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Antrag der Grünen für Verbot der GKV-Homöopathie wurde von vielen Parteimitgliedern unterzeichnet / Hier der Grünen-Antrag im Wortlaut inkl. Auswertung der Übereinstimmung mit INH-Botschaften: 98 % ist von Skeptiker-Lobby (ab)geschrieben

homöopathie gruene

Die Partei der Grünen ist bei der Beurteilung von Homöopathie in zwei Lager gespalten: das Lager der Befürworterinnen wie die pflegepolitische Sprecherin Kordula Schulz-Asche (Bericht) und das neoliberale Lager der Globuli-Gegner. Angeführt wird dieses Lager von Tim Demisch, der der Antreiber hinter einem Antrag der Grünen auf ihrem Parteitag im November in Bielefeld ist. Der Antrag ist seit 9. 9. offiziell und wird von über 250 Grünen unterstützt (darunter 80 % Männer). Sein Ziel ist es, die Homöopathie zu diskreditieren und die sie aus der GKV zu verbannen und als Arzneimittel zu verbieten. Demisch ist erst seit einiger Zeit bei den Grünen, zuvor war er lange bei der FDP. Erst seitdem er bei den Grünen ist, agiert er gegen Alternativmedizin. Unterstützt wird er dabei von der Anti-Homöopathie-Lobby INH, wie Demisch auf Nachfrage des Homoeopathiewatchblog gestanden hat und twitterte:

Die Anti-Globuli-Fraktion der Grünen wird ganz offen von der Anti-Homöopathie-Lobby unterstützt, wie der grüne Antragsteller veröffentlichte (Artikel). Die Anti-Homöopathie-Lobby wird finanziert u.a. vom juristischen Abmahnverein Deutscher Konsumentenbund, der Budget eintreibt, indem er Homöopathen und Heilpraktiker für deren Webseiten abmahnt (Artikel).
Wenn die Grünen den Lobby-Antrag gegen Homöopathie auf ihrem Parteitag annähmen, wären sie die erste Partei, die eine Anti-Homöopathie-Politik offiziell zur Parteilinie macht. Da sie voraussichtlich der nächsten Bundesregierung angehören, würde die Anti-Globuli-Politik zur Regierungs-Politik werden.

Gegen den Antrag der Grünen gibt es aktuell einen Petition auf Change.org, die die Grünen dazu aufruft, sich für Homöopathie und ihre 30 Millionen Nutzer einzusetzen und gegen den Antrag der Grünen zu stimmen (Link zur Petition auf Change.org).

Wortlaut des Grünen-Antrags inkl. Analyse

Ich habe den Antrag der Grünen daraufhin untersucht, welche Anteile am Antrag die Anti-Homöopathie-Lobby INH hat und welchen Anteil die Grünen haben. Dazu habe ich alle Sätze rot markiert, die mit den Botschaften des INH übereinstimmen, alle Sätze in grüner Farbe, die originär grün-politisch wirken. Das Ergebnis: 98 % des Antrags der Grünen gegen Homöopathie sind offensichtlich von der Anti-Homöopathie-Lobby INH geschrieben bzw. ihre Botschaften übernommen.

ANTRAG DER GRÜNEN ZUR BUNDESDELEGIERTENKONFERENZ IM NOVEMBER IN BIELEFELD GEGEN HOMÖOPATHIE:

ECHTER PATIENT*INNENSCHUTZ: BEVORTEILUNG DER HOMÖOPATHIE BEENDEN!

Einer der Grundsätze unserer Politik ist es, wissenschaftliche Fakten wahrzunehmen und sie

als Grundlage für politische Gestaltung zu nutzen. Dabei soll weder die Wissenschaft die

Politik bestimmen, noch soll dies umgekehrt der Fall sein.

Aus dieser Grundüberzeugung heraus fordern wir eine Aktualisierung der Grünen

Gesundheitspolitik. Wir treten für eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte und

solidarisch finanzierte medizinische Versorgung für alle ein. Die Finanzierung von

nachweislich nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Behandlungsmethoden ist mit

diesem Grundsatz unvereinbar.

Eine aktuell sehr breit diskutierte Behandlungsmethode dieser Art ist die Homöopathie, die

sich selbst als eine sogenannte Alternativmedizin einordnet, jedoch nicht mit Naturheilkunde

verwechselt werden darf. Sie basiert laut eigener Aussage darauf, „Ähnliches mit Ähnlichem“

zu behandeln, was bedeutet, dass ein Krankheitssymptom mit der Substanz behandelt werden

soll, welche das gleiche Symptom bei einer gesunden Person hervorrufen kann. In den meisten

Fällen wird diese Substanz zur Herstellung eines Homöopathikums mehrfach unter Zugabe von

Wasser oder Alkohol verdünnt und nach jedem Schritt stark geschüttelt (sogenannte

Potenzierung). Eine Änderung der Wirksamkeit eines Stoffes durch die sogenannte Potenzierung

ist nicht nachweisbar. Die häufigste Darreichungsform der Homöopathie sind sogenannte

Globuli, Zuckerkügelchen, die mit dem verdünnten und geschüttelten Mittel besprüht werden.

Die Verdünnung ist hierbei so stark, dass Moleküle der Ausgangssubstanz nicht mehr

nachgewiesen werden können. Neben den Globuli existieren noch weitere Darreichungsformen in

der Homöopathie.

Von wissenschaftlicher Seite wurden homöopathische Behandlungsformen sehr ausführlich

untersucht: Die fehlende Wirksamkeit homöopathischer Verfahren über den Placebo-Effekt

hinaus wurde mehrfach in sehr großen und qualitativ hochwertigen Studien dargelegt. Einige

betonen das gesundheitliche Risiko der verspäteten Behandlung durch Symptomverschleppung,

wenn Homöopathika bei gefährlichen bzw. chronischen Erkrankungen anstatt eines Medikaments

mit pharmazeutischen Wirkstoffen eingenommen werden.

Vor dem Hintergrund dieser eindeutig fehlenden Wirksamkeit verwundert es, dass

homöopathische Mittel in Deutschland gegenüber Therapien mit nachgewiesener Wirkung

bevorteilt werden. Beispielsweise bedürfen Homöopathika gemäß des gültigen

Arzneimittelgesetzes keiner Zulassung, sondern lediglich einer relativ simplen

Registrierung, damit sie als Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden dürfen. Wählen

Hersteller*innen von Homöopathika aber trotzdem den Schritt der Zulassung, um Vorteile zu

erhalten, bedarf es auch hier nur eines stark vereinfachten Verfahrens ohne

wissenschaftlichen Wirkungsnachweis, dem sogenannten Binnenkonsens.

Außerdem unterliegen nahezu alle Homöopathika der Apothekenpflicht. Das würde in der Theorie

eine Aufklärung über die wissenschaftliche Betrachtung der Homöopathie durch die Apothekerin

oder den Apotheker ermöglichen, führt in der Praxis jedoch nur zur Statusaufwertung der

Mittel. Zudem verschreiben bzw. verkaufen manche Ärztinnen und Apothekerinnen

Homöopathika, ohne auf die empirisch unbelegte Wirkungsweise über den Placebo-Effekt hinaus

hinzuweisen oder schlimmstenfalls, ohne von dieser zu wissen. Die homöopathische Branche

stellt des Weiteren oftmals die Behauptung auf, ihre Mittel würden auch schwerwiegende

Krankheiten heilen. All diese Faktoren tragen zur besagten Statusaufwertung von Homöopathika

bei, obwohl diese Heilung wissenschaftlich in sehr großer Ausführlichkeit widerlegt ist.

Auch übernimmt die überwältigende Mehrheit der gesetzlichen, solidarisch finanzierten

Krankenkassen die Kosten für homöopathische Behandlungen. Versicherte, die eine Krankenkasse

wählen wollen, in der sie mit ihren Beiträgen ausschließlich wissenschaftlich plausible

Therapien finanzieren, können lediglich zwischen wenigen Kassen mit meist höherem

Zusatzbeitrag wählen.

Aus diesen Gründen fordern wir, dass die Sonderrechte der Homöopathie und anderer

sogenannter besonderer Therapierichtungen durch das Arzneimittelgesetz, das Fünfte Buch

Sozialgesetzbuch und weitere Rechtsvorschriften aufgehoben oder zumindest kritisch überdacht

werden. Diese Forderung beinhaltet, die simple Registrierung und die vereinfachte Zulassung

von Homöopathika als Arzneimittel durch eine Zulassung mit wissenschaftlicher Betrachtung

wie bei Medikamenten mit nachweisbaren Wirkstoffen zu ersetzen und die Erstattung dieser

nachgewiesenermaßen nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Behandlungsmethoden durch

die Krankenkassen zu beenden. Dies beides soll nach Ablauf einer Frist auch für bereits auf

dem Markt befindliche Homöopathika gelten. Außerdem fordern wir hinsichtlich der Homöopathie

eine verstärkte Aufklärung der Patient*innen, um diese zu schützen. Homöopathika sollen klar

mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ihrer Wirkung und mit ihren Inhaltsstoffen

deklariert werden, wie es bspw. schon in den Vereinigten Staaten von Amerika der Fall ist.

Außerdem sollen Ärztinnen und Apothekerinnen die Patient*innen zur fehlenden Wirkung über

den Placebo-Effekt hinaus informieren, bevor sie in der Apotheke ohne ihr Wissen Zuzahlungen

zu unwirksamen Mitteln leisten.

Ziel unserer Forderungen soll es aber nicht sein, Menschen, die homöopathische Mittel aus

freier Entscheidung und mit dem Wissen über die fehlende Evidenzbasis wählen, unnötig zu

benachteiligen. Ein Verbot der homöopathischen Behandlung fordern wir ausdrücklich nicht.

Vielmehr erkennen wir, dass Placebos in gewissen Bereichen auch sinnvoll eingesetzt werden

können – insbesondere in Fällen, in denen wirksame Therapien nicht zur Verfügung stehen.

Jedoch müssen auch im Bereich der Placebos für alle Behandlungsmethoden die gleichen

gesetzlichen Voraussetzungen und eine dem geringen Aufwand angemessene Preisgestaltung

gelten.

Unser hiermit bekräftigtes Bekenntnis zu einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen

basierenden Gesundheitspolitik schließt die in vielerlei Hinsicht berechtigte Kritik des

Gesundheitssystems und dessen Ökonomisierung nicht aus.

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