Leser fragen, Watchblog und Newsblog antworten
In den Kommentaren und Mails an den Heilpraktiker-Newsblog und Homoeopathiewatchblog taucht derzeit immer wieder dieselbe Einschätzung zum Thema GKV und Heilpraktiker sowie Wut auf Böhmermann auf. Hier meine Antworten dazu:
Thema GKV: Die gesetzliche Krankenversicherung betreffe Heilpraktiker aus deren Sicht nicht. Die GKV zahle keine Heilpraktikerleistungen, also könne einem Heilpraktiker egal sein, was das Kanzleramt zu Zusatzleistungen wie der Homöopathie beschließe. Das Kanzerlamt hatte am 22.1.2026 erklärt (Link Wortlaut siehe Anlage 1 unter dem Artikel), dass sich der Staat aus den Zusatzleistungen wie Homöopathie zurückzieht und die Entscheidung über Homöopathie allein den Kassen überlässt, die rein betriebswirtschaftlich entscheiden können. Diese Regelung gilt ohne Bundestagsbeschluss ab sofort (seit 22.1.2026).
Diese Sicht ist verständlich – aber sie greift zu kurz.
Thema Böhmermann: Wichtiger Hinweis: In Leserkommentaren wird immer wieder von einem gegen Böhmermann notwendigen Anwalt gesprochen. Derzeit wäre das keine Lösung. Details im Text.
„Die GKV zahlt uns Heilpraktiker nicht – also betrifft uns das nicht“: Wo der Denkfehler liegt
Es stimmt: Heilpraktiker rechnen nicht mit der GKV ab.
Aber daraus folgt nicht, dass das GKV-System für Heilpraktiker irrelevant wäre.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht nur ein Abrechnungssystem. Sie ist der Referenzrahmen des deutschen Gesundheitswesens. Sie prägt, was gesellschaftlich als legitim, sinnvoll und medizinisch akzeptiert gilt. Und genau dort setzt die neue Kanzleramtslinie an.
Wenn der Staat erklärt, dass er für Zusatzleistungen wie die Homöopathie nicht mehr zuständig ist, dann geht es nicht um einzelne Rechnungen. Es geht um politische Rückendeckung.
Was die Kanzleramtsentscheidung konkret verändert
Das Kanzleramt hat klargestellt:
Der Staat zieht sich ab sofort (seit 22.1.2026 (Link)) aus der Verantwortung für Zusatzleistungen zurück. Krankenkassen entscheiden allein. Ohne politische Steuerung, ohne parlamentarische Befassung, ohne Gesetzesänderung, ohne neues Gesetz.
Das wirkt sofort – und zwar nicht nur im GKV-Bereich. (Link)
Denn diese Haltung sendet ein Signal an das gesamte Gesundheitssystem:
Homöopathie und verwandte Verfahren gelten nicht mehr als politisch schützenswert, sondern als frei disponierbare Kostenposition.
Warum das Heilpraktiker zeitverzögert, aber direkt trifft
Die Folgen sind nicht sofort in der Praxis spürbar. Genau deshalb werden sie unterschätzt.
Typischer Verlauf:
- GKV-Leistungen werden gestrichen oder weiter eingeschränkt
- Medien greifen das als „Rückzug der Politik“ auf
- Patienten verunsichern sich
- Nachfrage sinkt, besonders bei neuen Patienten
- Therapien verlieren gesellschaftliche Akzeptanz
Patienten wechseln in dieser Situation nicht von der GKV zur PKV, um Homöopathie weiter zu nutzen. Viele entscheiden sich schlicht gegen Homöopathie und Naturheilkunde insgesamt. Und damit auch gegen die Therapeuten wie Heilpraktiker, die Homöopathie einsetzen. Jeder zweite Heilpraktiker wendet Homöopathie an.
Das trifft Heilpraktiker nicht über die Abrechnung, sondern über die Nachfrage.
Auch private Kassen orientieren sich am GKV-Signal
Ein weiterer Irrtum: Private Krankenversicherungen seien davon nicht betroffen.
Private Kassen beobachten sehr genau, was im GKV-System passiert. Wenn der Staat erklärt, dass er sich aus der Verantwortung für bestimmte Leistungen zurückzieht, orientieren sich private Anbieter stärker an Marktlogik und Kosten-Nutzen-Kalkülen.
Das kann bedeuten:
- restriktivere PKV-Tarife
- weniger Zusatzversicherungen
- mehr Ausschlüsse
- stärkere Prüfung einzelner Leistungen
Auch hier wirkt die Kanzleramtslinie mittelbar – aber real.
Warum die Aussage „Heilpraktiker haben mit der GKV nichts zu tun“ gefährlich ist
Sie unterschätzt die kulturelle und politische Steuerungswirkung der GKV.
Die GKV entscheidet nicht, wer behandeln darf – aber sie entscheidet maßgeblich, was als gesellschaftlich akzeptierte Medizin gilt.
Wenn Therapien dort systematisch unter Druck geraten, verlieren sie Rückhalt. Und dieser Verlust trifft Heilpraktiker früher oder später immer.
Weiteres Thema aus Leserkommentaren:
Achtung bei Böhmermann: Jetzt keinen Anwalt einschalten
In diesem Zusammenhang noch ein wichtiger Hinweis, der viele Heilpraktiker betrifft.
Aktuell läuft ein formelles Programmbeschwerdeverfahren beim ZDF-Fernsehrat zur Böhmermann-Sendung. Dieses Verfahren wurde erst durch zahlreiche Beschwerden von Heilpraktikern möglich.
Ein vorschnelles juristisches Vorgehen – etwa durch einen Anwalt – wäre derzeit kontraproduktiv. Es würde das laufende Verfahren des ZDF-Fernsehrates gegen Böhmermann stoppen oder entwerten. Das ist mit einem ähnlichen Verfahren in den letzten Jahren geschehen, als der ZDF-Fernsehrat viele Programmbeschwerden und das damit gestartete formelle Verfahren gestoppt und zu den Akten gelegt hat, als ein Anwalt eingegriffen hatte. Damit würde genau das Engagement vieler Heilpraktiker mit Programmbeschwerden zunichte gemacht.
Ein Anwalt macht erst dann Sinn, wenn der Fernsehrat entschieden hat und diese Entscheidung aus Sicht der Heilpraktiker negativ ausfällt. Vorher schadet juristische Eskalation mehr, als sie nützt.
Fazit für die Praxis
GKV:
Die Kanzleramtslinie ist kein abstraktes GKV-Thema (Link).
Sie verändert die politische Haltung gegenüber Homöopathie und Naturheilkunde insgesamt.
Heilpraktiker sind davon nicht sofort, aber strukturell betroffen.
Nicht über Rechnungen – sondern über Akzeptanz, Nachfrage und Zukunftssicherheit.
Wer das ignoriert, reagiert erst, wenn die Auswirkungen bereits spürbar sind.
Böhmermann:
Keinen Anwalt gegen Böhmermann derzeit einsetzen!
Anlage 1: Entscheidung des Kanzleramtes, dass ab 22.1. nur noch Krankenkassen allein aus betriebswirtschaftlichen Gründen über Zusatzleistungen wie Homöopathie entscheiden und der Staat sich aus der staatlichen Regulierung durch Unterlassen seiner Aufsicht zurückzieht:
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