Am 10. Januar um 19.54 Uhr verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Online-Portal Spiegel Plus, Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung streichen zu wollen. „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden“, heißt es in einem Empfehlungspapier des Ministers, das dem Portal Spiegel Plus zuerst vorlag. „Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.“ Betroffen von dem Verbot sind davon Millionen von Patient*innen, tausende von Ärzt*innen – sowie Hersteller und indirekt auch Heilpraktiker*innen. Bereits im Oktober 2022 hatte der

