Heute am 20.4. hört das Bundesministerium für Gesundheit die Verbände zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von 15 bis 18 Uhr an. Der Gesetzentwurf war erst am 16. April veröffentlicht worden, der auch das Aus für die Homöopathie und Anthroposophie (Arzneimittel und ärztliche Leistung) bei der GKV vorsieht.
Jetzt liegen die ersten Bewertungen des Gesetzes durch Krankenkassen vor. Und sie zeigen deutlicher als jede politische Ankündigung, wohin die Reise geht.
Der GKV-Spitzenverband (Link zu seinem Statement ) hält die geplante Streichung von Homöopathie und Anthroposophie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung für „konsistent“.
Damit passiert etwas Entscheidendes: Die Krankenkassen selbst stellen sich hinter das Aus.
Ein Verband und 92 Kassen gegen Homöopathie und Anthroposophie
Der GKV-Spitzenverband ist kein gewöhnlicher Verband. Er bündelt die Interessen aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland – aktuell 92 Kassen mit rund 74 Millionen Versicherten.
Wenn er Stellung nimmt, spricht er nicht für eine Einzelmeinung, sondern für das System. Er verhandelt auf Bundesebene mit Politik, Ärzten und Industrie und gibt die Linie vor, an der sich die einzelnen Kassen orientieren.
Seine Stellungnahme beantwortet deshalb eine zentrale Frage im Gesetzgebungsprozess:
Gibt es Widerstand aus der gesetzlichen Krankenversicherung gegen die Streichung? Nein, sie begrüssen die Streichung sogar.
Ich habe die beiden Verbände DZHAE und weils hilft um Stellungnahmen gebeten, wie sie dies bewerten. Beide sind im Lobbyregister des Bundestages eingetragen als zuständige Verbände zum Thema Homöopathie und Anthroposophie. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikel lagen ihre Stellungnahmen nicht vor.
Die Verbands-Logik dahinter: Kosten und Evidenz
Die Argumentation des Krankenkassen-Spitzenverbandes folgt einer klaren Linie. Ausgangspunkt ist die finanzielle Lage der GKV, die er als „strukturell äußerst kritisch“ beschreibt.
Vor diesem Hintergrund bewertet er den Gesetzentwurf insgesamt positiv, weil er auf eine strengere Steuerung der Ausgaben zielt. Und genau in diese Logik wird auch die Homöopathie eingeordnet.
Im Detailteil der Stellungnahme heißt es: „Die Streichung von Leistungen ohne belegte wissenschaftliche Evidenz ist im Kontext zu den in der GKV geltenden Maßstäben konsistent.“
Das ist mehr als Zustimmung. Es ist eine Einordnung: Die Streichung erscheint nicht als politischer Eingriff, sondern als folgerichtige Anwendung bestehender Regeln.
Keine Regelung mehr für „besondere Therapierichtungen“
Bisher galt im Sozialgesetzbuch, dass Verfahren der „besonderen Therapierichtungen“ – darunter Homöopathie und Anthroposophie – nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Dieser Passus soll nun gestrichen werden. Der Spitzenverband stellt sich ausdrücklich hinter diesen Schritt. Die Botschaft ist eindeutig: Für die gesetzliche Krankenversicherung gelten künftig einheitliche Maßstäbe – und diese orientieren sich an wissenschaftlicher Evidenz.
Der GKV-Spitzenverband schreibt wörtlich in seiner Stellungnahme:
„Nr. 6 – § 11 Absatz 6 (Leistungsarten)
A) Beabsichtigte Neuregelung
In § 11 Abs. 6 wird ergänzt, dass homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie
homöopathische und anthroposophische Leistungen als zusätzliche Satzungsleistungen im Sinne des
Absatzes ausgeschlossen sind.
B) Stellungnahme
Die beabsichtigte Streichung der Möglichkeit, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen als zusätzliche Satzungsleistungen zu
übernehmen, deckt sich mit den ansonsten üblichen Regularien im Bereich der GKV. Demnach können
Leistungen bei fehlender wissenschaftlicher Evidenz grundsätzlich nicht übernommen werden.
C) Änderungsvorschlag
Keiner.“
Auch Ärzte und Wissenschaft ziehen mit
Die Position der Krankenkassen steht nicht allein.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bewertet die geplante Regelung ähnlich. Die Streichung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen sei „zu begrüßen“ und führe den Leistungskatalog auf „nachweislich wirksame Behandlungsmethoden zurück“.
Auch das IQWiG unterstützt den Schritt. Es verweist darauf, dass für diese Verfahren keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliegt und künftig alle Leistungen diesem Maßstab entsprechen sollen.
Damit ergibt sich ein klares Bild:
Kostenträger, Ärztevertretung und wissenschaftliche Bewertung argumentieren in dieselbe Richtung.
Was diese Konstellation politisch bedeutet
Im Gesetzgebungsprozess entscheidet nicht nur die Politik. Entscheidend ist auch, ob das System mitgeht.
Genau das zeigt sich jetzt:
- Die Krankenkassen gehen mit
- die ärztliche Selbstverwaltung widerspricht nicht
- die wissenschaftliche Bewertung der Regierung unterstützt sie
Die Streichung von Homöopathie und Anthroposophie erscheint damit nicht mehr als isolierte Maßnahme, sondern als Teil einer umfassenderen Neuausrichtung des Leistungskatalogs.
Die eigentliche Verschiebung
In den Stellungnahmen wird weniger über einzelne Verfahren gestritten als über Grundsätze.
Der GKV-Spitzenverband formuliert es indirekt: Maßstab für Leistungen soll künftig konsequent der nachgewiesene Nutzen sein. Damit verschiebt sich der Rahmen der Debatte. Homöopathie und Anthroposophie werden nicht einzeln herausgenommen – sie passen schlicht nicht mehr in ein System, das sich gerade auf Veranlassung der Regierung neu definiert.
Was diese Positionierung bedeutet
Dass ausgerechnet der GKV-Spitzenverband die Streichung so klar mitträgt, verschiebt den Rahmen. Bisher konnten sich Homöopathie und Anthroposophie darauf stützen, dass einzelne Krankenkassen ihre Leistungen erstatten und damit sichtbar im System verankert sind. Genau dieser Rückhalt bricht weg.
Wenn der Spitzenverband für alle Kassen spricht und die Streichung als folgerichtig einordnet, ist das eine klare Linie aus dem Inneren der gesetzlichen Krankenversicherung. Es geht dann nicht mehr um einzelne Verträge oder um Kassen, die etwas anbieten und andere nicht. Die Frage wird grundsätzlich entschieden.
Das betrifft beide Bereiche gleichermaßen. Homöopathische und anthroposophische Leistungen stehen damit nicht mehr als regulärer Bestandteil der Versorgung zur Debatte, sondern als Ausnahme außerhalb des Systems. Für anthroposophische Krankenhäuser verschiebt sich damit ebenfalls der Rahmen, in dem sie ihre Therapien anbieten können.
Was hier sichtbar wird, ist keine Einzelentscheidung, sondern eine Festlegung des Systems selbst.
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