Krankenkassenchef kritisiert zwei Evidenz-Maßstäbe der Finanzkommission bei Homöopathie und DiGA

Kurzzusammenfassung

Vater der Rabattverträge gegen die Finanzkommission: Wie Christopher Herrmann die Evidenzfrage bei Homöopathie neu bewertet

Dr. Christopher Herrmann, ehemaliger Chef der AOK Baden-Württemberg und Architekt der Rabattverträge, greift in einem aktuellen Observer-Beitrag (Link) nicht nur die von der Finanzkommission und Regierung konstruierte Evidenzfrage bei Homöopathie an, sondern auch die Logik der Kommission selbst. Er stellt den Anspruch infrage, Evidenz auf Studienbasis als alleinigen Maßstab anzulegen – und zeigt zugleich, dass dieser Maßstab innerhalb der GKV unterschiedlich angewendet wird.

Der Mann, der das Gesundheitssystem geprägt hat

Dr. Christopher Herrmann gehört zu den zentralen Figuren der Kassenpolitik. Als langjähriger Vorstand der AOK Baden-Württemberg war er maßgeblich an der Einführung von Rabattverträgen beteiligt und hat wirtschaftliche Steuerungslogik in die gesetzliche Krankenversicherung gebracht.

Umso bemerkenswerter ist seine aktuelle Position. Denn sie richtet sich nicht gegen einzelne Leistungen, sondern gegen die Grundlogik, mit der die Finanzkommission ihre Vorschläge begründet.

Homöopathie: strenger Evidenzmaßstab

Im Bericht der Finanzkommission wird die Streichung homöopathischer Leistungen damit begründet, dass es „keine wissenschaftlich belastbare Evidenz“ für eine Wirkung über Placebo hinaus gebe. Daraus wird die Konsequenz gezogen, diese Leistungen nicht mehr über die GKV zu finanzieren.

Für Herrmann ist das ein klarer Befund: Bei der Homöopathie wird ein enger, klassischer Evidenzmaßstab angelegt. Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollen konsequent aus dem System entfernt werden.

DiGA: erweiterter Evidenzbegriff

Gleichzeitig beschreibt Herrmann im selben Bericht eine andere Linie bei digitalen Gesundheitsanwendungen. Hier sollen künftig auch Real-World-Daten und erweiterte Evaluationsmethoden als Grundlage für Zulassung und Bewertung ausreichen. Der Evidenzbegriff wird damit deutlich breiter gefasst als im klassischen Studiensetting.

Zwei Maßstäbe der Regierung: Der Bruch in der Logik

Genau an diesem Punkt setzt Herrmanns Kritik an.

Wenn die Finanzkommission den Anspruch erhebt, den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin konsequent anzuwenden, stellt sich die Frage, warum:

  • bei Homöopathie ein enger Studienmaßstab gilt
  • bei DiGA ein erweiterter Evidenzbegriff akzeptiert wird

Herrmann formuliert daraus keinen offenen Vorwurf, aber einen klaren Befund: Der Evidenzbegriff wird innerhalb der GKV nicht einheitlich angewendet.

Mehr als eine Fachdebatte

Die Bedeutung dieser Kritik reicht über die Homöopathie hinaus.

Denn hier geht es nicht nur um die Frage, ob eine einzelne Leistung erstattet wird, sondern um die grundlegende Systematik der GKV:

  • Welche Formen von Evidenz werden akzeptiert?
  • Wie streng werden sie angewendet?
  • Und gelten diese Maßstäbe für alle Bereiche gleichermaßen?

Wenn unterschiedliche Kriterien angelegt werden, wird aus einer wissenschaftlichen Begründung eine politische Auswahlentscheidung.

Fazit

Dr. Christopher Herrmann macht als ehemaliger Vorsitzender der AOK BW mit seinem Vergleich sichtbar, was im Bericht der Finanzkommission nur implizit bleibt: Bei der Bewertung von Leistungen in der GKV gelten offenbar unterschiedliche Evidenzmaßstäbe.

Während Homöopathie unter einen strengen Studiendruck gestellt wird, werden in anderen Bereichen breitere Bewertungsansätze akzeptiert. Damit verschiebt sich die Debatte von der Frage „Was ist evidenzbasiert?“ hin zu der eigentlichen politischen Frage: Welche Evidenz gilt – und für wen?


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