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Eine neue Chance: Wichtiges politisches Gremium empfiehlt Evidenzprüfung aller Satzungsleistungen statt Sonderweg gegen Homöopathie

Der Homoeopathiewatchblog beobachtet für seine Leser nicht nur öffentliche Stellungnahmen von Politikern und Verbänden, sondern er beobachtet auch die Beratungen und Dokumente hinter den Kulissen, die im politischen Berlin zirkulieren und zuerst in gesundheitspolitischen Fachkreisen publiziert werden. Denn wichtige gesundheitspolitische Weichenstellungen und Veränderungen entstehen häufig lange bevor sie in der öffentlichen Debatte sichtbar werden, wie die folgende Information zeigt.

Seit Wochen scheint die politische Richtung festzustehen: Homöopathie und anthroposophische Medizin sollen als freiwillige Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen werden.

Doch nun ist im laufenden Gesetzgebungsverfahren ist in dieser Woche ein bemerkenswerter Vorschlag aufgetaucht, der die Debatte in eine andere Richtung lenken könnte – und wieder eine Chance für die Homöopathie bieten kann.

Ein neues Signal aus dem politischen Berlin: Fachgremium empfiehlt Prüfung aller Satzungsleistungen

Ein wichtiges politisches Fachgremium der Gesetzgebung hat sich in dieser Woche mit der Grundsatzfrage beschäftigt, wie Krankenkassen künftig mit freiwilligen Zusatzleistungen umgehen sollen. Dabei blieb es nicht bei einer Analyse. Das Gremium empfiehlt stattdessen, alle weit verbreiteten Satzungsleistungen nach einheitlichen Kriterien auf wissenschaftliche Evidenz zu überprüfen. Leistungen mit ausreichender Evidenz sollen demnach langfristig allen Versicherten offenstehen, Leistungen ohne ausreichende Evidenz dagegen nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden dürfen.

Für die Homöopathie-Gemeinschaft könnte sich hier ein neuer Ansatzpunkt für politische Aktivitäten ergeben. Denn wenn die Politik künftig nicht mehr nur über Homöopathie spricht, sondern über alle weit verbreiteten Satzungsleistungen der Krankenkassen, verändert sich automatisch auch die politische Ausgangslage. Die Homöopathie hat die Chance, darüber zu sprechen, dass die Politik bisher für Homöopathie eine strengere Evidenz fordert als für andere Satzungsleistungen und auch schulmedizinische Therapien.

Für Beobachter der politischen Entwicklung in Berlin ist das ein bemerkenswertes Signal. Denn es zeigt, dass die Diskussion offenbar noch nicht in allen Punkten so abgeschlossen ist, wie sie derzeit häufig dargestellt wird. Es gibt also noch Chancen für die Homöopathie – die aber auch von der Homöopathie-Gemeinschaft aktiv genutzt werden sollten.

Bereits die dritte politische Chance innerhalb weniger Wochen für die Homöopathie

Interessant ist dabei vor allem, dass dies inzwischen bereits die dritte politische Entwicklung innerhalb weniger Wochen ist, die der Homöopathie-Gemeinschaft neue Argumentationsansätze und Chancen und Kontaktmöglichkeiten eröffnet. Zuvor hatte bereits ein führender Politiker der Union auf eine Anfrage eines Watchblog-Lesers seine Bereitschaft für eine Kommunikation über Anliegen der Homöopathie aufgezeigt (Link). Wenig später erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, auf Anfrage einer Watchblog-Leserin (Link), dass Fachgesellschaften, Patientenvertretungen und die Selbstverwaltung in solche Entscheidungen einbezogen werden müssten. Nun empfiehlt erstmals auch ein politisches Fachgremium, die Diskussion nicht auf Homöopathie und Anthroposophie zu verengen, sondern das gesamte System der Satzungsleistungen zu überprüfen.

Diese drei Signale sind konkrete politische Chancen für die Homöopathie, ins Gespräch mit konkreten Politikern zu kommen. Sie zeigen, dass es innerhalb des politischen Betriebs weiterhin Ansatzpunkte gibt, die von Homöopathie-Verbänden mit Eintrag im Lobbyregister genutzt werden könnten – wenn diese wollten und könnten.

Für Clubmitglieder und Kaffeespender: Im folgenden Teil analysiere ich das Papier im Detail, erläutere die genaue Formulierung des Vorschlags und ordne ein, welche Chancen und Risiken dieser Ansatz für Homöopathie, Anthroposophie, Osteopathie und andere Satzungsleistungen haben könnte.

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