Mit 30.000 Postkarten verschafft sich die Homöopathie-Community Gehör bei Ärztekammern / „Heilnetz“ fordert: „Mögen die Kammern in Postkarten ertrinken ;)!“

Auf dem Papier ist es eine Entscheidung, die nur 190 Delegierte der Ärztekammern und 1.000 Ärzte für Homöopathie betrifft. Doch die Entscheidung der Ärztekammer in Bayern hat im Oktober politisch eine weitreichende Bedeutung auch für Patienten und Heilpraktiker, da diese direkt und indirekt von einer möglichen Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie betroffen sind. Damit diese Delegierten und Kammerpräsidenten keine Entscheidung im verbandlichen Elfenbeinturm treffen, können sich sich ein Bild von der Meinung der Betroffenen ihrer Entscheidung machen. Und zwar erhalten die Delegierten und Kammerpräsidenten seit September täglich viele Postkarten von Patienten, Ärzten, Heilpraktikern und anderen Homöopathie-Freunden. Auf diesen Karten erfahren die

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Gute Nachrichten für Heilpraktiker und Homöopathen: Abmahn-Anwälten wird das Handwerk gelegt

Es ist ein Geschäft: Ein Verein der Anti-Homöopathie- und Anti-Heilpraktiker-Lobby mahnt Webseiten von Heilpraktikern ab. Ziel: Eintreiben von Abmahngebühren, die der Verein in die Anti-Homöopathie- und Anti-Heilpraktiker-Kampagne steckt. Doch seit September wird den Anwälten des Vereins und anderen Abmahn-Anwälten dieses Geschäftsmodell erschwert. Grundlage ist eine neue Regelung, die Heilpraktiker vor Abmahn-Anwälten beschützt. Hier die Details: Der Deutsche Bundestag hat am 10. September 2020 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Abnahm-Rechtsanwälten und deren Auftraggebern das Leben schwerer machen soll. Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ soll miss­bräuch­liche Ab­mah­nungen erschweren oder ganz verhindern. Ziel des Gesetzes sei es, Abmahnungen zu unterbinden, die „primär

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Erste Zeitung gibt Statement ab, warum sie nur noch negativ über Homöopathie berichtet/ Was halten Sie von der Süddeutschen Zeitung-Kampagne gegen Globuli?

Die Medienwelt in Deutschland ist in ihrem Mainstream gegen Homöopathie eingestellt und berichtet negativ über die Therapie. Das war auch ein Grund, warum ich den Homoeopathiewatchblog 2018 als mediales Gegengewicht gestartet habe: Damit die Homöopathie eine vernehmbare Stimme gegen diesen Anti-Globuli-Mainstream in den Medien erhält. Im Jahr 2019 sind insgesamt 4.900 Artikel in Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften etc.) über Homöopathie erschienen. Eine qualitative Auswertung zeigt, dass die Mehrzahl über das Thema mit negativer Tendenz berichtet. Ein Beispiel ist die Süddeutsche Zeitung, deren tendenziöse Artikel gegen Homöopathie als Teil der Anti-Homöopathie-Kampagne schon mehrfach vor dem Presserat gelandet sind (Bsp.: ein Artikel von

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Über 4000 Homöopathie-Freunde protestieren gegen das Berufsverbot gegen Ärzte für Homöopathie und haben Petition #RetteDeineHomöopathie unterzeichnet

„Ich hoffe nur, dass die vielen, vielen homöopathisch arbeitenden Ärzte nun endlich auf die Barrikaden gehen!“, begründet Ursula Moderer, warum sie die Petition zur Rettung der Zusatzbezeichnung Homöopathie unterschrieben hat (Hier können auch Sie unterschreiben: Link). Ihrem Appell haben sich aktuell über 4000 Ärzte, Patienten, Wissenschaftler, Heilpraktiker und weitere Homöopathie-Freunde angeschlossen. Sie haben die Petition #RetteDeineHomöopathie von Hahnemann-Gesellschaft, Forschungsgemeinschaft Bütad und Homoeopathiewatchblog unterzeichnet. Die Petition will mithelfen, dass Ärztekammern kein Berufsverbot für Ärzte für Homöopathie aussprechen, indem sie die Zusatzbezeichnung abschaffen wollen. Am 10. Oktober wird die Ärztekammer Bayerns über die Homöopathie ihr Urteil sprechen, am 18. November die Kammer

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Anti-Homöopathie-Lobby wird zwangsweise ihre Finanzierung offenlegen müssen: bald erstes Lobbyregister im Bundestag

Die USA haben es, die EU Kommission hat es, die meisten europäischen Staaten haben es, nur Deutschland hat es bisher nicht: ein Lobbyregister, mit dem der Einfluss von Lobbyisten auf die Politik transparent gemacht wird. Doch im Herbst ändert sich dies. Die GroKo hat sich in diesem Jahr nach Jahrzehnten des öffentlichen Drucks (u.a. mit Petition von abgeordnetenwatch.de) erstmals auf ein Lobbyregister verständigt. Das Lobbyregister (Gesetzentwurf liegt Homoeopathiewatchblog vor) ist eine öffentlich zugängliche Liste aller Unternehmen, Organisationen und Agenturen, die im Bundestag oder bei Abgeordneten Einfluss nehmen. Laut Gesetzentwurf müssen die Lobbyisten sämtliche Daten offenlegen, inklusive Tätigkeit, Namen und Anschrift

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Landwirte und Tierheilpraktiker können Homöopathie kaum mehr einsetzen, wenn es nach neuer EU-Verordnung 2022 geht

Das Thema Homöopathie für Tiere ist nicht jeden Tag in den Schlagzeilen. Doch es spielt eine große Rolle in der Produktion von Lebensmitteln: 10.000 von 30.000 bayerischen Landwirten setzen Homöopathika ein und sparen so große Mengen an Antibiotika (1). Diese Praxis hat ein Ende, wenn die neue EU-Verordnung für Arzneimittel 2022 in Kraft tritt – die gleichzeitig Beschränkungen für Tierheilpraktiker bedeuten kann. Denn der Einsatz von Arzneimittelalternativen in der Landwirtschaft könnte erschwert werden, berichtet das landwirtschaftliche Fachmagazin Topagrar in der Ausgabe 9/2020. Die neue EU-Arzneimittel-Verordnung sehe eine Verschreibungspflicht für homöopathische und phytotherapeutische sowie Schüssler Salze und Blutegel bei lebensmittelliefernden Tieren