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Lauterbach trickst: Bundestags-Anhörung zur Homöopathie am 22.4. ist abgesagt

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Fast 200.000 Menschen haben die Bundestags-Petition zur Rettung der Homöopathie unterzeichnet. Sie haben damit die rechtliche Grundlage für eine Anhörung der Homöopathie-Community im Petitionsausschuss geschaffen. Die Anhörung wurde vom Bundestag eigentlich für den 22. April um 12 Uhr anberaumt. 

Am 12. April hat der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hinter den Kulissen seine politischen Muskeln spielen lassen – er zeigt nun einen bereits von vielen vermuteten politischen Trick: Die Anhörung der Homöopathie-Community vor dem Petitionsausschuss am 22. April wurde vom Bundestag abgesagt. Der Bundestag hat die Website zur Anhörung bereits löschen lassen. Vorsitzende des zuständigen Petitionsausschuss ist die SPD-Parteikollegin von Lauterbach, Martina Stamm-Fiebrich. Sie ist für Ausschusstermine und ihre Absagen zuständig.

Die Rechtsgrundlage für die von der Homöopathie-Community erreichte Anhörung ist ein Mindestzahl von 50.000 Stimmen für die Petition, die mit 200.000 Stimmen überschritten wurde. Rechtsgrundlage ist außerdem ein geplantes Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, das die Homöopathie als freiwillige Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen streichen lassen will. 

Beide Rechtsgrundlagen sind weiterhin gültig, da ein gestrichener Passus im Referentenentwurf rechtlich nicht bindend ist. Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz (GVSG), mit dem Lauterbach die Homöopathie streichen lassen möchte, hat noch kein rechtsverbindliches Gremium passiert, weder Bundeskabinett noch den Bundestag. Zudem hat der Minister angekündigt, dass er an seinem geplanten Gesetzesvorhaben mit Streichung der Homöopathie festhält und diese im Parlament durchsetzen will.

Für eine Absage der Bundestagsanhörung zur Homöopathie am 22. April im Petitionsausschuss gibt es somit keine rechtliche Grundlage. Der Minister wird vermutlich den Streichungspassus der Homöopathie und Anthroposophie in den nächsten Wochen wieder in das GVSG-Gesetz einfügen lassen – zur Not in der Nacht vor der Abstimmung im Bundestag (ein bekannter politischer Trick). Dann wird eine vom Bundestag für Juni avisierte mögliche Ersatz-Anhörung der Homöopathie zu spät kommen. Und Lauterbach wird sich mit seinem Trick der Absetzung der Anhörung am 22.4. durchgesetzt haben.

Es liegt nun an den Initiatoren der Petition, der Aktionsgemeinschaft Weils hilft, sowie der Homöopathie-Community, den Willen von 200.000 Menschen, die die Petition unterschrieben haben, durchzusetzen und sich nicht von Karl Lauterbach austricksen zu lassen.

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