homoeopathie auge

Wieder will die SPD als Regierungspartei die Homöopathie verbieten – mit neuem Trick

Wer nach dem Ausscheiden des Homöopathie-Gegners Karl Lauterbach gedacht hat, dass auf Seiten der neuen Regierung aus CDU und SPD Ruhe bei Globuli einkehrt, sieht sich nun getäuscht. Die SPD als Regierungspartei plant im Juni einen neuen Vorstoß gegen Homöopathie auf Bundesebene. Mit einem Trick wären Patienten, Ärzte, Heilpraktiker und Hersteller direkt betroffen – erneut droht eine Art Verbot. Hier die Details inklusive Namen:

Wieder einmal kommt die politische Maßnahme gegen Homöopathie aus Reihen der SPD. Auf dem Bundesparteitag der Partei vom 27. bis 29. Juni in Berlin stimmen die SPD-Delegierten über einen Anti-Homöopathie-Antrag ab. Gestellt hat ihn der Landesverband Hamburg. Die Antragskommission der SPD, die u.a. aus Mitgliedern des Parteivorstandes unter Führung der Ministerpräsidentin Anke Rehlinger besteht, hat dem Antrag gegen Homöopathie zugestimmt und empfiehlt den Delegierten, ihn anzunehmen. Der erneute politische Angriff auf die Homöopathie ist demnach von der Führungsspitze der SPD abgesegnet.

Der SPD-Antrag fordert, homöopathischen Arzneimitteln den Status als Arzneimittel zu entziehen. Homöopathika sollen laut Antrag nicht mehr „mit den über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Arzneimitteln gleichgestellt werden“. Der Antrag fordert drei konkrete Maßnahmen:
1. Anpassung der Gesetze und Regelungen der Behörde BfArM (Zulassungsbehörde für Arzneimittel) für Homöopathika an die Zulassungskriterien anderer Arzneimittel.
2. Hersteller sollen laut Antrag Homöopathika nicht mehr als Arzneimittel bewerben dürfen.
3. Für Homöopathika und die Werbung dafür soll es eine Hinweispflicht geben, die lautet: „Dieses Produkt basiert nicht auf medizinischen Erkenntnissen. Für die Wirksamkeit dieses Produktes gibt es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege!.“

Fazit

Der Antrag zeigt, dass die SPD ihre Strategie gegen Homöopathie geändert hat. Während der ehemalige SPD-Minister Lauterbach die Therapie als Leistung der Krankenkassen verbieten wollte – und damit gescheitert ist – wendet die SPD nun einen neuen Trick an: den Weg über den Arzneimittelstatus und die Behörde BfArM. Offenbar befürchtet man wieder einen öffentlichen Aufschrei, sollte die Therapie erneut als Kassenleistung verboten werden. Vom dem Verbot als Arzneimittel erhofft sich die SPD vermutlich weniger Widerstand aus der Homöopathie-Community – auch wenn das Verbot viel mehr Menschen direkt betreffen würde, so z.B. Patienten, Ärzte, Heilpraktiker und Hersteller. Der Antrag zeigt außerdem wieder einmal, dass die Homöopathie-Gegner in der SPD auch ohne Lauterbach als Minister weiterhin aktiv sind. Zudem deutet der Antrag auf eine Zusammenarbeit der Partei mit der Anti-Homöopathie-Lobby hin, da sich die Argumente des Antrages mit denen der Veröffentlichungen und Forderungen oft im Wortlaut mit denen der Skeptiker decken.

Hier der Antrag der SPD in ganzer Länge (Quelle: SPD-Antragsbuch zum Bundesparteitag 2025)

Antrag G28: Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate

Antragsteller*in: SPD-Landesorganisation Hamburg

Status: Empfehlung der AK liegt vor

Empfehlung Antragskommission: Annahme in geänderter Fassung

Sachgebiet: G – Gesundheit, Pfege

Der SPD-Bundesparteitag möge beschließen:

Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass homöopathische

Mittel nicht weiterhin mit wissenschaftlich als wirksam nachgewiesenen und über den

Placebo-Effekt hinaus wirksamen Arzneimitteln gleichgestellt werden sollen. Dazu sind

folgende Punkte umzusetzen:

1. Die entsprechenden Gesetze und Regelungen des BfArM (Bundesamt für Arzneimittel

und Medizinprodukte) für homöopathische Mittel sind an die Zulassungskriterien

von Arzneimitteln mit klinischem Wirkungsnachweis anzupassen.

2. Die zuständigen Behörden mögen homöopathischen Mitteln den Status als

Arzneimittel aberkennen, so dass Hersteller*innen ihre homöopathischen Produkte

nicht mehr als Arzneimittel bewerben dürfen.

3. Für homöopathische Mittel und ihre Werbung ist eine Hinweispficht auf den

fehlenden Wirkungsnachweis einzuführen. Dies könnte zum Beispiel wie folgt

aussehen: Dieses Produkt basiert nicht auf medizinischen Erkenntnissen. Für die

Wirksamkeit dieses Produktes gibt es keinerlei medizinische oder

wissenschaftliche Belege!.“


Entdecke mehr von HomoeopathieWatchblog

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Ein Kommentar

  1. Unerhört, was da von der SPD erneut in Szene gesetzt wird. Jetzt ist der Merz CDU erst recht gefordert. Ob er den Mut hat, gegenueber diesem Schabernack der SPD aufzutreten, bezweifle ich. Seine unzähligen Aktiengesellschafts-Mandate werden ihn daran hindern, das heißt, er wird die SPD weiter gewähren lassen.

Ich freue mich auf Ihren Kommentar, bitte beachten Sie die Kommentarregeln (Link zu Regeln: https://wp.me/PagN8d-2Ct) und die DSGVO (siehe Menü).

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..