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Auch der Bundesrechnungshof zweifelt an Sparwirkung der Homöopathie-Streichung: „Keine nennenswerten Einsparungen“

homöopathie

Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen von 50 Millionen Euro jährlich durch die geplante Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Bundesrechnungshof bewertet die finanziellen Auswirkungen deutlich zurückhaltender. In seiner Stellungnahme für die Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni heißt es: „Aktuelle Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes deuten allerdings darauf hin, dass die Ausgaben der Krankenkassen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen in den letzten Jahren nur ca. 40 Mio. Euro jährlich betrugen.“

Noch klarer fällt das Fazit der Prüfer des Bundesrechnungshof zum Thema Homöopathie aus:

„Minderausgaben führen zu keinen nennenswerten Einsparungen“

Aus Sicht des Bundesrechnungshofes wird daher die Streichung der Homöopathie keinen relevanten Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten.

Wer ist der Bundesrechnungshof?

Der Bundesrechnungshof ist die unabhängige staatliche Kontrollbehörde für die Finanzen des Bundes. In der vorliegenden Stellungnahme tritt er zugleich als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) auf. Seine Aufgabe besteht darin zu prüfen, ob öffentliche Gelder wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Wenn der Bundesrechnungshof zu geplanten Gesetzen Stellung nimmt, geschieht dies nicht aus parteipolitischen Gründen, sondern aus der Perspektive von Wirtschaftlichkeit, Effizienz und sparsamer Verwendung von Beitrags- und Steuergeldern. Gerade deshalb ist seine Einschätzung zur finanziellen Wirkung der Homöopathie-Streichung von besonderem Interesse.

Bundesregierung erwartet 50 Millionen Euro

Die Aussagen finden sich in einem eigenen Kapitel zu Homöopathie und Anthroposophie innerhalb der Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses. Der Bundesrechnungshof beschreibt zunächst die bisherige Rechtslage. Krankenkassen können homöopathische und anthroposophische Leistungen derzeit als Satzungsleistungen anbieten oder im Rahmen besonderer Versorgungsverträge finanzieren.

Zur geplanten Gesetzesänderung heißt es: „Künftig soll die Erstattungsfähigkeit von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln und Leistungen generell ausgeschlossen werden. Dies gilt für Regelleistungen, Satzungsleistungen und Verträge der besonderen Versorgung.“ Anschließend verweist die Behörde auf die Berechnung der Bundesregierung: „Die Bundesregierung geht von einem Einsparvolumen von jährlich 50 Mio. Euro aus.“

Genau an dieser Stelle setzt die Kritik des Rechnungshofes an.

Rechnungshof sieht deutlich geringere Auswirkungen und widerlegt Bundesregierung

Der Bundesrechnungshof unterstützt die geplante Streichung zwar grundsätzlich. Als Begründung verweist er auf die Evidenzfrage: „Der BWV begrüßt die angestrebte Rechtsänderung, denn für die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen liegt keine hinreichende wissenschaftlich basierte Evidenz vor.“

Bemerkenswert ist jedoch, dass die Behörde die finanzielle Wirkung deutlich zurückhaltender bewertet als die Bundesregierung. Während das Bundesgesundheitsministerium von 50 Millionen Euro Einsparungen ausgeht, verweisen die Prüfer auf eigene Erkenntnisse von lediglich rund 40 Millionen Euro jährlichen Ausgaben. Gleichzeitig überschreiben sie das Kapitel mit der Aussage:

„Minderausgaben führen zu keinen nennenswerten Einsparungen“

Mit anderen Worten: Die Behörde, deren Kernaufgabe das Aufspüren von Sparpotenzialen im Staatshaushalt ist, erkennt bei der Homöopathie-Streichung keinen finanziell relevanten Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sparargument verliert an Bedeutung

Der Befund ist politisch brisant. Seit Monaten wird die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin als Teil eines großen Sparpakets diskutiert. Der Bundesrechnungshof macht nun deutlich, dass die finanziellen Auswirkungen dieser Einzelmaßnahme nach seiner Einschätzung gering ausfallen.

Damit bestätigt ausgerechnet die oberste staatliche Prüfinstanz indirekt einen Punkt, den Homöopathie-Befürworter seit Beginn der Debatte vorbringen: Die Ausgaben für Homöopathie spielen im Milliardenhaushalt der gesetzlichen Krankenversicherung nur eine untergeordnete Rolle.

Die Stellungnahme verschiebt damit den Fokus der Diskussion. Wenn die Einsparungen „keine nennenswerten Einsparungen“ darstellen, rückt automatisch die zweite Begründung der Streichung in den Mittelpunkt: die Frage der wissenschaftlichen Evidenz.

Genau dieses Muster zeigt sich inzwischen auch in anderen Stellungnahmen zur Bundestagsanhörung. Der GKV-Spitzenverband, der AOK-Bundesverband, der Gemeinsame Bundesausschuss und nun auch der Bundesrechnungshof begründen ihre Unterstützung der Streichung vor allem mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Das Sparargument tritt dagegen zunehmend in den Hintergrund.

Welche Chancen bietet die Aussage des Rechnungshofs für die Homöopathie-Gemeinschaft?

Für Homöopathie-Verbände eröffnet die Aussage des Bundesrechnungshofes die Möglichkeit, die politische Debatte von der Finanzfrage wegzuführen. Mit dem Satz „Minderausgaben führen zu keinen nennenswerten Einsparungen“ stammt nun ausgerechnet von der höchsten staatlichen Instanz für Wirtschaftlichkeit die Aussage, dass die Streichung keinen relevanten Beitrag zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten wird.

Damit erhalten Verbände ein Argument, das sie gegenüber Abgeordneten, Journalisten und Krankenkassen einsetzen können: Wenn selbst der Bundesrechnungshof keinen nennenswerten Spareffekt erkennt, warum soll die Leistung dann überhaupt gestrichen werden?

Für die verbleibenden Tage des Gesetzgebungsverfahrens liefert die Stellungnahme einen neuen Angriffspunkt gegen die bisherige Begründung der Bundesregierung.

Gleichzeitig zeigt die bisherige Debatte, dass Befürworter der Streichung das Thema häufig auf die Frage der wissenschaftlichen Evidenz lenken. Umso wichtiger dürfte es für die Homöopathie-Verbände sein, die Aussage des Bundesrechnungshofes selbst offensiv in den Mittelpunkt zu stellen. Schließlich handelt es sich beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz um ein Spargesetz. Wenn die höchste staatliche Instanz für Wirtschaftlichkeit feststellt, dass die Streichung von Homöopathie und Anthroposophie „keine nennenswerten Einsparungen“ bringt, dann berührt dies unmittelbar die zentrale politische Begründung des Gesetzes.

Fazit

Der Bundesrechnungshof stellt sich nicht gegen die geplante Streichung von Homöopathie und Anthroposophie. Seine Stellungnahme enthält jedoch einen bemerkenswerten Befund.

Während die Bundesregierung von Einsparungen in Höhe von 50 Millionen Euro ausgeht, verweisen die Prüfer auf eigene Erkenntnisse von rund 40 Millionen Euro jährlichen Ausgaben und kommen zu dem Schluss:

„Minderausgaben führen zu keinen nennenswerten Einsparungen“

Damit widerspricht der Bundesrechngshof als wichtigste staatliche Kontrollinstanz für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Darstellung der Bundesregierung, die Homöopathie-Streichung sei ein relevanter Beitrag zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

 

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Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018 mit dem
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