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Bundestag verschiebt Abstimmung über Homöopathie-Streichung um zwei Wochen

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Die Entscheidung über die geplante Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen verzögert sich. Wie der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Dr. Christos Pantazis, am 18. Juni per Pressemitteilung bekannt gibt, wird das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht wie ursprünglich vorgesehen Ende Juni im Bundestag verabschiedet, sondern erst in der ersten Juli-Hälfte beraten und beschlossen.

Damit verschiebt sich auch die Abstimmung über den umstrittenen Passus, der Krankenkassen künftig verbieten soll, Homöopathie und Anthroposophische Medizin als freiwillige Satzungsleistungen anzubieten.

Noch am 22. Juni findet die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses statt. Die ursprünglich für den 26. Juni angekündigte zweite und dritte Lesung im Bundestag soll nach Medienberichten nun jedoch erst spätestens am 10. Juli erfolgen. Am gleichen Tag soll das Gesetz auch im Bundesrat debattiert werden, wo es jedoch nicht zustimmungspflichtig ist. Allerdings können die Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schicken und damit bis in den Herbst verzögern.

Die Gründe für die Verschiebung wurden bislang nicht offiziell genannt. Das Gesetz stößt jedoch auf erheblichen Widerstand von Ländern, Krankenhäusern, Ärzten und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens. Mehrere Bundesländer fordern Änderungen. Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte rechnet sogar damit, dass die Länder später den Vermittlungsausschuss anrufen könnten.

Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) und der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, begründeten in Pressemitteilungen die Verschiebung mit der Tragweite des Gesetzes für Versicherte, Patienten und Leistungserbringer. Deshalb müsse das Parlament die Beratungen mit der notwendigen Sorgfalt führen. Dazu gehöre auch, die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni auszuwerten und in die weiteren Beratungen einzubeziehen. Nach Angaben des Ausschusses werden dazu insgesamt 88 Verbände, Organisationen und Sachverständige angehört. Vertreter der Homöopathie oder der Anthroposophischen Medizin sind auf der Einladungsliste allerdings weiterhin nicht vertreten. Stegemann und Pantazis betonten zugleich, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden solle.

Für die Homöopathie-Gemeinschaft bedeutet die Verschiebung vor allem eines: Es bleibt zwei Wochen mehr Zeit, um auf Abgeordnete einzuwirken. An der grundsätzlichen politischen Ausgangslage hat sich bislang allerdings nichts geändert. Die Bundesregierung hält an ihrem Gesetzentwurf fest und verteidigt die geplante Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen.

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