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Neue Kürzungspolitik des Kanzleramtes hat den parlamentarischen Betrieb in einem Landesparlament erreicht – und warum Homöopathie das erste Testfeld ist

Eine Kanzleramtsaussage wird zum Landtagsvorgang

Im Hessischen Landtag liegt seit wenigen Tagen eine Kleine Anfrage der FDP zu möglichen Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Ausgangspunkt ist eine Aussage von Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU), in dem er angesichts der finanziellen Lage der Krankenkassen Einschnitte in der Versorgung nicht ausgeschlossen hatte.

Aus einer Kanzleramtsaussage wird ein Vorgang im Landtag.

Sparpolitik wird parlamentarisch

Bislang prägte Frei die Debatte vor allem kommunikativ. Die gesetzliche Krankenversicherung stehe unter massivem finanziellen Druck, Beitragssätze stiegen, Defizite wüchsen, Leistungskürzungen seien nicht ausgeschlossen. Diese Botschaft richtet sich an Öffentlichkeit, Krankenkassen und Koalitionspartner.

Mit der Kleinen Anfrage der FDP wird diese Sparrhetorik nun parlamentarisch. Die Landesregierung muss Stellung beziehen, Antworten geben, Position beziehen. Aus politischer Kommunikation wird parlamentarische Kontrolle.

Damit beginnt die politische Phase einer Entwicklung, die bislang vor allem administrativ vorbereitet wurde.

Parallel entsteht eine neue Steuerungslogik

Parallel dazu vollzieht sich im Kanzleramt eine zweite, bislang weniger sichtbare Entwicklung. Am 30. Dezember 2025 erklärte Frei auf Abgeordnetenwatch, es sei „nicht Aufgabe des Staates“, den Krankenkassen Vorgaben zu ihren Zusatzleistungen zu machen. Die Kassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben. Politische Steuerung lehnte er ausdrücklich ab.

Diese Position wurde am 19. Januar 2026 vom GKV-Spitzenverband gegenüber dem Homoeopathiewatchblog bestätigt. Zusatzleistungen seien freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen. Der Staat setze lediglich den rechtlichen Rahmen, die Entscheidung über Umfang und Bestand liege bei der Selbstverwaltung.

Damit entsteht im Hintergrund eine neue Steuerungslogik. Während im Parlament über Sparen gesprochen wird, zieht sich der Staat aus der inhaltlichen Verantwortung für einen Teil der Versorgung zurück. Die Entscheidungsmacht wandert zu den Krankenkassen.

Warum Homöopathie das erste Testfeld ist

Zu den sogenannten Zusatzleistungen gehören unter anderem homöopathische Behandlungen und Arzneimittel, erweiterte Vorsorgeprogramme, zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen sowie Leistungen rund um Schwangerschaft und Prävention. Rechtlich sind sie freiwillige Satzungsleistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V. Sie gehören nicht zum Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Genau deshalb eignen sie sich als erstes Sparfeld. Sie können von den Krankenkassen eigenständig gekürzt oder gestrichen werden. Politisch sind sie nicht geschützt.

Homöopathie ist in diesem System kein Sonderfall, sondern ein Frühindikator. Sie ist freiwillige Leistung, politisch umstritten und rechtlich nicht abgesichert. Wenn Krankenkassen beginnen, homöopathische Leistungen aus Kostengründen zu streichen, ist das kein Einzelfall, sondern der Beginn einer neuen Logik. Was politisch nicht mehr gewollt ist, steht unter Haushaltsvorbehalt.

Ein politisches Klima des Umbaus

Die Kleine Anfrage in Hessen ist damit kein isolierter Vorgang. Sie ist Teil eines politischen Klimas, in dem Sparpolitik zur Leitlinie wird und die Verantwortung für Versorgungsentscheidungen neu verteilt werden soll.

Erst wird über Finanzprobleme gesprochen. Dann über Leistungskürzungen. Parallel wird die Steuerungsarchitektur verändert. Was heute als Sparrhetorik beginnt, kann morgen zur neuen Versorgungsordnung werden. Und Homöopathie könnte das erste sichtbare Opfer dieses Umbaus sein.

Der Umbau des Gesundheitssystems erfolgt leise. Aber er hat den parlamentarischen Betrieb bereits erreicht.


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