Ich verwende Cookies, um die Nutzung des Blogs zu optimieren (z.B. mit Facebook-Button unter jedem Artikel). Ihre aktive Zustimmung zu bzw. Einschränkung der Cookies ist erforderlich (BGH Urteil vom 28.5.20 für Cookie-Nutzung auf Webseiten, I ZR 7/16). Danke für Ihr Verständnis.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Übrigens saß auch Herr Montgomery im Saal bei der Anhörung des Bundesgesundheitsausschusses. Er hatte sich doch beim Deutschen Ärztetag für die Homöopathie stark gemacht. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Psychotherapeuten hatte Frau Sartorius an seiner Seite sitzen, die die Petition der Psychotherapeuten organisierte. Warum saß denn niemand vom DZVhÄ neben Herrn Montgomery?
Zur Info: die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zu den Beschlüssen des Bundesrates (Drucksache 504/18 vom 23.11.2018!!!!) die Empfehlung des Bundesrates abgelehnt. Das verstehe ich so, dass die Bundesregierung sich damit nicht mehr beschäftigen wird. Entsprechend nickt die Hufelandgesellschaft ab. Oder wie ist das zu verstehen?
Die Gesetzesvorlage des Bundesministers für Gesundheit hat den Titel „Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“.
Wer soll jetzt hier besser versorgt werden?
Herzliche Grüße
Hans Baitinger, der Petent für die Change.org-Petition der Hahnemann-Gesellschaft.
P.S.: Geben wir Vollgas!