Zweite Ärztekammer will Homöopathie am 27. November aus Weiterbildungsordnung streichen / Hier der Anti-Globuli-Antrag des Vorstandes im Wortlaut / Bremen war erste Ärztekammer gegen Globuli
Christian J. Becker
Die Bremer Ärztekammer hatte als erste Ärztekammer beschlossen, dass sie die Zusatzbezeichnung Homöopathie für Ärzte streichen wird (Watchblog berichtete). Ärzte ohne Homöopathie-Zertifikat der Ärztekammer bekommen Probleme bei der Abrechnung mit der Krankenkasse, der ärztliche Beruf im Bereich Homöopathie wird ohne zertifizierte Aus- und Weiterbildung irrelevant. Auslöser in Bremen waren Aktivitäten des Münsteraner Kreises, einer Organisation der Anti-Homöopathie-Lobby. Die Lobby hat eine Mitglied [ … weiter lesen als Globuli-Club-Mitglied … ]
————————————————————————————- Sie möchten diesen Artikel lesen? Sie möchten immer gut informiert sein, was sich auf politischer Ebene für die Homöopathie tut? Sie wollen wissen, was die Homöopathie-Community zur Verteidigung der Therapie gegen die Anti-Homöopathie-Lobby unternimmt? Sie möchten über die Erfolge der Homöopathie, z. B. bei Covid-19, alle Details erfahren? Als Mitglied des Globuli-Club des Online-Branchendienstes Homoeopathiewatchblog erhalten Sie das Passwort zu allen Artikeln und wissen Sie immer als Erste und Erster, was wichtig wird. Über 800 Artikel können Sie hier im Blog lesen, den ich 2018 gestartet habe. Sie können Mitglied im Club werden, indem Sie mir eine E-Mail schreiben und begründen, warum die Verteidigung der Homöopathie für Sie wichtig ist und wer Sie sind. Dann schreibe ich Ihnen eine Mail mit den Bedingungen, wie Sie Globuli-Club-Mitglied werden können.
Christian J. Becker, Globuli-User und Journalist des Homoeopathiewatchblog,
E-Mail redaktion (at) homoeopathiewatchblog.de
Teilen, abonnieren und liken Sie den Homoeopathiewatchblog von Christian J. Becker. Danke:
Ich verwende Cookies, um die Nutzung des Blogs zu optimieren (z.B. mit Facebook-Button unter jedem Artikel). Ihre aktive Zustimmung zu bzw. Einschränkung der Cookies ist erforderlich (BGH Urteil vom 28.5.20 für Cookie-Nutzung auf Webseiten, I ZR 7/16). Danke für Ihr Verständnis.