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Gesundheitsministerium bestätigt: Osteopathie-Berufsgesetz geht in die konkrete Vorbereitung/ BMG antwortet auf Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog

heilpraktiker

In den letzten Monaten hieß es aus vielen Heilpraktikerverbänden, vor allem des Verbundes Gesamtkonferenz rund um den BDH: „Es gibt doch noch gar keinen Gesetzentwurf, das steht nur im Koalitionsvertrag, die Regierung hat andere Baustellen, alles nur Spekulation vom Watchblog und Newsblog.“ Jetzt ist klar: Das stimmt so nicht mehr.

Auf eine Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 18. März erstmals offiziell bestätigt, dass die berufsgesetzliche Regelung der Osteopathie konkret vorbereitet wird – mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die noch in diesem Monat starten soll.

Damit steht fest: Das Osteopathie-Gesetz ist nicht mehr nur eine Formulierung im Koalitionsvertrag. Es ist im politischen Maschinenraum angekommen.

Die Stellungnahme des Bundesministerium für Gesundheit können Sie im Original unter diesem Artikel lesen.

Wie es zur Presseanfrage kam – und warum die Verbände danebenlagen

Am 9. Februar hatte der Homoeopathiewatchblog (und parallel der Heilpraktiker-Newsblog) als erstes und einziges journalistisches Angebot detailliert darüber berichtet, dass mehrere Indizien auf ein konkretes Osteopathie-Berufsgesetz hindeuten. Grundlage waren:

Die Reaktion aus Teilen der Heilpraktikerorganisationen: öffentliche Warnungen vor „Alarmismus“, der Blogger Becker übertreibe, es gebe „keine Hinweise“ auf ein bevorstehendes Gesetzgebungsverfahren. Man solle erst einmal abwarten, „bis ein Referentenentwurf vorliegt“. Die „zugespitzten „Frühwarn“-Narrative“ des Wachblog (Zitat eines Gesamtkonferenze-Verbandes auf seiner Website) würden die Mitglieder beunruhigen.

Heute, mit der Antwort des BMG in der Hand, lässt sich nüchtern bilanzieren:

Konkret heißt das:

Das ist mehr als bloßes Interesse. Das ist der Start einer strukturierten Vorbereitungsphase.

Was das BMG genau schreibt

In der Antwort an den Homoeopathiewatchblog heißt es zunächst:

„Der Koalitionsvertrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht für die laufende Legislaturperiode eine bundesrechtliche Regelung des Berufs der Osteopathin und des Osteopathen vor.“

Damit bestätigt das Ministerium noch einmal den politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Interessant wird es im nächsten Absatz:

„In Vorbereitung der Umsetzung dieses Auftrags hat das Bundesministerium für Gesundheit die Länder zu Fachgesprächen zu einer möglichen berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie eingeladen. Die Auftaktveranstaltung, mit dem Ziel eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, ist für diesen Monat vorgesehen. In der Arbeitsgruppe soll auch das weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehen festgelegt werden.“

Übersetzt aus der Verwaltungsprosa heißt das:
Die Bundesregierung fängt nicht erst „irgendwann“ an, über ein Gesetz nachzudenken. Sie hat bereits damit begonnen, auf Arbeitsebene eine feste Struktur aufzubauen, in der genau dieses Gesetz vorbereitet werden soll.

Vom Koalitionsvertrag in den Verwaltungsapparat

Um einordnen zu können, was diese Sätze bedeuten, lohnt ein Blick auf die typischen Stufen eines Bundesgesetzes:

Stufe 1: Politischer Auftrag
Der Koalitionsvertrag legt fest, dass die Osteopathie „berufsgesetzlich geregelt“ werden soll. Das ist die politische Willenserklärung.

Stufe 2: Vorbereitende Fachgespräche im Ministerium
Das zuständige Ministerium – hier das BMG – beginnt, intern und mit Akteuren aus dem Feld zu sprechen: Verbände, Fachgesellschaften, Ländervertreter. Genau das bestätigt das BMG jetzt ausdrücklich: Die Länder wurden „zu Fachgesprächen“ eingeladen.

Stufe 3: Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Das ist der Punkt, an dem aus verstreuten Gesprächen eine feste Struktur wird. Laut BMG ist für diesen Monat eine Auftaktveranstaltung geplant, „mit dem Ziel eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten“. Diese AG ist kein unverbindlicher Gesprächskreis, sondern ein offizielles Gremium, in dem Bund und Länder gemeinsam an der Vorbereitung eines Berufsgesetzes arbeiten.

Stufe 4: Festlegung von Inhalt und Zeitplan
Die Arbeitsgruppe soll, so das BMG, „das weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehen“ festlegen. Das heißt: Hier werden Eckpunkte für das Berufsbild, mögliche Ausbildungswege und der Fahrplan hin zum Gesetzentwurf verabredet.

Stufe 5: Referentenentwurf und darüber hinaus
Erst auf Basis dieser Vorarbeit entsteht im BMG der eigentliche Referentenentwurf, der später durch Ressortabstimmung, Kabinett und Bundestag geht.

Die Antwort der Bundesregierung legt damit klar offen: Wir befinden uns zwischen Stufe 2 und 4 – mitten im Prozess, der dem Referentenentwurf vorgeschaltet ist.

Was eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe politisch bedeutet

„Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ klingt trocken, ist aber politisch ein Schlüsselinstrument. Ein solches Gremium wird nicht für vage Ideen gegründet, sondern wenn ein Thema:

Dass das BMG dafür eine Auftaktveranstaltung „für diesen Monat“ ankündigt, zeigt:

Für alle Betroffenen – und dazu gehören explizit auch osteopathisch tätige Heilpraktiker – ist das die Phase, in der die entscheidenden Linien gezogen werden. Und zwar bevor der erste Gesetzestext öffentlich wird.

Wie sich die BMG-Antwort in das Gesamtbild einfügt

Schon vor der Presseanfrage gab es mehrere starke Indizien:

Die Antwort des BMG passt exakt in diese Linie:
Die politische Willensbildung (Koalitionsvertrag, Parlamentsaussagen, Verbandsforderungen) läuft seit Jahren. Jetzt wird diese Linie in eine formalisierte Bund-Länder-Struktur überführt, in der die Detailarbeit beginnt.

Bestätigung statt Entwarnung

In der Presseanfrage an das BMG habe ich unter anderem zwei zentrale Fragen gestellt:

  1. Finden im BMG derzeit konzeptionelle Vorarbeiten zu einer gesetzlichen Regelung der Osteopathie statt?
  2. Oder plant das BMG derzeit keine Arbeiten an einem möglichen Osteopathie-Berufsgesetz?

Die Antwort ist zwischen den Zeilen, aber eindeutig:

Dass das Ministerium zu diesem Zeitpunkt noch nicht von einem „Referentenentwurf“ spricht, ist normal. Ein Entwurf kommt in der Regel erst, wenn die politischen Eckpunkte mit den Ländern und relevanten Akteuren abgestimmt sind. Die jetzt angekündigte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist ganz nüchtern der Vorraum zum Referentenentwurf.

Was das alles für Heilpraktiker und Patienten bedeutet

Für osteopathisch tätige Heilpraktiker und ihre Patienten enthält die BMG-Antwort zwei klare Botschaften:

  1. Das Osteopathie-Berufsgesetz ist kein theoretisches Zukunftsthema mehr. Die Umsetzung des Koalitionsvertrags ist im Verwaltungsapparat verankert.
  2. Die entscheidenden Weichen werden nicht erst gestellt, wenn der Gesetzentwurf auf der BMG-Website steht, sondern jetzt – in den Fachgesprächen und Arbeitsgruppen, zu denen osteopathische Verbände ziemlich sicher eingeladen werden, Heilpraktikerverbände aber nach bisherigem Stand eher passiv bleiben.

Gerade deshalb ist es politisch gefährlich, wenn Heilpraktikerverbände in dieser Phase weiter abwiegeln oder „abwarten, bis ein Entwurf kommt“. Wenn die Verbände schweigen, definieren andere, wie der Beruf „Osteopath“ im Gesetz aussehen soll – und ob Heilpraktiker darin noch vorkommen oder nicht. Übergangsregelungen, Bestandsschutz, Anerkennung bestehender osteopathischer Weiterbildungen: All das wird jetzt vorgeprägt.

Fazit: Das Gesetz ist „im Werden“ – und das ist der Moment, aktiv zu werden

Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf die Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog liefert genau das, was bisher gefehlt hat: eine offizielle, schriftliche Bestätigung, dass das Osteopathie-Berufsgesetz in der Bundesregierung nicht nur politisch gewollt, sondern administrativ in Arbeit ist.

Die geplante Bund-Länder-Arbeitsgruppe „mit dem Ziel, eine berufsgesetzliche Regelung der Osteopathie“ inhaltlich und zeitlich vorzubereiten, ist ein klarer Marker: Das Gesetz ist im Werden.

Wer davon betroffen ist – Osteopathen, Heilpraktiker, Patienten – sollte diese Phase ernst nehmen und sich jetzt in die Debatte einbringen. Wer darauf wartet, bis der fertige Referentenentwurf veröffentlicht wird, wacht in einer Realität auf, die andere längst definiert haben.


Anlage:

Antwort des BMG auf Presseanfrage des Wachblog/Newsblog sowie die Presseanfrage

 

Von: „Schraff, Kerstin -L 7 BMG“ <Kerstin.Schraff@bmg.bund.de>

Betreff: AW: Presseanfrage: Stand Vorarbeiten zu Osteopathie-Berufsgesetz im BMG

Datum: 18. März 2026 um 10:54:02 MEZ

An: „christian.j.becker@heilpraktiker-newsblog.de“ <christian.j.becker@heilpraktiker-newsblog.de>

 

Sehr geehrter Herr Becker,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann Ihnen dazu folgende Informationen mitteilen:

 

Der Koalitionsvertrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht für die laufende Legislaturperiode eine bundesrechtliche Regelung des Berufs der Osteopathin und des Osteopathen vor.

 

In Vorbereitung der Umsetzung dieses Auftrags hat das Bundesministerium für Gesundheit die Länder zu Fachgesprächen zu einer möglichen berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie eingeladen. Die Auftaktveranstaltung, mit dem Ziel eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, ist für diesen Monat vorgesehen. In der Arbeitsgruppe soll auch das weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehen festgelegt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

Kerstin Schraff


Referat L7 – Presse, Internet, Soziale Netzwerke

Bundesministerium für Gesundheit

 

Mauerstr. 29, 10117 Berlin

 

Postanschrift: 11055 Berlin

Tel. +49 (0)30 18441-2280

kerstin.schraff@bmg.bund.de

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Hinweis zu externen Links.

Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.

 

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMG können Sie der Datenschutzerklärung aufwww.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz entnehmen.

 

Presseanfrage an BMG:

Von: Heilpraktiker-Newsblog <christian.j.becker@heilpraktiker-newsblog.de>
Gesendet: Mittwoch, 11. März 2026 09:27
An: Pressestelle BMG <Pressestelle@bmg.bund.de>
Cc: Schraff, Kerstin -L 7 BMG <Kerstin.Schraff@bmg.bund.de>; Poststelle BMG <Poststelle@bmg.bund.de>
Betreff: Presseanfrage: Stand Vorarbeiten zu Osteopathie-Berufsgesetz im BMG

 

An: Pressestelle BMG / pressestelle@bmg.bund.de

CC: Referat L7 – Presse, Internet, Soziale Netzwerke / kerstin.schraff@bmg.bund.de

CC: BMG-Referat 314 – Gesundheitsfachberufe / Berufsgesetze / poststelle@bmg.bund.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen meiner journalistischen Berichterstattung im Homoeopathiewatchblog und im Heilpraktiker-Newsblog zur Komplementärmedizin (Reichweite rund 1 Million Seitenaufrufe im Jahr 2025) recherchiere ich derzeit zur politischen Diskussion über ein Osteopathie-Berufsgesetz, das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt wurde.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits mehrfach auf Presseanfragen meiner Redaktion geantwortet; entsprechende Stellungnahmen des BMG wurden im Watchblog dokumentiert, zuletzt am 2. März zur Rolle des BMG in der Homöopathiepolitik:
https://homoeopathiewatchblog.de/2026/03/02/gesundheitsministerium-zieht-sich-aus-politischer-lenkung-der-homoeopathie-zurueck-bestaetigt-bmg-auf-presseanfrage-des-homoeopathiewatchblog/

In der aktuellen politischen Debatte haben mehrere Hinweise den Eindruck entstehen lassen, dass eine gesetzliche Regelung der Osteopathie im Jahr 2026 vorbereitet wird.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, erklärte im Januar und Februar 2026 auf der Plattform Abgeordnetenwatch, dass an einer gesetzlichen Regelung gearbeitet werde und hierzu Gespräche mit Verbänden stattfinden. Ziel sei laut ihrer Aussage eine Regelung, „die den Beruf der Osteopathin bzw. des Osteopathen klar definiert und qualitativ hochwertige Ausbildung und Patientenversorgung sicherstellt“.

Parallel dazu haben osteopathische Verbände wie der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) öffentlich erklärt, an Konzepten für ein mögliches Berufsrecht zu arbeiten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich das Bundesministerium für Gesundheit um Einordnung zu folgenden Punkten:

  1. Trifft die Annahme zu, dass im Bundesministerium für Gesundheit derzeit (2026) konzeptionelle Vorarbeiten zu einer gesetzlichen Regelung der Osteopathie stattfinden?
  2. Falls diese Annahme nicht zutrifft: Plant das Bundesministerium derzeit (2026) keine Arbeiten an einem möglichen Osteopathie-Berufsgesetz?
  3. Haben bereits Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Verbänden oder Fachorganisationen über eine mögliche gesetzliche Regelung der Osteopathie stattgefunden?
  4. Sollte ein Referentenentwurf zu einem Osteopathie-Berufsgesetz vorbereitet werden: Ist vorgesehen, Heilpraktikerverbände im Rahmen des üblichen Stellungnahmeverfahrens zu beteiligen?
  5. Gibt es aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit einen politischen oder fachlichen Anlass (über den Koalitionsvertrag hinaus), der derzeit eine gesetzliche Regelung der Osteopathie prüfenswert erscheinen lässt?
  6. Gibt es aus Sicht des Ministeriums einen zeitlichen Horizont, in dem eine mögliche gesetzliche Regelung der Osteopathie in ein offizielles Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden könnte

Ich wäre Ihnen für eine kurze inhaltliche Einordnung zu diesen Fragen für unsere Berichterstattung bis zum 16. März dankbar. Sollte bis dahin keine Antwort vorliegen, werde ich die Anfrage im Rahmen der Berichterstattung entsprechend dokumentieren.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker

Dipl. oec. troph. | Gesundheitsjournalist |

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Redakteur Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de | Seit 2018 |
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