(Für Club-Mitglieder) Bundesärztekammer beschließt: Zusatz-Weiterbildung Homöopathie für Ärzte bleibt erhalten / Details mit Text aus MWBO mit 240 h Weiterbildungs-Anforderungen

Ärzte für Homöopathie können aufatmen. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat aktuell im November beschlossen, dass die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie erhalten bleibt und in der neuen Weiterbildungsordnung MWBO verankert ist. Der Beschluss war einstimmig, wie der Homöopathiewatchblog erfuhr. Die Details sind schriftlich fixiert in der neuen Weiterbildungsordnung auf den Seiten 328 und 329. Ein Kommentar des Ärzteverbandes für Homöopathie DZVhAe steht noch aus: die [ … weiter lesen als Globuli-Club-Mitglied … ]

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