Dossier 2 „Homöopathie als Testlabor“: Neue Ordnungspolitik des Kanzleramtes im Gesundheitswesen und ihre Folgen für Versicherte
Eine Analyse von Christian J. Becker
Warum der Rückzug des Staates aus der Versorgungssteuerung überwiegend frauenspezifische Leistungen zuerst erreicht
Mit seiner Antwort auf Abgeordnetenwatch vom 30. Dezember 2025 hat Kanzleramtschef Thorsten Frei eine ordnungspolitische Position formuliert, die weit über eine Zuständigkeitsfrage hinausreicht. Der Staat, so Frei, solle den gesetzlichen Krankenkassen keine Vorgaben zu ihren Zusatzleistungen machen. Die Krankenkassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben. Politische Steuerung lehnte er ausdrücklich ab.
Diese Linie wurde inzwischen vom GKV-Spitzenverband am 19. Januar gegenüber dem Homoeopathiewatchblog bestätigt. Zusatzleistungen seien freiwillige Satzungsleistungen der einzelnen Krankenkassen. Der Staat setze lediglich den rechtlichen Rahmen, die Entscheidung liege bei der Selbstverwaltung.
Damit liegt erstmals eine institutionell abgesicherte Systemposition vor, die den Rückzug des Staates aus der inhaltlichen Steuerung der Zusatzleistungen bestätigt.
Und damit stellt sich eine neue Frage, die bislang kaum gestellt wurde: Wen trifft diese neue Ordnungspolitik des Kanzleramtes konkret?
Eine genauere Betrachtung der Zusatzleistungen zeigt, dass der Rückzug des Staates aus der inhaltlichen Steuerung nicht alle Versicherten gleichermaßen betrifft. Im Gegenteil: Besonders viele der heute freiwilligen Leistungen richten sich an Frauen oder werden überdurchschnittlich häufig von Frauen genutzt.
Warum Frauen die Folgen der Kanzleramtspolitik besonders spüren werden
Zusatzleistungen sind kein neutraler Leistungsbereich
Zusatzleistungen sind kein beliebiger Restposten im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bilden vielmehr einen eigenen Versorgungsbereich, der in den vergangenen Jahren gezielt ausgebaut wurde, um Prävention, Vorsorge und individuelle Versorgungsbedürfnisse besser abzudecken.
Dazu gehören unter anderem:
– homöopathische Behandlungen
– erweiterte Krebsfrüherkennungsprogramme
– zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
– Vorsorgeangebote außerhalb des Pflichtprogramms
– Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge
– Präventions- und Gesundheitsprogramme
Diese Leistungen stehen rechtlich auf derselben Grundlage. Sie sind freiwillige Satzungsleistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V. Politisch wurden sie bislang jedoch als Ausdruck von Versorgungsvielfalt und moderner Präventionspolitik verstanden.
Mit der neuen Linie des Kanzleramts ändert sich dieses Verständnis grundlegend. Zusatzleistungen gelten künftig nicht mehr als politisch mitgestalteter Bestandteil der Versorgung, sondern als Wettbewerbsangebote der Krankenkassen, über deren Bestand allein die Selbstverwaltung entscheidet.
Homöopathie als erstes Testfeld
Homöopathie ist der sichtbarste Fall dieser neuen Ordnungspolitik. Sie ist freiwillige Satzungsleistung, politisch umstritten und rechtlich nicht geschützt. Genau deshalb eignet sie sich als erstes Testfeld für den Abbau von Zusatzleistungen.
Dabei fällt auf: Komplementärmedizinische Angebote werden überdurchschnittlich häufig von Frauen genutzt. Das gilt nicht nur für Homöopathie, sondern auch für andere ergänzende Therapien. Sie spielen vor allem in der Familienmedizin, in der Kinderheilkunde, in der Frauenheilkunde und in der Begleitung chronischer Erkrankungen eine Rolle.
Wenn Krankenkassen beginnen, homöopathische Leistungen aus Kostengründen zu streichen, trifft das damit nicht eine zufällige Versichertengruppe, sondern vor allem Frauen, die diese Angebote bislang als Teil ihrer regulären Versorgung genutzt haben.
Homöopathie ist deshalb nicht nur ein politisches Symbolthema. Sie ist ein Frühindikator dafür, wie künftig mit Zusatzleistungen insgesamt umgegangen wird.
Erweiterte Krebsvorsorge als nächster Prüfstein
Noch deutlicher wird die geschlechterspezifische Dimension bei der erweiterten Krebsvorsorge. Viele Krankenkassen bieten über den gesetzlichen Pflichtkatalog hinaus zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen an, etwa erweiterte Brustkrebs-Screenings oder zusätzliche Ultraschalluntersuchungen.
Diese Leistungen werden von Versicherten als selbstverständlicher Bestandteil moderner Vorsorge wahrgenommen. Rechtlich sind sie jedoch freiwillige Satzungsleistungen – und damit exakt dem Bereich zugeordnet, aus dem sich der Staat nach Freis Linie zurückziehen will.
Wenn Zusatzleistungen künftig primär unter Haushaltsvorbehalt stehen, geraten genau diese Angebote unter Druck. Und da sie sich überwiegend an Frauen richten, trifft ein Abbau hier vor allem weibliche Versicherte.
Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge
Auch Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt gehören in vielen Fällen zu den freiwilligen Angeboten der Krankenkassen. Dazu zählen unter anderem zusätzliche Geburtsvorbereitungskurse, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Stillberatung oder spezielle Nachsorgeprogramme.
Diese Leistungen sind politisch nie als Luxus verstanden worden. Sie galten als Ausdruck einer familienfreundlichen und präventiv ausgerichteten Gesundheitspolitik. Rechtlich stehen sie jedoch auf derselben Grundlage wie Homöopathie oder andere freiwillige Zusatzangebote.
Wenn der Staat sich aus der inhaltlichen Verantwortung für diesen Bereich zurückzieht, entscheidet künftig allein die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Krankenkasse darüber, ob solche Angebote bestehen bleiben.
Damit wird ein zentraler Bereich der Frauengesundheit von politischen Zielsetzungen entkoppelt und dem Wettbewerb der Krankenkassen überlassen.
Prävention und Gesundheitsförderung
Auch Präventionsprogramme und Gesundheitskurse gehören vielfach zu den freiwilligen Satzungsleistungen. Frauen nehmen solche Angebote statistisch häufiger in Anspruch als Männer. Sie nutzen Vorsorgeprogramme, Präventionsangebote und Gesundheitskurse überdurchschnittlich häufig.
Ein Rückzug des Staates aus der Versorgungssteuerung bedeutet auch hier: Diese Angebote stehen künftig unter dem Vorbehalt wirtschaftlicher Prioritäten.
Was bislang politisch gewollte Gesundheitsförderung war, wird damit zum Kostenfaktor im Wettbewerb der Krankenkassen.
Was Freis Linie in der Praxis bedeutet
Überträgt man Freis neue Kanzleramtslinie und ordnungspolitische Position auf die Versorgungsrealität, ergibt sich ein klares Bild.
Nicht mehr der Gesetzgeber definiert, welche Zusatzangebote gesellschaftlich erwünscht sind. Nicht mehr die Politik trägt Verantwortung für Versorgungsvielfalt, Prävention und Vorsorge. Diese Verantwortung liegt künftig allein bei den Krankenkassen.
In einem System unter massivem Kostendruck bedeutet das zwangsläufig, dass freiwillige Leistungen zuerst auf den Prüfstand kommen. Und weil viele dieser Leistungen frauenspezifisch sind oder überwiegend von Frauen genutzt werden, trifft der Rückzug des Staates ausgerechnet jene Versorgungsbereiche, die für Frauen besonders relevant sind.
Ein Strukturwandel mit sozialpolitischer Dimension
Die neue Linie des Kanzleramts ist ordnungspolitisch konsistent. Sie folgt einer klaren Vorstellung von Selbstverwaltung und Wettbewerb. Sozialpolitisch ist sie jedoch nicht neutral.
Denn Zusatzleistungen sind kein gleichmäßig verteilter Versorgungsbereich. Sie betreffen nicht alle Versicherten gleichermaßen. Sie betreffen besonders jene Gruppen, die Prävention, Vorsorge und familienbezogene Leistungen intensiv nutzen.
Damit bekommt der Rückzug des Staates aus der Versorgungssteuerung eine geschlechterspezifische Dimension, die bislang kaum diskutiert wird.
Fazit
Der Umbau des Gesundheitssystems durch die neue Kanzleramtslinie erfolgt leise. Die Folgen werden vor allem Frauen spüren.
Homöopathie ist das erste Testfeld dieser neuen Ordnungspolitik. Doch sie ist nur der Anfang.
Erweiterte Krebsvorsorge, Schwangerschaftsleistungen, Prävention und Gesundheitsförderung stehen rechtlich auf derselben Grundlage. Fällt hier der politische Schutz weg, geraten genau jene Versorgungsbereiche unter Druck, die für Frauen besonders wichtig sind.
Freis Linie ist deshalb keine abstrakte Zuständigkeitsfrage. Sie ist eine Entscheidung über die Zukunft der Versorgungsvielfalt – und über die Frage, wie viel Verantwortung der Staat künftig noch für Frauengesundheit, Prävention und Vorsorge übernehmen will.
Link zu Dossier 1: Was bedeutet die neue Kanzleramtspolitik „Kassen entscheiden allein, Politik zieht sich zurück“ für Patienten und Krankenkassen?
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