Über die Weihnachtspause hat die CDU in der Gesundheitspolitik etwas verschoben, das für die Homöopathie weitreichende Folgen haben kann. Es begann mit einem Satz einer Wirtschaftsweisen der Bundesregierung, setzte sich mit einer Ankündigung von Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) fort – und mündete am 30. Dezember in seiner zweiten Aussage, die den politischen Schutz der Homöopathie faktisch infrage stellt.
Zur Klärung habe ich als Gesundheitsjournalist und Aktivist für die Homöopathie daher am 14. Januar an den Chef des Bundeskanzleramtschef Frei eine öffentliche Anfrage über Abgeordnetenwatch (Link zu meiner Anfrage) und zusätzlich eine gleichlautende Presseanfrage an den Kanzleramtschef gestellt.
Kanzleramtschef Frei wollte via Abgeordnetenwatch eine fundamentale Richtungsänderung in der Gesundheitspolitik mit Relevanz für 80 Millionen Bürger leise unter dem Radar platzieren. Ich werde daraus eine öffentliche Debatte über die Richtungsänderung der CDU machen.
Was bereits geschah: Zunächst erklärte eine Wirtschaftsweise der Bundesregierung über Weihnachten öffentlich, angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung müssten auch Leistungen wie die Homöopathie auf den Prüfstand. Sie könnten im Zweifel gestrichen werden. Der Satz fiel beiläufig, fast technokratisch – aber er markierte den Auftakt einer neuen politischen Linie.
Am Tag darauf folgte das nächste Signal. Kanzleramtsminister Thorsten Frei kündigte an, dass es bei den Krankenkassen zu Leistungskürzungen kommen werde. Die steigenden Beiträge und wachsenden Defizite machten Einsparungen notwendig.
Und am 30. Dezember 2025 schließlich formulierte Frei auf der Plattform Abgeordnetenwatch erstmals, was diese Linie konkret bedeutet: Der Staat solle den Krankenkassen nicht vorschreiben, welche Zusatzleistungen sie anbieten. Politische Vorgaben lehne er ab. Die Kassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben. Abgeordnetenwatch wurde vermutlich als Plattform gewählt, um die Resonanz auf seine Aussage zu testen. Das läuft mehr unter dem Radar als ein Medieninterview. Solche Unter-dem-Radar-Methoden statt großer Medienbühne nutzen Politiker gern, wenn sie etwas verkünden wollen, was für viel Bürger Nachteile haben kann.
Was das bedeutet: Was auf den ersten Blick nach Verwaltungslogik klingt, ist in Wahrheit eine politische Richtungsentscheidung der CDU-geführten Bundesregierung. Denn damit zieht sich die CDU und die Regierung aus der Verantwortung zurück. Sie überlässt die Entscheidung über Leistungskürzungen den Krankenkassen – und diese entscheiden unter massivem Kostendruck.
Für die Homöopathie ist das ein Wendepunkt hin zur Streichung aus dem Gesundheitssystem.
Was diese Abfolge politisch bedeutet
Homöopathie ist in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Pflichtleistung. Sie wird nur erstattet, weil einzelne Krankenkassen sie bislang freiwillig als Satzungsleistung anbieten. Diese Erstattung war politisch gewollt. Sie war Ausdruck von Therapiefreiheit und Versorgungsvielfalt.
Wenn nun zuerst Wirtschaftsweise öffentlich erklären, Homöopathie könne gestrichen werden, wenn danach der Kanzleramtsminister Leistungskürzungen ankündigt und schließlich feststellt, der Staat mische sich nicht ein und die Kassen entschieden selbst, dann ergibt sich daraus eine klare Linie:
- Die Politik, die CDU, die Bundesregierung zieht sich zurück.
– Die Krankenkassen sollen sparen.
– Und Zusatzleistungen stehen als Erste zur Disposition. - Damit wird Homöopathie zur reinen Kostenfrage. Als Manövriermasse der Krankenkassen unter Kostendruck.
Der indirekte Weg der CDU statt offener Debatte
Politisch ist dieser Weg für die CDU bequem. Ein offener Angriff der CDU auf den besonderen Status der Homöopathie würde Proteste auslösen. Blogs, Patienten, Heilpraktiker, Ärzte und Hersteller würden mobilisieren. Medien würden berichten. Der Bundestag müsste sich positionieren. Dafür gibt es derzeit keine sichere Mehrheit.
Der Rückzug über die Krankenkassen vermeidet all das. Die CDU kann sagen: Das ist eine Entscheidung der Selbstverwaltung der Kassen. Wir als CDU greifen nicht ein.
In Wirklichkeit wird Verantwortung delegiert.
Warum ich Kanzleramtschef Thorsten Frei jetzt öffentlich befrage
Genau deshalb habe ich Thorsten Frei (CDU) jetzt öffentlich auf Abgeordnetenwatch gefragt (Link zu meiner Anfrage), ob seine Linie ausdrücklich auch für die Homöopathie gilt und ob es politisch gewollt ist, dass Krankenkassen Homöopathie künftig aus Kostengründen streichen.
Denn seine Aussage vom 30. Dezember steht dort bislang wie eine technische Bemerkung. In Wahrheit ist sie Teil einer politischen Strategie, die den Schutzschirm für die Homöopathie einklappt und sie dem reinen Kostendruck der Kassen überlässt.
Das ist ein fundamentaler Richtungswechsel der CDU und Bundesregierung. Und er darf nicht leise und unbemerkt vollzogen werden.
Fazit
Erst die Wirtschaftsweise, dann die Ankündigung von Leistungskürzungen, dann die Erklärung, der Staat mische sich nicht ein. Innerhalb weniger Tage wurde damit eine neue gesundheitspolitische Realität durch Kanzleramtschef Frei formuliert: Nicht die CDU-geführte Bundesregierung entscheidet künftig über den Platz der Homöopathie im System, sondern die Krankenkassen. Und diese entscheiden nach Kosten.
Mein Ziel als Journalist und Aktivist für die Homöopathie
Genau deshalb ist eine öffentliche Nachfrage notwendig (Link zu meiner Anfrage). Denn der Exodus beginnt nicht mit einem Verbot. Er beginnt mit Wegsehen und Unsichtbarkeit. Daher will ich als Journalist Entscheidungen der CDU-geführten Bundesregierung gegen Homöopathie hinterfragen und für jeden verständlich transparent machen. Daher habe ich Kanzleramtschef öffentlich befragt.
Kanzleramtschef Frei wollte via Abgeordnetenwatch eine fundamentale Richtungsänderung in der Gesundheitspolitik mit Relevanz für 80 Millionen Bürger leise unter dem Radar platzieren. Ich werde daraus eine öffentliche Debatte über die Richtungsänderung der CDU machen.
Zur Förderung der öffentlichen Diskussion habe ich das Thema auch auf Twitter/X verbreitet:
Und hier meine Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de (Link zu meiner Anfrage) (eine gleichlautende Presseanfrage wurde Herrn Frei übermittelt):
Hintergrund-Timeline zum Verständnis
Kurswechsel der CDU in der Gesundheitspolitik – Homöopathie als Kostenposition
Thema: Rückzug der Politik aus der Steuerung der Krankenkassen – Verlagerung von Leistungsentscheidungen in die Selbstverwaltung unter Kostendruck
Relevanz: Homöopathie ist in der GKV keine Pflichtleistung, sondern eine freiwillige Satzungsleistung einzelner Krankenkassen. Fällt der politische Schutz, wird sie zur reinen Kostenposition.
Dezember 2025: Auftakt der neuen Linie
24.–26. Dezember 2025
Eine Wirtschaftsweise erklärt öffentlich, angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung müssten auch Leistungen wie die Homöopathie auf den Prüfstand. Sie könnten im Zweifel gestrichen werden.
→ Erstes öffentliches Signal, dass Zusatzleistungen zur Disposition stehen.
27. Dezember 2025
In der politischen Debatte über steigende Zusatzbeiträge und wachsende Defizite der GKV wird die Notwendigkeit von Leistungskürzungen thematisiert.
28./29. Dezember 2025
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) kündigt öffentlich an, dass es bei den Krankenkassen zu Leistungskürzungen kommen werde. Begründung: steigende Beiträge, wachsende Defizite, Kostendruck.
30. Dezember 2025: Ordungspolitische Grundsatzposition
30. Dezember 2025 – Abgeordnetenwatch
Thorsten Frei antwortet auf der Plattform Abgeordnetenwatch auf die Frage „Welche Leistungen der Krankenkassen würden Sie gerne streichen?“:
Es sei nicht Aufgabe des Staates, den Krankenkassen vorzuschreiben, welche Zusatzleistungen sie anbieten. Politische Vorgaben lehne er ab. Die Kassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben.
→ Ordnungspolitische Grundsatzlinie: Rückzug des Staates aus der inhaltlichen Steuerung der Kassen, Verlagerung der Verantwortung in die Selbstverwaltung.
Politische Einordnung
-
Homöopathie ist keine Pflichtleistung der GKV.
-
Sie wird bislang von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Satzungsleistung erstattet.
-
Diese Erstattung war politisch gewollt und Ausdruck von Therapiefreiheit.
-
Mit der neuen Linie entfällt dieser politische Schutz.
Formell bleibt der Arzneimittelstatus der Homöopathie bestehen (Binnenkonsens im Arzneimittelrecht). In der Versorgung verliert er jedoch seine praktische Bedeutung, wenn Krankenkassen Erstattungen aus Kostengründen einstellen.
→ Homöopathie bleibt rechtlich erlaubt, verschwindet aber aus der Regelversorgung und wird zur Selbstzahlerleistung.
Januar 2026: Öffentliche Nachfrage
14. Januar 2026
Gesundheitsjournalist Christian J. Becker (Homoeopathiewatchblog) richtet eine formelle Presseanfrage an Thorsten Frei und das Bundeskanzleramt mit zwei Fragen:
-
Gilt die neue Linie ausdrücklich auch für die Homöopathie?
-
Ist es politisch gewollt, dass Krankenkassen Homöopathie künftig aus Kostengründen streichen können?
15. Januar 2026
Veröffentlichung der öffentlichen Nachfrage auf Abgeordnetenwatch.
Begleitende journalistische Analyse im Homoeopathiewatchblog.
Bislang keine Stellungnahme von Thorsten Frei oder dem Bundeskanzleramt.
Politische Bedeutung
-
Kein formales Gesetz gegen Homöopathie geplant
-
Kein Angriff auf den Binnenkonsens
-
Keine Bundestagsdebatte über Arzneimittelstatus
Stattdessen:
Indirekter Weg über Selbstverwaltung und Kostendruck.
→ Rückzug der Politik aus der Verantwortung, Verlagerung der Entscheidung an Krankenkassen, faktische Verdrängung aus der Versorgung.
Kernaussage
Nicht die Politik entscheidet künftig über den Platz der Homöopathie im System.
Sondern die Krankenkassen.
Und sie entscheiden nach Kosten.
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Ihr
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger
Aktiv für die Homöopathie seit 2018
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