homöopathie

„Ohne Nachwuchs keine Zukunft“: Arzt für Homöopathie und Ausbilder Dr. Stefan Wildfang kritisiert Ärztekammer BW, dass sie Ärzten die Homöopathie-Ausbildung verbietet / Neue Ausbildungswege sind geplant

Am 20. Juli haben die Delegierten der Ärztekammer Baden-Württemberg beschlossen, dass die Zusatzbezeichnung und Weiterbildung Homöopathie abgeschafft wird. Was zunächst nur nach einem formalen Akt klingt, hat für die Homöopathie weitreichende Folgen. Darüber sprach ich unmittelbar nach der Kammer-Entscheidung mit einem Arzt für Homöopathie, der selbst Ärzte für Homöopathie im Rahmen der Zusatzbezeichnung ausbildet: Dr. Stefan Wildfang aus Freiburg. Der in einer Praxisgemeinschaft niedergelassene Allgemeinmediziner, Arzt für Homöopathie (und Chiropraktik) ist seit 2009 auch ein verantwortlicher Leiter des „Dozententeam Freiburg Homöopathie“ für die ärztliche Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ in Freiburg. Christian J. Becker: Wie bewerten Sie als praktizierender Arzt die

Linkliste Homöopathie-Edition Digital – Stand Mai 2024

Übersicht der Werke der Homöopathie-Bibliothek inkl. aktiver Links finden Sie hier als PDF: Linkliste Homöopathie Edition Digital Mai 2024

Heilpraktiker

Wegen Diffamierung von Homöopathie und Heilpraktikern gerät die Bundesregierung unter Druck – durch die Anfrage des Bundestagsabgeordneten und Arztes Stephan Pilsinger

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat in den letzten Jahren mehrfach den Beruf des Heilpraktikers und die Homöopathie verbal attackiert und versucht, beide ohne Belege in die Ecke des Antisemitismus zu stellen, z.B. mit einem Zeitungs-Interview. Der Dachverband der Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) geht gegen die haltlose Diffamierung in Medien und Politik vor und stellt sich vor die Heilpraktiker, u.a. mit einem offenen Brief nach dem Zeitungs-Interview Kleins (Link). Nun ist es dem Dachverband DDH gelungen, die Diffamierung von Heilpraktikern in die Bundespolitik zu tragen. Daher beschäftigen sich derzeit Bundestagsabgeordnete und das Bundeskanzleramt mit dem Thema. Der Bundestagsabgeordnete und Arzt

homöopathie

Fast 200.000 Unterschriften machen Homöopathie-Petition beim Bundestag zu einer der erfolgreichsten Petitionen aller Zeiten

Heute hat der Bundestag die Auszählung beendet und veröffentlicht, wie viele Menschen die Bundestags-Petition zur Rettung der Homöopathie auf Unterschriftenlisten unterzeichnet haben: Es sind 137.100 Unterschriften für die Homöopathie. Zusammen mit den schon bekannten 58.516 Online-Unterschriften haben damit insgesamt 195.616 Menschen die Petition unterzeichnet. Die Petition konnte online auf der Bundestags-Webseite unterzeichnet und „offline“ per klassischer Unterschrift unterschrieben werden. Dafür gab es Unterschriftenlisten, die z.B. in Praxen von Ärzten oder Heilpraktikern auslagen und ausgefüllt an den Bundestag gefaxt oder geschickt wurden. Fast 200.000 Unterschriften für die Homöopathie und ihre Rettung als Leistung der Kassen sind ein deutliches Signal an die

homöopathie

Erfolg für Bundestags-Petition zur Rettung der Homöopathie: 50.000 Unterschriften wurden bis 25.2. gesammelt

Die Resonanz auf die Bundestags-Petition zur Rettung der Homöopathie ist groß: Die Petition erreichte am 25.2. um 9.46 Uhr das notwendige Quorum mit 50.000 Mitunterzeichnern, wie die Bundestags-Website bestätigte. Für diesen Erfolg genügten der Homöopathie-Community 17 Tage, in der sie die notwendigen Stimmen sammelte – statt der eigentlich zur Verfügung stehenden vier Wochen. Das Erreichen dieser Mehrheit löst automatisch ein parlamentarisches Verfahren im Bundestag inkl. Anhörung von Vertretern der Homöopathie aus. Die Petition zeigt wieder einmal eine wesentliche Stärke der Homöopathie seit über 200 Jahren: Menschen lieben Homöopathie, weil sie ihnen hilft – und sie setzen sich für sie ein,

homöopathie

Bundestagspetition zur Rettung der Homöopathie bei Krankenkassen ist gestartet

Seit 8. Februar kann die Petition beim Bundestag online unterschrieben werden, die sich für den Erhalt der Homöopathie und Anthroposophie als freiwillige Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung einsetzt. Sie wurde auf der Webseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages veröffentlicht:  Petition (Identifikationsnummer 162857) , Titel: „Beibehaltung der Erstattungsregelung für u. a. homöopathische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV“ Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.nc.html   Eine Mitzeichnung ist nun für vier Wochen möglich. Die Frist endet am 7. März 2024. Bis zu dem Termin müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen, damit eine Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss des Bundestages erfolgen kann. Diese automatische Anhörung im Ausschuss