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Neuer Termin für Bundestags-Anhörung der Homöopathie-Community steht fest: 3. Juni im Petitionsausschuss

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Manchmal mahlen auch die Mühlen des Bundestags schneller als erwartet. Am 22. Mai verkündete Gesundheitsminister Karl Lauterbach, an der Streichung der Homöopathie als Kassenleistung im Rahmen seines GVSG-Gesetzes festhalten zu wollen. Bereits einen Tag später, am 23. Mai, reagierte der Petitionsausschuss des Bundestages und setzte einen neuen Termin für die Anhörung zum Thema Homöopathie und Anthroposophie an. 

Am Montag, 3. Juni, von 12.15 bis 13.45 Uhr im Sitzungssaal 3.101, kommt es im Petitionsausschuss zum „Showdown“ zwischen der Homöopathie-Community und Karl Lauterbach. Der Minister (oder sein Stellvertreter, falls der Minister zurückzieht) muss den 30 Bundestagsabgeordneten des Ausschusses Rede und Antwort stehen zu seiner geplanten Streichung der Homöopathie und Anthroposophie als Kassen-Leistung. Zwei Repräsentanten der Homöopathie und Anthroposophie haben die Möglichkeit, in einem Statement und einer anschließenden Fragerunde mit den Abgeordneten für die Komplementärmedizin zu sprechen. 

Die Vorgeschichte von Januar bis Mai
Aufgrund der Vorgeschichte wird die Anhörung den Charakter eines „Showdown“ mit Lauterbach in der Verteidigungsposition haben – besonders wegen seiner auch für viele ihm sonst wohlgesonnen Politiker irrational wirkenden Homöopathie-Abneigung sowie seiner Kommunikation an den Abgeordneten vorbei.

Im Januar hatte Lauterbach die Streichung der Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung in einem Medieninterview und einem nur einzelnen Medien zugespielten Referentenentwurf des GVSG-Gesetzes angekündigt. Daraufhin hatte sich die Homöopathie- und Anthroposophie-Community gemeinsam für den Erhalt der Therapien stark gemacht und es geschafft, innerhalb weniger Wochen nahezu 200.000 Menschen dazu zu bewegen, eine Bundestagspetition zur Rettung der Therapien zu unterschreiben. Diese Homöopathie-Petition gehört zu den erfolgreichsten des Bundestages in den letzten Jahren. 

Als Belohnung (formal bereits ab 50.000 Stimmen) sollte die Komplementärmedizin die Möglichkeit erhalten, vor dem Petitionsausschuss des Bundestages für die Therapien zu sprechen. Der Ausschuss setzte daraufhin die Anhörung für den 22. April an. Doch kurz nach der Ankündigung der Homöopathie-Anhörung zog Lauterbach den Passus zur Streichung aus dem Gesetzentwurf zurück. Und der (von einer SPD-Abgeordneten geleitete) Petitionsausschuss sagte die bereits terminierte Anhörung zur Homöopathie ab. So blieb es bis zum 22. Mai. Am 22. Mai informierte Lauterbach – auch die Abgeordneten des Petitionsausschusses – erneut über die Medien, nämlich in der Bundespressekonferenz, dass er an seiner Streichung der Homöopathie im Gesetzgebungsverfahren zum GVSG-Gesetze festhalte. 

Offenbar hat Lauterbachs Politikstil via Medien an den Abgeordneten vorbei mit dafür gesorgt, dass der Petitionsausschuss keine 24 Stunden nach der Pressekonferenz des Ministers einen neuen Termin für die Anhörung der Homöopathie-Community angesetzt und auf bundestag.de bekannt gegeben hat. 

Die Vorgeschichte der Anhörung hat Lauterbach – glücklicherweise – psychologisch in die Defensive gebracht. Das ist gut für die Homöopathie-Community. Und viele Abgeordnete sind nicht gut auf ihn zu sprechen, wie aus gut unterrichteten politischen Kreisen in Berlin zu hören ist. Auch das ist gut für die Homöopathie-Community.

Und die Homöopathie und Anthroposophie haben alle sachlichen Argumente auf ihrer Seite. Und Millionen zufriedene Anwender und Patienten stehen hinter ihr – was auch die Politiker wissen (und manche fürchten).

Ausschuss im Stream am 3. Juni
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses wird am 3. Juni live als Videostream auf www.bundestag.de übertragen und ist danach in der Mediathek des Bundestags abrufbar. 

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