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Anti-Homöopathie-Lobby verweigert sich dem Lobbyregister des Bundestages

Was in anderen europäischen Ländern seit Jahren Standard ist, gibt es nun auch in Deutschland: ein Lobbyregister des Parlaments. Interessenvertreter, die Politiker des Bundestages informieren und beeinflussen wollen, müssen sich laut neuem Lobbyregistergesetz in dieses Register eintragen (Link zum Lobbyregister). Bis zum Ablauf der Frist am 1. März haben sich 2.700 Organisationen, Verbände, Unternehmen und Personen eingetragen – doch eine Organisation fehlt. Im Lobbyregister müssen Angaben zu Personen oder Organisationen gemacht werden, zur Tätigkeit und Interessengebieten, Auftraggeber sowie zu dem personellen und finanziellen Aufwand, mit dem sie die politische Kommunikation betreiben. Ausgenommen sind lediglich Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen.

Ihren Pflichten nach Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität sind zahlreiche Verbände und Organisationen der Homöopathie und Heilpraktiker nachgekommen. Sie haben sich im Lobbyregister angemeldet und somit ihre Transparenzpflichten erfüllt. 

Nicht in das Lobbyregister eingetragen hat sich die Anti-Homöopathie-Lobby, die mit ihrem Personal seit Jahren im Bundestag ein und aus geht (und Fotos der Treffen twittert). Sie verweigert sich der Registrierungspflicht im Lobbyregister. Das Register wäre für die Anti-Homöopathie-Lobby eine Chance, ihren selbst verkündeten Transparenzpflichten auch nachzukommen. Steht sie doch unter öffentlichem Druck, weil ihre Auftraggeber, Finanzierung und Maßnahmen nicht transparent sind. In den sozialen Medien wird die Lobby daher als „Söldner der Pharma-Großkonzerne“ oder „Sekte der Skeptiker-Organisation“ kritisiert. Indem die Anti-Homöopathie-Lobby sich dem Lobbyregister des Bundestages verweigert, heizt sie das bestehende Misstrauen sowie die Recherchen über sie und ihre Auftraggeber und Finanzierung weiter an. Abschreckende Wirkung entfalten offenbar die mit einer Anmeldung verbundenen Auskunftspflichten. Anmeldewillige sind – angesichts der Zielsetzung des Lobbyregisters naheliegend – unter anderem angehalten, konkrete Angaben zur finanziellen und personellen Größenordnung ihrer Interessenvertretung zu tätigen.

Die Verweigerung der Anti-Homöopathie-Lobby kann auch spürbare Folgen für sie und ihr Personal wie das TV-Gesicht, der für Zuwendungen offene Twitterer oder der von einer Uni gefeuerte Prof. oder ihre gesponserte Professorin haben: Wer sich trotz Registrierungspflicht nicht im Lobbyregister einträgt, begeht laut Lobbyregistergesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Offenbar hat die Anti-Homöopathie-Lobby einiges zu verbergen – selbst die Lobbyorganisationen der Rüstungsindustrie, die sonst nicht gerade für Transparenzbestrebungen bekannt sind, haben sich im Lobbyregister eingetragen.

Sollte die Anti-Homöopathie-Lobby weiterhin Kontakt mit Bundestagsabgeordneten oder Ministeriumsmitarbeitern aufnehmen, wird sie und ihr Personal sofort der Bundestagsverwaltung angezeigt – mit dem Hinweis darauf, dass sich die Anti-Lobby dem Lobbyregister verweigert.

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