliche gesetzliche Regelung nennt.
Sie verweist auf:
- Patientenschutz
- Qualifikationstransparenz
- Rechtssicherheit
- Haftungsfragen
- Ausbildungsstandards
- Berufsbezeichnungen
„Für mich ist deshalb entscheidend, dass eine mögliche Regelung nicht ideologisch, sondern sauber abgegrenzt wird“, schreibt sie.
Inhaltlich übernimmt sie damit weitgehend die Argumentationslinie der Osteopathie-Allianz wie VOD und anderer Befürworter eines Berufsgesetzes, die seit Jahren für das Gesetz lobbyieren.
Gleichzeitig vermeidet sie jede Forderung nach einer Verdrängung der Heilpraktiker aus der Osteopathie.
Ein deutlicher Wandel gegenüber früheren Aussagen
Betrachtet man Borchardts öffentlichen Stellungnahmen zum Osteopathie-Berufsgesetz der vergangenen Monate (siehe Artikel im Newsblog dazu), zeigt sich eine auffällige Entwicklung.
Im Januar stand vor allem die Forderung nach einem eigenständigen Berufsgesetz für die Osteopathie im Mittelpunkt. Die damalige Argumentation konzentrierte sich auf die aus ihrer Sicht unbefriedigende aktuelle Rechtslage.
Im Februar sprach Borchardt verstärkt über Übergangsregelungen und Bestandsschutz.
Im März rückte sie die politische Realität in den Vordergrund. Es gebe keinen fertigen Gesetzentwurf, andere gesundheitspolitische Themen hätten derzeit Priorität.
Die neue Antwort vom Juni verschiebt den Schwerpunkt erneut. Erstmals spricht Borchardt nicht nur darüber, warum Osteopathie geregelt werden sollte. Sie spricht erstmals darüber, welche Folgen eine solche Regelung für Heilpraktiker haben könnte.
Und genau dort wird ihre Position deutlich konkreter.
Was bedeutet das für Heilpraktiker?
Die Antwort enthält positive und kritische Signale zugleich.
Positiv ist:
- Borchardt sieht keine Abschaffung des Heilpraktikerberufs.
- Sie sieht keine pauschale Einschränkung des Direktkontakts.
- Bestehende Berufsausübung soll nicht leichtfertig entwertet werden.
- Übergangsregelungen erscheinen weiterhin wahrscheinlich.
Gleichzeitig enthält die Antwort erstmals Aussagen, die viele Heilpraktiker aufmerksam lesen dürften:
- Neue Anforderungen an die Ausübung osteopathischer Leistungen sind denkbar.
- Heilpraktiker könnten von solchen Regelungen betroffen sein.
- Eine Garantie für den Erhalt des heutigen Zustands gibt Borchardt ausdrücklich nicht.
Fazit
Die neue Antwort von Simone Borchardt ist nüchterner und juristisch vorsichtiger als ihre früheren Stellungnahmen. Sie ist weder eine Entwarnung noch eine Drohung.
Eine Verdrängung der Heilpraktiker aus der Osteopathie ist ihren Aussagen zufolge derzeit nicht erkennbar. Eine unveränderte Fortsetzung aller heutigen Rechte garantiert sie jedoch ausdrücklich ebenfalls nicht. Gerade darin liegt die eigentliche Neuigkeit.
Bislang erklärte Borchardt vor allem, warum Osteopathie berufsgesetzlich geregelt werden sollte. Jetzt beschreibt sie erstmals die möglichen Folgen eines solchen Gesetzes für Heilpraktiker. Ihre Botschaft lautet: Eine Abschaffung des Heilpraktikerberufs steht nicht zur Debatte. Neue Anforderungen an die eigenständige Ausübung der Osteopathie schließt sie jedoch ausdrücklich nicht aus.
Das ist wahrscheinlich die bislang realistischste und politisch ehrlichste Antwort, die sie zu diesem Thema gegeben hat.

