homöopathie

Welche Folgen hat das GKV-Aus für Krankenhäuser mit Homöopathie und Anthroposophie? Bleiben am Ende schulmedizinisch dominierte Kliniken mit anthroposophischen Reststrukturen?

Die Frage einer Leserin des Homoeopathiewatchblog zielt auf einen entscheidenden Punkt: Was bedeutet das geplante GKV-Aus konkret für Krankenhäuser, die homöopathische oder anthroposophische Leistungen anbieten – und dabei überwiegend mit gesetzlich versicherten Patienten arbeiten? Ich habe mich als Gesundheitsjournalist vor einigen Wochen mit dieser Frage beschäftigt. Hier meine Einordnung.

Zu den zentralen Häusern mit anthroposophischem bzw. homöopathischem Ansatz in Deutschland gehören etwa:

  • das Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
  • die Klinik Lahnhöhe in Lahnstein
  • die Filderklinik in Filderstadt
  • das Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe in Berlin
  • die Klinik Öschelbronn
  • das Krankenhaus für Naturheilweisen (KfN) in München

Diese Einrichtungen verbinden schulmedizinische Versorgung mit anthroposophischen und teilweise auch homöopathischen Verfahren und behandeln überwiegend gesetzlich versicherte Patienten.

Werden aus anthroposophischen Kliniken faktisch schulmedizinische Häuser?

Der Referentenentwurf trifft den Kern des Modells von Häusern wie Herdecke und Havelhöhe. Wenn anthroposophische und homöopathische Leistungen nicht mehr über die GKV finanziert werden dürfen, verlieren genau die Elemente ihre Grundlage, die diese Kliniken von anderen unterscheiden. Im Krankenhaus lassen sich solche Leistungen kaum in Selbstzahlerangebote auslagern. Das bedeutet: Was sich nicht refinanzieren lässt, wird reduziert. Übrig bleibt die schulmedizinische Versorgung, die weiterhin über das DRG-System finanziert wird. Die Folge ist keine sofortige Umstellung, sondern eine schleichende Verschiebung. Nach außen bleibt das Label bestehen, intern verschiebt sich die Praxis. Am Ende steht ein Modell, in dem die Schulmedizin dominiert und komplementäre Verfahren nur noch als Reststruktur existieren.

Der Kern: Wegfall der Abrechnung

Der Referentenentwurf ist hier eindeutig: Homöopathische und anthroposophische Leistungen sollen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Für Krankenhäuser bedeutet das konkret: Diese Leistungen können nicht mehr über die GKV abgerechnet werden.

Damit fällt für viele Häuser die bisherige Finanzierungsgrundlage weg – zumindest für den Teil ihrer Leistungen, der auf Homöopathie oder anthroposophischer Medizin beruht.

Was das im Klinikalltag heißt

Für Kliniken der Anthroposophie und Homöopathie mit hohem GKV-Anteil ergeben sich daraus drei unmittelbare Folgen:

1. Einnahmeausfall bei bestehenden Angeboten

Leistungen, die bisher in die Versorgung integriert und über die Kasse refinanziert wurden, erzeugen künftig keine Einnahmen mehr.

Das betrifft vor allem:

  • ärztliche Leistungen mit homöopathischem oder anthroposophischem Ansatz
  • begleitende Therapien innerhalb eines stationären Aufenthalts

2. Umstellung auf Selbstzahler kaum realistisch im stationären Bereich

Theoretisch können Patienten solche Leistungen weiter in Anspruch nehmen – praktisch ist das im Krankenhaus schwierig:

  • stationäre Behandlungen werden in der Regel als Gesamtpaket über die GKV abgerechnet
  • zusätzliche Selbstzahleranteile sind organisatorisch und rechtlich begrenzt

Das heißt: Ein einfaches „Weiter so als Selbstzahlerleistung“ funktioniert im Krankenhaus deutlich schlechter als in einer Praxis.

3. Druck zur Anpassung des medizinischen Angebots

Kliniken müssen entscheiden:

  • Leistungen streichen
  • Leistungen stark reduzieren
  • oder intern querfinanzieren

Letzteres ist nur begrenzt möglich, da Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten müssen.

Unterschied je nach Ausrichtung der Klinik

Die Auswirkungen sind unterschiedlich stark:

  • Kliniken mit ergänzenden Angeboten
    können diese eher zurückfahren
  • Kliniken mit klarem anthroposophischem Schwerpunkt
    stehen vor einer strukturellen Herausforderung, weil ein Teil ihres Profils wirtschaftlich nicht mehr getragen wird

Was der Entwurf nicht regelt

Der Referentenentwurf enthält:

  • keine Sonderregelungen für Krankenhäuser
  • keine Übergangsfristen speziell für klinische Strukturen
  • keine Aussagen zu einzelnen Einrichtungen

Einordnung

Das GKV-Aus ist keine Frage einzelner Leistungen mehr, sondern eine Frage der Versorgungsstruktur.

Für Krankenhäuser mit starkem Bezug zu Homöopathie oder Anthroposophie bedeutet es: Sie verlieren die Möglichkeit, zentrale Teile ihres Angebots über die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren.

Damit wird aus einer gesundheitspolitischen Entscheidung eine betriebswirtschaftliche – mit direkten Folgen für das Leistungsangebot vor Ort.


Entdecke mehr von HomoeopathieWatchblog

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Bitte nutzen Sie Ihren Klarnamen zum Unterschreiben des Offenen Briefs oder zum Kommentieren. Andere Unterschriften/Kommentare werden nicht freigeschaltet. Und denken Sie an die Kommentarregeln. Jeder Kommentar wird von mir händisch vor dem Freischalten geprüft auf Einhalten der Kommentarregeln (Link zu Regeln: https://wp.me/PagN8d-2Ct) und die DSGVO (siehe Menü).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.