Die Bundesregierung begründet die geplante Streichung von Homöopathie und Anthroposophie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Genau diesen Punkt stellt nun einer der größten Arzneimittelverbände Deutschlands infrage. In seiner Stellungnahme für die Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni weist Pharma Deutschland die Begründung der Bundesregierung ausdrücklich zurück und bezeichnet die Behauptung einer fehlenden Evidenz als sachlich nicht haltbar.
Damit erhält die Kritik am Gesetzentwurf weitere Unterstützung aus einem Bereich, der unmittelbar von der Regelung betroffen ist. Erst kürzlich hatte bereits der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die geplante Streichung der Homöopathie kritisiert und gleiche Evidenzmaßstäbe für alle Satzungsleistungen gefordert (Bericht im Watchblog). Mit Pharma Deutschland stellt sich nun ein zweiter großer Herstellerverband gegen die Begründung der Bundesregierung.
Pharma Deutschland vertritt rund 400 Unternehmen der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie, darunter auch etwa 30 Hersteller homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel. Anders als viele bisherige Stellungnahmen beschränkt sich der Verband nicht auf die Frage der Satzungsleistungen. Er greift die fachliche Grundlage des Gesetzentwurfs selbst an.
Besonders relevant: Pharma Deutschland gehört zu den 88 vom Bundestag eingeladenen Organisationen, die ihre Position am 22. Juni in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses direkt vor den Bundestagsabgeordneten vertreten können. Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände wurden dagegen nicht eingeladen und erhalten keine Möglichkeit, ihre Argumente persönlich im Ausschuss vorzutragen.
Verband weist Evidenzargument der Bundesregierung zurück
Bereits zu Beginn seines Abschnitts zur Homöopathie formuliert Pharma Deutschland eine klare Ablehnung des Vorhabens: „Pharma Deutschland e. V. lehnt die im Regierungsentwurf vorgesehene Streichung der Erstattungsfähigkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und ärztlicher Leistungen im Rahmen der freiwilligen Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen entschieden ab.“
Noch deutlicher wird der Verband bei der Begründung des Gesetzes. Dort heißt es: „Der pauschale Hinweis im Regierungsentwurf, für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel liege ‚keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz der Wirksamkeit‘ vor, ist schlichtweg falsch.“ Wenige Zeilen später verschärft Pharma Deutschland die Kritik: „Die argumentative Basis einer fehlenden wissenschaftlichen Evidenz in der Begründung zu dieser Gesetzesänderung [ist] diffamierend und sachlich nicht haltbar.“
Damit geht der Verband deutlich weiter als viele andere Stellungnahmen. Er kritisiert nicht nur die politische Entscheidung, sondern die fachliche Begründung, auf der sie beruht.
Was versteht Pharma Deutschland unter Evidenz?
Ein zentraler Teil der Stellungnahme beschäftigt sich mit dem Begriff der Evidenz. Der Verband verweist auf das klassische Verständnis der evidenzbasierten Medizin nach David Sackett. Danach bestehe Evidenz nicht ausschließlich aus randomisierten Studien, sondern aus dem Zusammenspiel wissenschaftlicher Erkenntnisse, klinischer Erfahrung und Patientenpräferenzen. Aus Sicht von Pharma Deutschland greift die Bundesregierung deshalb zu kurz, wenn sie die Evidenzfrage allein auf die Auswertung bestimmter Studien reduziert.
Der Verband dreht das Argument sogar um und fordert, dass auch der Gesetzgeber selbst evidenzbasiert handeln müsse: „Bei gesetzlichen Änderungen mit Auswirkungen dieser Tragweite ist es essenziell, dass der Gesetzgeber selbst evidenzbasiert vorgeht.“
Wer ist Pharma Deutschland?
Pharma Deutschland gehört mit rund 400 Mitgliedsunternehmen zu den größten Branchenverbänden der deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie. Nach eigenen Angaben vertritt der Verband Hersteller verschreibungspflichtiger Arzneimittel, rezeptfreier Präparate und Medizinprodukte. Zum ihm gehören mittelständische Homöopathie-Hersteller wie die meta Fackler Arzneimittel GmbH aus Niedersachsen.
Für die aktuelle Debatte ist das deshalb relevant, weil unter den Mitgliedern auch Unternehmen vertreten sind, die homöopathische und anthroposophische Arzneimittel herstellen. Anders als Patientenverbände oder Fachgesellschaften spricht hier ein Wirtschaftsverband, dessen Mitgliedsunternehmen direkt von der geplanten Gesetzesänderung betroffen wären.
Satzungsleistungen sollen erhalten bleiben
Neben der Evidenzfrage verteidigt Pharma Deutschland ausdrücklich die bisherigen Satzungsleistungen der Krankenkassen. Der Verband verweist darauf, dass die gesetzlichen Krankenkassen bereits heute selbst entscheiden können, ob sie Homöopathie oder Anthroposophie als freiwillige Zusatzleistung anbieten möchten. Es gebe keinen Anspruch auf eine einheitliche Erstattung, sondern einen Wettbewerb zwischen den Kassen.
Daher sei ein gesetzlicher Ausschluss weder notwendig noch verhältnismäßig. Vielmehr greife der Gesetzgeber in die Gestaltungsfreiheit der Krankenkassen ein und beschränke deren Möglichkeit, unterschiedliche Versorgungsangebote vorzuhalten.
Auch das Sparargument überzeugt den Verband nicht
Ein weiterer Angriffspunkt ist die finanzielle Begründung des Gesetzes. Pharma Deutschland verweist darauf, dass die Ausgaben für Homöopathie und Anthroposophie nach eigenen Angaben lediglich etwa 0,03 Prozent der gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Verband infrage, ob die Maßnahme überhaupt einen spürbaren Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssätze leisten kann. Der finanzielle Effekt erscheine gering, während gleichzeitig Krankenkassen und Versicherte Wahlmöglichkeiten verlieren würden.
Welche Bedeutung hat die Stellungnahme?
Die Stellungnahme von Pharma Deutschland ist deshalb bemerkenswert, weil sie eine andere Ebene der Debatte eröffnet. Der BPI hatte kürzlich vor allem die kritische Sonderbehandlung von Homöopathie kritisiert und gleiche Evidenzmaßstäbe für alle Satzungsleistungen gefordert. Pharma Deutschland geht einen Schritt weiter. Der Verband stellt die zentrale Behauptung der Bundesregierung infrage, dass für Homöopathie und Anthroposophie keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliege.
Damit richtet sich die Stellungnahme nicht nur an Homöopathie-Befürworter, sondern auch an Abgeordnete, die Wert auf eine nachvollziehbare Gesetzesbegründung und eine verhältnismäßige Regulierung legen.
Was können Homöopathie-Verbände daraus machen?
Für die Homöopathie-Verbände enthält die Stellungnahme mehrere Ansatzpunkte für die verbleibenden Tage bis zur Bundestagsentscheidung.
Erstens stammt die Kritik diesmal nicht aus der Homöopathie-Gemeinschaft selbst, sondern von einem großen Branchenverband, der offiziell an der Anhörung beteiligt ist. Das verleiht den Argumenten zusätzliches politisches Gewicht.
Zweitens liefert Pharma Deutschland eine Argumentationslinie, die über die klassische Pro-und-Contra-Debatte hinausgeht. Im Mittelpunkt stehen Fragen nach der Begründungspflicht des Gesetzgebers, nach der Definition von Evidenz und nach der Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in die Satzungsautonomie der Krankenkassen.
Drittens könnten Verbände und Unternehmen die Anhörung nutzen, um Abgeordnete gezielt auf die Widersprüche hinzuweisen, die Pharma Deutschland in seiner Stellungnahme benennt: die geringe finanzielle Bedeutung der Maßnahme, die umstrittene Evidenzbegründung und die Beschränkung freiwilliger Kassenleistungen.
Die Stellungnahme zeigt damit, dass die Kritik an der geplanten Homöopathie-Streichung längst nicht mehr nur aus der Homöopathie-Gemeinschaft selbst kommt. Nach dem BPI stellt sich nun ein zweiter großer Herstellerverband öffentlich gegen die Argumentation der Bundesregierung und nutzt die Bundestagsanhörung, um diese Position direkt gegenüber den Abgeordneten zu vertreten.
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Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger
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