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Hat die Homöopathie im Bundestag noch eine Chance? Ein Lagebericht kurz vor der Schlussabstimmung

Am 10. Juli soll der Bundestag nach derzeitiger parlamentarischer Planung abschließend über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entscheiden. Am gleichen Tag berät der Bundesrat. Für die Homöopathie-Gemeinschaft stellt sich damit eine einfache, aber entscheidende Frage: Gibt es noch eine realistische Chance, dass die geplante Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen als Teil des Gesetzes verändert wird?

Ein Blick auf das parlamentarische Verfahren zeigt ein leider ernüchterndes Bild.

Die Homöopathie verschwindet aus der parlamentarischen Debatte

Die erste Lesung des Gesetzes am 12. Juni war bereits ein erstes Signal. Obwohl die Streichung der Homöopathie zu den öffentlich bekanntesten Teilen des Gesetzentwurfs gehört, spielte sie im Bundestag keine Rolle. Sie wurde in der Plenardebatte weder erwähnt noch diskutiert. Die Aussprache drehte sich um Milliardenbeträge, Beitragssätze und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Woche später setzte sich dieser Eindruck fort.

Vor der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni hatten rund 90 Verbände und Organisationen ihre Stellungnahmen schriftlich eingereicht. Darunter fanden sich durchaus unterschiedliche Positionen. Während der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und mehrere Krankenkassenverbände die Streichung unterstützten oder keine grundsätzlichen Einwände erhoben, sprachen sich unter anderem Pharma Deutschland und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie gegen diesen Teil des Gesetzes aus.

In der eigentlichen Anhörung am 22. Juni spielte die Homöopathie dann jedoch erneut keine erkennbare Rolle. Die Abgeordneten nutzten ihre Redezeit für Fragen zu Krankenhäusern, Arzneimittelpreisen, Bürgergeldempfängern, Pflege, Psychotherapie, Rettungsdienst oder der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Auswertung der öffentlichen Anhörung stellte keine Fraktion erkennbar Fragen zur Homöopathie.

Damit ist die geplante Streichung inzwischen durch zwei zentrale Stationen des Gesetzgebungsverfahrens gegangen, ohne selbst Gegenstand einer sichtbaren parlamentarischen Auseinandersetzung geworden zu sein.

Die Homöopathie war nicht einmal im Ausschuss vertreten

Hinzu kommt ein weiterer Punkt. Zu der Anhörung am 22. Juni wurde kein einziger Homöopathie- oder Anthroposophie-Verband eingeladen. Weder die Hufelandgesellschaft noch der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte, die GAÄD oder andere Vertreter der Homöopathie- und Anthroposophie-Gemeinschaft konnten ihre Position im Gesundheitsausschuss erläutern.

Die Diskussion über die Homöopathie fand deshalb ausschließlich in den zuvor eingereichten schriftlichen Stellungnahmen der eingeladenen Verbände auf der Bundestagswebsite statt, nicht aber im direkten Austausch mit den Abgeordneten.

Auffällig war zudem, dass nach meiner Recherche kein Homöopathie-Verband direkt vor oder unmittelbar nach der Anhörung eine eigene Stellungnahme oder Bewertung des parlamentarischen Verfahrens veröffentlicht hat. Gerade im politischen Lobbying gehört es häufig zum Vorgehen von Verbänden, parlamentarische Ausschüsse auch dann öffentlich zu informieren, wenn sie selbst nicht als Sachverständige eingeladen wurden. Es gab nur ältere Stellungnahmen unabhängig von der Ausschusssitzung.

Bislang keine Anzeichen für eine Kursänderung

Ebenso auffällig ist, was bislang nicht zu erkennen ist. Bis heute gibt es keine öffentlich bekannten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die die Streichung der Homöopathie betreffen. Auch aus den Ländern sind bislang keine Signale erkennbar geworden, dass ausgerechnet dieser Teil des Gesetzes noch einmal grundsätzlich aufgeschnürt werden soll.

In einem YouTube-Live am 2. Juni hatten zwei Vorstände aus der Homöopathie und Anthroposophie, Stefan Schmidt-Troschke und Ulf Riker, angekündigt, an den Ausschussberatungen teilnehmen zu können und einen Änderungsantrag zum Thema Moratorium in den Bundestag einzubringen. Nach dem derzeit öffentlich nachvollziehbaren Stand gibt es bislang jedoch weder Hinweise auf einen entsprechenden Änderungsantrag noch auf eine sichtbare parlamentarische Initiative in diese Richtung. Es gibt von den Verbänden auch keine Kommunikation zur Ausschusssitzung oder Änderungsanträgen.

Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Änderung ausgeschlossen ist. Gesetzgebungsverfahren können bis kurz vor der Schlussabstimmung Überraschungen bereithalten. Je weiter das Verfahren jedoch fortschreitet, desto höher wird die Hürde für Änderungen.

Was jetzt noch passieren müsste

Soll die Homöopathie im parlamentarischen Verfahren noch eine Wendung erleben, reicht versuchte öffentliche Aufmerksamkeit über soziale Medien allein nicht mehr aus.

Entscheidend wäre jetzt ein parlamentarischer Hebel durch professionelle Lobbyarbeit statt Stuhlaufstellarbeit für die Zufriedenheit der Mitglieder.

Im Watchblog hatte ich beispielsweise auf die Antwort eines CDU-Regierungspolitikers aufmerksam gemacht, der gegenüber einem Watchblogleser die Offenheit für Gespräche zur Homöopathie auch innerhalb der Fraktion signalisiert hatte. Diese Antwort wurden an den homöopathischen Verband DZVHAE zur Verwendung in der Lobbyarbeit weitergegeben: Link.

Konkret müsste es den Homöopathie- oder Anthroposophie-Verbänden gelingen, einen Abgeordneten oder eine Fraktion für einen konkreten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zu gewinnen. Realistische Erfolgsaussichten hätte ein solcher Antrag allerdings vor allem dann, wenn er aus den Reihen der Regierungsfraktionen käme oder von ihnen übernommen würde. Nur dann könnte der Gesundheitsausschuss dem Bundestag eine andere Beschlussempfehlung vorlegen als die bisherige Fassung des Regierungsentwurfs.

Dafür wäre weit mehr erforderlich als öffentliche Appelle oder Stuhlaktionen für die Mitglieder auf Social Media. Nötig wären ein konkret ausformulierter Änderungsvorschlag, direkte Gespräche mit den zuständigen Berichterstattern von CDU/CSU und SPD, politische Unterstützung aus mindestens einem Bundesland sowie die Bereitschaft einer Regierungsfraktion, den Antrag parlamentarisch zu tragen. Erst dann hätte der Bundestag überhaupt die Möglichkeit, über eine geänderte Fassung des Gesetzes abzustimmen.

Bleibt ein solcher parlamentarischer Vorstoß aus, dürfte der Bundestag über die Fassung abstimmen, die der Gesundheitsausschuss dem Parlament zur Beschlussfassung empfiehlt. Nach allem, was derzeit öffentlich erkennbar ist, spricht deshalb mehr für eine unveränderte Verabschiedung des Gesetzentwurfs als für eine kurzfristige Kurskorrektur.

Für die Homöopathie-Gemeinschaft bedeutet das: Die entscheidende Phase findet nun nicht mehr bei Mahnwachen, in Newslettern oder in den sozialen Medien statt, sondern in den Fraktionsbüros des Bundestages. Entscheidend ist nicht mehr, wie viele Stühle aufgestellt oder wie viele offene Briefe veröffentlicht werden. Entscheidend ist vielmehr, ob es in den verbleibenden Tagen den Homöopathie-Verbänden gelingt, einen parlamentarischen Verbündeten zu finden, der bereit ist, einen Änderungsantrag einzubringen und dafür eine Mehrheit zu organisieren. Das gelingt nur, wenn die Verbände sich über die Jahre ein belastbares Netzwerk in die Berliner Politik aufgebaut haben.

Genau darin liegt der eigentliche Prüfstein der bisherigen Lobbyarbeit. Gelingt dies nicht, dürfte die Homöopathie am 10. Juli zwar noch Gegenstand einer Abstimmung sein, nicht aber einer neuen politischen Debatte.

 


 

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Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger

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